Garantie auf KFZ Reparaturen & Ersatzteile in freier Werkstatt?
Hallo,
Folgendes Problem. Der Anlasser meines Wagens ist bei 170.000km kaputt gegangen. Der Wagen war mit 133.000km vor drei Jahren (April 2013) Bereits wegen eines defekten Anlassers in einer Freien Werkstatt bei mir um die Ecke. Dort wurde angeblich der Anlasser gegen einen komplett neuen für 349 Euro Zzgl Arbeitsstunden und MwSt getauscht. Der alte Anlasser hielt 133tsd km. Der von der Werkstatt neu verbaute nur 37tsd. Gibt es einen Garantieanspruch oder ähnliches? Die Vermutung ist nämlich klar. Ich denke dass hier kein neuer Anlasser verbaut, so wie mir das in Rechnung gestellt wurde. Habt Ihr einen Rat?
4 Antworten
Ob gebrauchter Einbau wäre su beweisen. Die Werkstatt selber hat in der Regel eine Gewährleistungspflicht von 6 Monaten. Wenn der Anlasser neu war könnte man prüfen wei lange der Hersteller eine Gewährleistung gibt. Nur sieh die Sache mal so, da das Auto einen älteren Zustand hat ist auf den zweiten Anlasser von Anfang an eeine größere Belastung. Das entsteht im Zusammenspiel mit den ebenfalls beanspruchten Teilen. Wenn die wieder reparieren sieh dir mal den Zustand des Ritzels an was über den Anlasser betrieben.
Wie willst Du Deine Vermutung beweisen ? Ohne Beweis geht nichts !
Du kannst mit den Werkstattleuten reden, ob die Dir bei der erneuten Reparatur mit den Kosten entgegenkommen.
Nein, hier gilt die normale, zeitlich ablaufende Gewährleistung
Meistens werden solche Aggregate wie lichtmaschienen, Anlasser, Klimakompressoren usw bei einem defekt nicht durch neue ersetzt sondern durch Austausch Aggregate..... Das bedeutet das es sich um professionell gereinigte und überarbeitete Geräte handelt bei denen alle Bauteile überprüft wurden und alle Verschleißteile erneuert werden. Diese arbeiten werden durch professionelle Unternehmen durchgeführt und sind im Kfz - wie auch bei Verkehrsflugzeugen und bestimmt auch bei vielen anderen Geräten und Anlagen durchaus üblich und anerkannt. Die Aggregate sind nach einer derartigen Revision im neuwertigen Zustand sind unterliegen aber aus diesem Grund nicht der Garantie und Gewährleistung wie bei einem Neuteil. Es gibt zwar einen Gewährleistungsanspruch aber der endet nach 6 Monaten.
Ich würde mal bei einer Sachverständigenstelle vorbei fahren und einen Blick auf den Anlasser werfen lassen, ob neu oder nicht. Das wäre es mir wert.
Der Anlasser hielt nur 37tsd km. Der davor 133tsd. Mir geht es hier nicht um beweisen oder nicht. Die Frage ist ob ich einen Garantieanspruch zum Beispiel von 50.000 km habe oder ähnlich.