Ist es schwierig für die Polizei im Internet etwas herauszufinden (E-Mail Adresse wem diese gehört)?
Prepaidkarte wurde 17 (vor Perso-Pflicht) von X auf mich zugelassen. Anzeige gegen Unbekannt läuft.
E-Mail Adresse (war nicht meine) hat Polizei geprüft mit Recherche im Internet diese ist schon lange zugelassen auf eine Person die ich kenne, aber wo es unmöglich ist, dass diese etwas damit zu tun hat. Habe ich auch dem Polizisten gesagt, dass ich es mir nicht vorstellen kann. Er wollte aber nochmal eine Befragung durchführen.
Die E-Mail Adresse ist aber nicht beim Provider bekannt wurde ggf. gelöscht.
Er hat gemeint ist schwierig, da im Internet jeder unter irgendwelchen Daten etwas zulassen kann oder sich anmelden kann und es muss ja nicht zwingend stimmen.
Er wird es dann an die Staatsanwaltschaft weitergeben - aber durch die Blume hat er gemeint wird wahrscheinlich eingestellt.
Was denkt ihr? Habt ihr Erfahrung, da er doch etwas herausbekommen hat? Schaden ist keiner entstanden.
5 Antworten
Nur wenn an der Verfolgung ein "öffentliches Interesse" besteht, wird die Polizei tätig. Die hat auch noch etwas anderes zu tun.
Tätig wurde er. Er hat auch einiges herausgefunden und konnte Namen nennen. Aber die Frage ist, ob es weiterverfolgt wird, was ich bezweifel. Ich glaube auch nicht, dass die genannte Person was damit zu tun hat, wäre komisch und würde keinen Sinn ergeben
Irgendwer hat eine Prepaidkarte gekauft und Deine Daten, sowie eine fremde eMail Adresse angegeben. So weit richtig?
Die eMail Adresse wurde im Internet zwar von einer bestimmten Person verwendet, ist aber nicht mehr aktiv?
Die Chance herauszufinden, wer das ursprünglich war, geht gegen Null.
Wenn die Mailadresse beim Provider gelöscht wurde, dann hat dieser auch keine Log-Daten mehr über eventuelle Abrufe der Mails. Zudem ist es nicht gesagt, dass der Inhaber der Mailadresse auch derjenige war, der sie genutzt hat.
Mir selbst wurden bereits zwei Mailadresse gehängt. Diese waren beim Provider auf mich registriert, ich kann sie seither aber nicht mehr nutzen.
Nö, richtig. Datenschutz. Ich darf keine personenbezogenen Daten, und das sind Logindaten eines Mailaccounts, über die vereinbarten und/oder gesetzlichen Fristen hinaus aufbewahren.
Wenn er Provider nichts mehr hat, kann auch die Polizei nichts mehr holen.
10 Wochen.
Okay, die Frist war mir neu. Ich hatte noch die drei Tage von vor fünf bis sieben Jahren im Kopf.
Aber was sind zehn Wochen bei einer strafrechtlichen Ermittlung?
Naja, die ändern dauernd am TKG herum. Die Vorratsdatenspeicherung ist zur Zeit wohl ausgesetzt und in diesem Jahr wird da nix mehr passieren, weil das BVG da gerade Schnappatmung hat, aber dass jemand deshalb Kundendaten löscht, glaube ich sofort nach der erfolgreichen Erstürmung von Area 51.
10W sind genug, um die Daten einzusammeln. Das geht ja per Knopfdruck automatisiert. Für die Zeit vom Ermittlungsbeginn bis zum Verfahren werden die Daten dann ggf. länger gespeichert.
Okay, ich hab es falsch ausgedrückt.
Nehmen wir wie im vom Fragesteller gefragt Fall an, dass eine Fake eMail Adresse verwendet wurde.
Solange es von seiten des Verkäufers/Dienstleistern keine Notwendigkeit gab, die Mail Adresse zu verwenden, bzw. solange diese funktionierte, gibt es ja noch kein Strafverfahren.
Ist wie mit Wegwerfmailadressen. Du nimmst die für die Registrierung und 48 Stunden später sind sie gelöscht.
Wenn dann zwei Monte später irgendwem auffällt, dass da ein Vertrag zu seinen Lasten geschlossen wurde und bis er das selbst geklärt hat und bis er da Anzeige erstatte und bis die Polizei Zeit hat, um was zu unternehmen.
Zehn Wochen sind da gar nichts.
Da E-Mailabsendeinformationen gefälscht werden können -> geht die Anfrage ins Leere.
Was eher kontrolliert werden könnte (!): Über welche Server die Mail lief. Wenn da aber via Russland und Südkorea ging -> wenig aussicht auf Erfolg.
Über welche Server die Mail lief
Wie meinst du das?
Die E-Mail Adresse ist bekannt, aber bei dem Provider ist diese E-Mail Adresse nicht (mehr) hinterlegt, also wurde diese ggf. gelöscht. Und da wird dann der Punkt sein, dass es bestimmt viel zu aufwendig ist hier was herauszufinden.
Nehmen wir an deine E-Mailadresse lautet Nina836@foo.bar. Wenn jemand eine E-Mail mit Nina836@foo.bar als Absender bekommt geht er davon aus das es auch Nina836@foo.bar ist.
Nun kann man aber die Absendeadresse fälschen. Dann sieht es so aus als ob Nina836@foo.bar geschrieben hat, dabei war es boeserfiesling@bar.foo und fordert irgendwie Bitcoins oder beleidigt wild in der Landschaft herum.
Über den Mailheader lässt sich dann herausfinden welche Server verwendet wurden. Die E-Mailadresse selbst sagt rein gar nichts aus.
Wie sieht so ein Header aus?So:
Return-Path: <leitstelle@ex1.rechtsschutzvergleich.live>
X-Original-To:
Delivered-To:
X-policyd-weight: using cached result; rate: -6.1
Authentication-Results: ...;
dkim=fail reason="signature verification failed" (1024-bit key; unprotected) header.d=ex1.rechtsschutzvergleich.live header.i=@ex1.rechtsschutzvergleich.live header.b=Jk82mVsD;
dkim-atps=neutral
Received: from ex1.rechtsschutzvergleich.live (ex1.rechtsschutzvergleich.live [172.98.73.xx])
by ... (Postfix) with ESMTPS id 20FD01D80CA2
for <...>; Fri, 8 Mar 2019 12:29:11 +0100 (CET)
DKIM-Signature: v=1; a=rsa-sha256; c=relaxed/relaxed;
d=ex1.rechtsschutzvergleich.live; q=dns/txt; s=fy3s;
bh=tkxDzuyvfBnxNIeyag8kV6ATC3nvf7sA1mJ9GZMgXsM=;
h=from:sender:reply-to:subject:date:message-id:to:mime-version:content-type:list-unsubscribe;
b=Jk82mVsD2QUEKXVw+JcWgcqYHuTTAbV2ab1Oyn1+g+lFdd+kyIt8uJzHueMBCrnsakuvbcaYZ
ExJfKQhr1ZGdpt90bvRPWn6tCPb2ZznoAWV+v4UWiNY5ZNPFgJl5RzozX8eElZY6c8ChhRew/eU
csEjTk8N96qy4a6DA1DDvOg=
Content-Type: multipart/alternative;
boundary=c431970-1552024-00a6a958c8319bc0
List-Unsubscribe:
<http://ex1.rechtsschutzvergleich.live/details/stop/6aYdyba9ne5U85j8pnmqXFfY8rNCrws4dUKTV12s2wntg8rZphpmCzfRoBbBjBQxeh>
X-Report-Abuse: <abuse@ex1.rechtsschutzvergleich.live>
From: Leitstelle <leitstelle@ex1.rechtsschutzvergleich.live>
Sender: Leitstelle <leitstelle@ex1.rechtsschutzvergleich.live>
To: ...
Reply-To: Leitstelle <leitstelle@ex1.rechtsschutzvergleich.live>
Subject: Recht haben, aber auch Recht bekommen?
Message-ID:
<3139c752-7f1f-2c0f-49a8-151bf1fea1af@ex1.rechtsschutzvergleich.live>
Date: Fri, 08 Mar 2019 05:59:32 +0000
MIME-Version: 1.0
X-KasLoop: m0117308
X-Antivirus: Avast (VPS 190219-4, 19.02.2019), Inbound message
X-Antivirus-Status: Clean
Ist der Header einer Spam-Mail welche ich vor ein paar Wochen erhalten habe (08. März).
Okay und wenn man dann den Server hat was kann man damit dann machen?
Je nachdem wo er steht: Nichts oder ein klein wenig.
Wenn die Server im Ausland stehen sind die Ermittlungen i.d.R. am Ende. Denn an die Daten kommt man nicht ran.
Und selbst wenn nachvollziehbar wäre von welchem Rechner aus (IP-Adresse) die Mail verschickt wurde -> eventuell auch umgeleitet.
Wurde ein Webmailer zum Versenden verwendet ist beim Mailheader sowieso Ende. Denn dann steht da nur die Server-IP drin. Wenn das z.B. einer der bekannten asiatischen Mailanbieter wäre -> das sind Millionen von Nutzer.
NEIN! Die Polizei kann ganz leicht herausfinden, wem diese E-Mail gehört!
Hat er ja auch herausgefunden bzw. war bei anderen Portalen angelegt, aber ich bezweifel, dass es die Dame war, kann ich mir nicht vorstellen und ob es halt stimmt ist wieder fraglich!?
Für die Polizei ist es nicht schwierig Internetdaten herauszufinden
Das ist falsch.