Anrechnung der Abstinenzzeit während der Therapie für die MPU?

2 Antworten

hallo Johann

zuerst einmal lautet die Begutachtungsleitlinie so:

In der Regel muss nach der Entgiftungs- und Entwöhnungszeit eine einjährige Abstinenz nachgewiesen werden, und es dürfen keine sonstigen eignungsrelevanten Mängel vorliegen.

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Begutachtungsleitlinien/BGLL%203.11.htm

somit musste deine MPU negativ bewertet werden, leider

Gibt es eine Chance, Einspruch einzulegen o.ä, um dennoch den Führerschein jetzt zu bekommen?

die gibt es schon, das nennt sich Obergutachten und kostet viel Geld und vor allem Zeit

wenn du dein negatives Gutachten NICHT bei der Fsst abgegeben hast könntest du nächsten Monat bei einem anderen BfF wieder eine MPU absolvieren.

ob du die Gefahr eingehst, ohne Angabe der Therapie, musst du natürlich selber beurteilen.

warum wartest du nicht noch bis September?

dann hast du alles beisammen und der große Pluspunkt (deine abgeschlossene Therapie) geht nicht flöten

12 Monate nach Abschluss der Therapie ist doch eindeutig ausgedrückt. Wie willst du da einen Widerspruch begründen? Es gibt auch Möglichkeiten, ohne Führerschein zu arbeiten.

Wenn du jetzt anfängst zu tricksen wird sehr schnell dein Wille bezweifelt, wirklich "trocken" zu bleiben.