Reicht für Garantie Inanspruchnahme Rechnung oder braucht man Garantieschein oder Ähnliches?

5 Antworten

Schreib dich nicht ab, lern lesen und schreiben. Wieso heißt die Garantiekarte wohl Garantiekarte und wieso steht da drauf, daß die in Verbindung mit dem Kaufbeleg gilt und aufzubewahren ist?

Otto war der einzige Lichtblick an der Sache. Du rufst einfach bei deren Servicehotline an und fragst die, wohin du das Teil schicken sollst, Du kannst ja wenigstens deine Rechnungsnummer angeben und daran können die rausfinden, daß du es bist und wann du das Gerät gekauft hast. So wie ich Otto in Erinnerung habe, sind die recht hilfreich.

Es ist zu unterscheiden ob es sich um einen Garantiefall handelt oder um einen Gewährleistungsanspruch.

Für eine Garantie brauchst du die Garantieurkunde

Für den Gewährleistungsanspruch reicht es aus, dass du nachweisen kannst, dass du dieses Gerät in dem entsprechenden Laden gekauft hast.

Da aber hier das Kaufdatum bereits länger als 6 Monate zurück liegst, musst du nachweisen, dass der Fehler werksseitig liegt.

magni64  20.12.2013, 19:48
  1. kann dazu beim Händler auch der Kaufbeleg ausreichen. Gerade bei großen Häusern wie z.b. Otto ist das kein Problem.

  2. Kann man häufig erst feststellen, ob es ein Herstellerfehler ist, wenn man den Fehler herausgefunden hat.

  3. Ist innerhalb der Garantiezeit nur die Frage ob es ein Benutzerfehler oder ein Verschleißteil oder eben ein Herstellungsfehler war.

Gewährleistung ist rum, Garantie richtet sich nach den Herstellerbedingungen. In der Regel reicht ein Kaufbeleg.

Ratirat  20.12.2013, 20:34

Gewährleistung ist rum

Wie kommst du darauf? Die Frist beträgt zwei Jahre.

freejack75  20.12.2013, 20:43
@Ratirat

Nach einem halben Jahr kehrt sich die Beweislast um, daher sind die zwei Jahre rein theoretischer Natur.

Ratirat  20.12.2013, 22:37
@freejack75

Aus der Fragestellung geht nicht hervor, ob das halbe Jahr bereits um war, als sich der Mangel erstmalig gezeigt hat. Zudem gibt es durchaus Mängel, bei denen dieser Beweis einfach zu führen ist.

Daher finde ich die pauschale Aussage, die Gewährleistung sei rum, wenig hilfreich.

Die Bedingungen, unter welchen man Anspruch auf Garantieleistungen hat, werden vom Hersteller in den Garantiebedingungen festgelegt. Schau dort nach!

Neben der Garantie hast du aber auch noch den gesetzlichen Anspruch auf Sachmängelhaftung gegen OTTO.

Rechnung reicht !