Reichen 6 Monate Abstinenznachweis?
Habe unter Einfluss von Alkohol einen Verkehrsunfall verursacht. Promille: 1,82. Bin 18 jahre alt. Nun steht die MPU an. Jetzt die Frage: Reichen mir 6 Monate Abstinenznachweis?. Mein MPU Berater meinte es wäre grenzwertig. Hat jemand damit Erfahrung? Schon mal Danke im voraus.
5 Antworten
Bei diesem "Pegel" geht der Gutachter schon von deutlich fortgeschrittenem / starken Alkoholmissbrauch und dementsprechend hoher Alkoholresistenz des Körpers aus. Das kommt ja nicht "von nichts". Daher solltest Du mindestens 12 Monate der Abstinenz nachweisen können und Dich als Vermeidungsstrategie für die Zukunft mit dem Thema "Abstinenz" statt "Kontrolliertem Trinken" auseinandersetzen. Nutze diese Zeit zur Vorbereitung der Fragestellung, denn der reine Abstinenznachweis ist nur ein kleiner Teil des "Gesamten". Du musst dem Gutachter absolut glaubhaft im Gespräch darlegen können, was Du gefestigt in Deiner Lebensweise geändert hast, um künftig nicht mehr in Versuchung einer alkoholisierten Fahrt zu kommen.
Gut erklärt, so kenne ich das auch (zum Glück nicht selber). Dem brauch man an sich nichts mehr hinzufügen.
Hallo
Abstinenznachweise sind keine Pflicht bei deiner Promille.
Die Gutachter lassen bis 2,5 Promille auch noch kontrolliertes Trinken gelten, allerdings kommt das auch auf dein Trinkkonsum und Trinkverhalten der Vergangenheit drauf an.
Willst du nur bis zum Erhalt der Fahrerlaubnis Abstinenz leben oder die nächsten 80 Jahre?
auf das kommt es drauf an, denn der Gutachter wird es merken wenn du nur für die MPU Abstinenz lebst.
wenn du freiwillig Abstinenz bei der MPU angibst sind mindestens 6 Monate Abstinenznachweise Pflicht, das sollte dein Berater aber wissen!
Wenn er das nicht weiß taugt er nichts
richtig. die Grundlagen des KT hätte ich geschrieben wenn der Fragesteller nachgefragt hätte :-) bin gerade mit dem Handy online, deswegen ist meine Antwort etwas kürzer ausgefallen
War ja auch nur eine Ergänzug zu Deiner Antwort, keine Kritik. Für KT kommt es bei dieser BAK natürlich auch auf die "Vorgeschichte" und den Zustand zum Zeitpunkt des Aufgriffes an.😉
Ich versuche es einfach mal mit nur 6 Monate Abstinenznachweis. Wenn ich durch Fall sind halt 500 € weg. Aber ganz ehrlich, soviel wie ich jetzt schon bezahlt habe und noch zahlen muss. Da machen es die 500 € auch nicht mehr aus. Leider wahr...
2 Jahre Minimum!!!!
So ein Quatsch...
1 Jahr Maximum!!!!
mein alter Herr hatte 2 Jahre wegen Unfall mit Alk.
Darum muss das noch lange nicht Minimum 2 Jahre nach sich ziehen. Die Regel sind 6-12 Monate. Dann muss dein Vater mehr Hintergründe haben.
Evtl. hat @toto1906 den Abstinenznachweis mit Sperrfrist ( Entzug der Fahrerlaubnis & frühestmögliche Wiedererteilung ) oder Haftstrafe ( auf Bewährung ) verwechselt.
Mein vater hatte ne Sperrfrist von 2 Jahren nach dem Unfall. hatte 2,1 Atü auf dem Kessel. musste regelmäßig Urin abgeben. Die hätten sogar festgestellt ob er ne Weinbrandbohne gegessen hätte.
Sperrfrist ist halt nicht im geringsten mit "Abstinenznachweis" vergleichbar. Der Abstinenznachweis ist ein Prozedere des MPU-Verfahrens. Die Sperrfrist bezieht sich rein auf den Verwaltungsakt der Verkehrsbehörde und besagt : " vor Ablauf von 2 Jahren darf dem Delinquenten keine Fahrerlaubnis erteilt werden". Die MPU ist daran im Anschluss nur das "Gutachten", welches die Bedenken der Eignung der aktiven Teilnahme am Verkehr entweder weiter bestätigt ( negative MPU ), oder Ausräumt. ( Positives Gutachten ). Und solange die MPU nicht "positiv" lautet, gibt es auch NACH Ablauf der Sperrfrist keinen Führerschein.
auf jeden Fall hat er nach 2 Jahren den Lappen wiedergehabt!!!
Hallo Nismo,
was ist das denn für ein "MPU-Berater"? Ist das ein Verkehrspsychologe oder ein "selbsternannter" Berater? Verdient er in irgendeiner Weise mit an deinen Urinscreenings?
Gruß Nancy
eigentlich ja nicht. er meinte halt es könnte klappen, muss aber nicht
Laut Fragestellung hat der Berater ob der BAK ja selbst angegeben, dass 6 Monate in diesem Fall "grenzwertig" seien. Für KT empfiehlt es sich dann aber zusätzlich ein Trinktagebuch zu führen. ( was wann zu welchem Anlass getrunken ) . Aber Das sollte man dann schon näher mit dem Berater / Verkehrspsychologen aufarbeiten, denn letztlich muss die angegebene Vermeidungsstrategie dann auch "gelebt" werden.