Anzeige bei der Polizei. Wie?
Hallo,
ich möchte Anzeige erstatten.
Muss ich dazu:
1. Persönlich bei der Polizei erscheinen?
2. Gibt es Einschränkungen, bei der a) Wahl der Polizeidienststelle (eventuell gibt's Dienststellen, die gar keine Anzeigen entgegennehmen) und b) bei der Uhrzeit. Auch wenn die Wache immer besetzt ist, muss es nicht heißen, dass immer Anzeigen entgegen genommen werden, oder?
13 Antworten
1) nein, man kann auch jemanden beauftragen das zu tun. Eine Anzeige muß von jemanden unterschieben werden, email und Telefon scheiden also aus.
2) Anzeigen kann jeder Polizist, auch mitten auf der Straße oder "beim Hausbesuch" aufnehmen.
1) Nö. Ein Vernehmungsprotokoll oder ein Strafantrag müssen z.B. unterschrieben werden. Des Weiteren: Siehe Internetwache.
2) Kann ja, muss auf der Straße nicht. In nicht dringenden Fällen, kann er den Bürger an die Dienststelle verweisen.
zu 1. --> JA, die Anzeige musst Du persönlich erstatten bzw. über einen Rechtsanwalt. Bei manchen Dienststellen geht es auch online.
zu 2. --> Anzeigen kannst Du zu jeder Uhrzeit und bei jeder Polizeidienststelle machen.
Es gibt den sogenannten "Elke Kraul- Erlass, nach dem jeder Polizist auf jeder Polizeideinststelle verpflichtet ist, Straftaten aufzunehmen und sie gegebenenfalls weiterzuleiten.
Wenn du persönlich dort erscheinst, dann ist das wohl besser, falls sie Fragen haben, dann solltest du aber die zuständige Stelle nehmen, die auch mit dem Ort des Geschehens zu tun haben. Wenn du zur Polizeiwache in Hamburg gehst, das Verbrechen aber in Bayern stattfindet, ist das nur halbwegs sinnvoll.
Bei der Uhrzeit denke ich aber, dass es egal ist.
Klar, möglich ist es, aber wie gesagt, vor Ort ist effektiver.
Eine Strafanzeige ist nichts anderes als die Mitteilung an die Polizei, daß irgendwo eine Straftat begangen wurde - bzw. daß nach Ansicht des Anzeigerstatters eine Straftat stattgefunden hat. Das kann man bei jeder beliebigen Polizei und sogar auch Online machen. In der Regel fängt die Polizei dann "von Amts wegen" an, zu ermitteln. Weil die das tun MÜSSEN, wenn sie von einer Straftat erfahren.
Bei manchen Straftaten ist ein sogenannter "Strafantrag" erforderlich, damit sie verfolgt werden können. Davon wird der Anzeigeerstatter aber informiert, wenn der Vorgang bei dem zuständigen Polizeisten angekommen ist. Und der entscheidet auch, ob ggf. der Anzeigenerstatter persönlich eingeladen werden muß, weil er auch als Zeuge vernommen werden soll.
Also: Anzeigen ist ganz einfach, der Rest ergibt sich dann.
Geh doch einfach mal zu einer Polizeistelle deiner Nähe. Die sagen dir dann schon, wie es weitergeht.
Stimmt, sinnvoll ist es nicht, das so weit weg vom Tatort zu machen, aber selbst das wäre möglich.