gibt es rückgaberecht bei kauf eines bettes?

6 Antworten

Beim Kauf im Ladengeschäft gibt es kein gesetzliches Rückgaberecht, allenfalls ein vertragliches, wenn der Verkäufer dies einräumt.

Fraglich wäre allenfals, ob es sich um einen Mangel handelt.

Ruf da einfach mal an und frag nach

Wenn man dein Anzünden nicht sehen kann, kannst du es versuchen. Eventuell gewährt man dir das aus Kulanz.

Ein Recht hast du nicht.

Oh, wenn sich an der Rechtslage nichts geändert hat, sieht sie folgendermaßen aus:

Ist ein gekaufter Artikel von vornherein nicht in Ordnung, hat der Käufer die Wahl, den Vertrag (auch ohne besonderen Kaufvertrag gilt jeder Kauf als Vertrag) zu wandeln, die Ware zu tauschen oder nachbessern zu lassen.

Ist die Ware im Nachhinein, aber in der Garantiezeit schadhaft geworden, hat der Händer/Hersteller bis zu drei Mal Gelegenheit, den selben Fehler nachzubessern, danach hat der Käufer wieder die Wahl.

Sobald der Käufer Nachbesserung gebiligt hat, so hat der Händler/Hersteller wieder insgesamt drei Mal Gelegenheit Nachzubessern. Danach hat der Käufer wieder die Wahl.

Nun hast Du aber schon selber vesucht nachzubessern, indem Du mit dem Feuerzeug die Fäden abgesenkt hast. Ich weiß nicht ob man das sieht und ob das die Rechtslage verändert.

jurafragen  23.01.2013, 23:56

Oh, wenn sich an der Rechtslage nichts geändert hat, sieht sie folgendermaßen aus:

Die Rechtslage hat sich 2002 geändert (Schuldrechtsreform). Jedenfalls kennt das BGB seit 11 Jahren keine Wandlung mehr, sondern einen Rücktritt. Und mit Garantie hat das ganze auch nichts zu tun.

Wenn Du es angezündet hast hast Du das Rückgaberecht verwirkt.

nero2010 
Beitragsersteller
 23.01.2013, 20:27

das bemerkt doch keiner habe nur 2 fäden weggemacht sieht man net