Ist es erlaubt mit einem 500 € - Schein beim Bäcker zu bezahlen?
Mein Lehrer behauptet ja, ich behaupte nein, wer hat nun Recht, am besten mit Link. Dankschön.
32 Antworten
es ist erlaubt
es ist aber auch dem bäcker erlaubt den nicht anzunehmen
also ich kenne kein gesetz welches den inhaber verpflichtet oder freispricht geldscheine anzunehmen
aber man schliest ein vertrag ab
bestandteil eines vertrages sind auch zahlungsvereinbarungen
kommt man nicht zu einer übereinkunft hat man auch keinen vertrag
also muß der bäcker die ware nicht rausgeben
fälschlicherweise wurde behauptet das man nur 12 münzen annehmen muß
http://bundesrecht .juris.de/mnzg2002/__3.html
wer lesen kann sieht das es nicht stimmt
und als ich nocht tätig war sagte die statistik das 20 und 50 euroscheine die meist gefälschten seine waren
und nicht der 500 euro schein
Natürlich ist es erlaubt, mit einem 500,- Euro- Schein zu bezahlen,ob die Bäckerei den Schein annimmt,ist aber eine andere Sache.Der Einzelhändler muss den Schein nicht annehmen. In vielen Geschäften ist ein entsprechender Hinweis sichtbar angebracht.
Prinzipiell ist Geld immer Geld. Rechtlich also erlaubt.
Nur werden auch viele Ausnahmen anerkannt. Hier ein paar Beispiele:
- Porsche mit 1 cent Stücken bezahlen. Das muss schon ein LKW sein... Hochachtung. Er kann also ablehnen.
- beim Bäcker wird gesagt: "fehlendes Wechselgeld"
- An der Tanke darf er einfach nicht und sagt: Ich kann nicht beurteilen ob der echt ist. Die sehe ich zu selten.
Also: Erlaubt? Ja!
An dieser Stelle kommt das berühmte:"Setzen! 6!"
Ein 500 €-Schein ist ein vom Staat herausgegebenes Zahlungsmittel und muss von jedem akzeptiert werden. Im Falle des Bäckers kann er aber die Annahme verweigern, weil ihn die Annahme eventuell darurch schädigt, dass er seine Kasse sprengt weil er das gesamte Kleingeld herausgeben muss und für andere Kunden kein Rausgeld mehr hat. Der Aufkleber an vielen Tankstellen "Keine Annahme von 200 € und 500 €-Scheinen" entbehrt absolu jeder Grundlage, da ja wie oben genannt, die Scheine gültiges Zahlungsmittel sind. Die Scheine auf Ihre Echtheit zu prüfen ist Sache der Tankstelle, da gibt es entsprechende Geräte dazu. Außerdem ist der 50 €-Schein der am meisten gefälschte, deshalb auch hier kein Argument große Scheine nicht anzunehmen.
Mit der Tankstelle ist es genauso wie beim Bäcker sie müssen ka auch Rückgeld geben
Ist erlaubt, aber der Kassenbestand morgens ist ca. 100 bis 150 Euro und die Beträge die man beim Bäcker zahlt kennst du auch also denke ich, dass der Schein beim Bäcker erst nachmittag eingelöst werden kann. Bin selbst im Einzelhandel tätig und die Anweisung bei uns ist: ab 200 Euro - schein eine 2. Person dazu holen, die mit über die Schulter schaut, was man rausgibt(Wechselgeld) Beim Bäcker steht oft nur eine Person da. Diese Anweisung sollte befolgt werden, da es oft vorkommt, dass die Trickbetrüger mit den großen Scheinen arbeiten und eine einzelne Person einfach dann eine Kassendifferenz von mind. 400-500 Euro hat... Also hat weder du noch dein Lehrer Recht!