Reicht für Garantie Inanspruchnahme Rechnung oder braucht man Garantieschein oder Ähnliches?
Wenn ich einen Laptop von Packard Bell im Mai gekauft hab bei OTTO.de und er ist jetzt ein Grantiefall.
Reicht dafür die Original Rechnung oder brauch ich auch irgend einen Garantieschein oder Ähnliches?
Ich hab nur noch die Rechnung. Den Rest , bist auf das Handbuch von Packard Bell hab ich alles weggeworfen gleich.
5 Antworten
Schreib dich nicht ab, lern lesen und schreiben. Wieso heißt die Garantiekarte wohl Garantiekarte und wieso steht da drauf, daß die in Verbindung mit dem Kaufbeleg gilt und aufzubewahren ist?
Otto war der einzige Lichtblick an der Sache. Du rufst einfach bei deren Servicehotline an und fragst die, wohin du das Teil schicken sollst, Du kannst ja wenigstens deine Rechnungsnummer angeben und daran können die rausfinden, daß du es bist und wann du das Gerät gekauft hast. So wie ich Otto in Erinnerung habe, sind die recht hilfreich.
Es ist zu unterscheiden ob es sich um einen Garantiefall handelt oder um einen Gewährleistungsanspruch.
Für eine Garantie brauchst du die Garantieurkunde
Für den Gewährleistungsanspruch reicht es aus, dass du nachweisen kannst, dass du dieses Gerät in dem entsprechenden Laden gekauft hast.
Da aber hier das Kaufdatum bereits länger als 6 Monate zurück liegst, musst du nachweisen, dass der Fehler werksseitig liegt.
kann dazu beim Händler auch der Kaufbeleg ausreichen. Gerade bei großen Häusern wie z.b. Otto ist das kein Problem.
Kann man häufig erst feststellen, ob es ein Herstellerfehler ist, wenn man den Fehler herausgefunden hat.
Ist innerhalb der Garantiezeit nur die Frage ob es ein Benutzerfehler oder ein Verschleißteil oder eben ein Herstellungsfehler war.
Gewährleistung ist rum, Garantie richtet sich nach den Herstellerbedingungen. In der Regel reicht ein Kaufbeleg.
Nach einem halben Jahr kehrt sich die Beweislast um, daher sind die zwei Jahre rein theoretischer Natur.
Aus der Fragestellung geht nicht hervor, ob das halbe Jahr bereits um war, als sich der Mangel erstmalig gezeigt hat. Zudem gibt es durchaus Mängel, bei denen dieser Beweis einfach zu führen ist.
Daher finde ich die pauschale Aussage, die Gewährleistung sei rum, wenig hilfreich.
Die Bedingungen, unter welchen man Anspruch auf Garantieleistungen hat, werden vom Hersteller in den Garantiebedingungen festgelegt. Schau dort nach!
Neben der Garantie hast du aber auch noch den gesetzlichen Anspruch auf Sachmängelhaftung gegen OTTO.
Rechnung reicht !
Wie kommst du darauf? Die Frist beträgt zwei Jahre.