Nach MPU wegen Alkohol geblitzt worden?
Hallo zusammen ,
Ich würde letztes Jahr in B-W mit 1,12 Promille erwischt und bekam ein Fahrverbot von 9 Monaten. Nach bestandener MPU habe ich heute mein Führerschein bekommen und bin direkt geblitzt worden mit etwa 25-30 kmh zu viel - außerorts. Droht mir der erneute Führerscheinentzug ?
5 Antworten
Ich würde letztes Jahr in B-W mit 1,12 Promille erwischt und bekam ein Fahrverbot von 9 Monaten
Das war kein Fahrverbot sondern Entzug der Fahrerlaubnis.
Nach bestandener MPU habe ich heute mein Führerschein bekommen
Dir wurde die Fahrerlaubnis neu erteilt, mit der Neuerteilung bist Du Punktefrei in Flensburg, der Eintrag selbst bleibt bis zur Tilgung aber bestehen.
und bin direkt geblitzt worden mit etwa 25-30 kmh zu viel - außerorts. Droht mir der erneute Führerscheinentzug ?
Nein weder Fahrverbot noch Entzug der Fahrerlaubnis. Solltest Du aber noch in der Probezeit sein wird die Behörde die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anordnen nach StVG §2a Abs.5 letzte Satz.
Natürlich hat er erst mal 2 Jahre Probezeit
Wie kommst Du denn darauf ?
Wenn die Probezeit rum war beim Entzug der Fahrerlaubnis, dann hat er auch jetzt keine mehr.
Doch nach MPU und Neuerteilung ist Probezeit
Doch nach MPU und Neuerteilung ist Probezeit
...quatsch, Probezeit wird bei Ersterteilung EINMALIG auf Probe erteilt, siehe StVG §2a Abs.1 erste Satz !
In deiner Grafik, was immer Du mir mitteilen möchtest, geht es um die Probezeitverlängerung, diese kann es nur geben wenn er sich in der Probezeit befand^^
Na wenn Du das sagst. Aber eigentlich habe ich da keine Ahnung von.
Aber eigentlich habe ich da keine Ahnung von.
Das merkt glaube jeder sofort der sich zumindest etwas auskennt an deiner komischen Antwort und an deinem seltsamen Kommentar.
Natürlich hat er erst mal 2 Jahre Probezeit
Probezeit hat er nur dann, wenn seine Probezeit beim Entzug der Fahrerlaubnis noch nicht vorüber war.
Sollte dies der Fall sein, endete mit dem Entzug die Probezeit und mit der Neuerteilung beginnt eine neue.
Aber nur im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit.
Gruß Michael
Sollte dies der Fall sein, endete mit dem Entzug die Probezeit
Um richtig zu sein:
Die Probezeit wird bei Entzug unterbrochen und ruht während der Zeit ohne Fahrerlaubnis.
Im Gesetz steht aber "endet" und "neu".
https://dejure.org/gesetze/StVG/2a.html
Gruß Michael
Das steht da richtig, aber Ruhen finde ich eindeutiger. Denn so begann ja erstmal die Diskussion, durch einen Sinnloskommentar der meint es gibt NEU 2 Jahre.
Hallo,
wenn du neben der Alkoholsache nicht noch weitere Leichen im Keller liegen hast eigentlich nicht.
Da es zwei verschiedenartige Verstöße sind, dürfte dieser separat für sich mit entsprechendem Bußgeld geahndet werden.
Falls du ab 26 km/h zu schnell warst gibt es auch noch einen Punkt in Flensburg.
Wenn du aber in Zukunft weiterhin auffällig wirst - und dafür reichen dann auch schon wirklich kleine Verstöße - kann und wird man dir die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs absprechen und die Fahrerlaubnis entziehen.
Also jetzt mal draus lernen, Fuß vom Gas und regelmäßig auf den Tacho schauen ;-)
Viele Grüße
Michael
Michael vielen Dank ! Ich habe wirklich daraus gelernt und war einfach sehr euphorisch dass ich den Führerschein wieder habe...vielen Dank für die für mich tolle antwortet
Sehr gerne :-)
Das kann sehr knapp werden, vor allem wenns mehr als 25 kmh waren.
Zum Glück ja. Du hast ja nicht daraus gelernt. Du hast nicht das nötige Verantwortungsbewusstsein um Autofahren zu können.
Da hast Du ja noch mal 2 Jahre Probezeit. Bei 30 km mehr rechnet sich das: € 80,00 plus Gebühren. 1 Punkt. Entzug der Fahrerlaubnis für 3 Monate. Dann Aufbauseminar. Dann bekommst du den Lappen noch ein Mal wieder.
Da hast Du ja noch mal 2 Jahre Probezeit
Es gibt keine "nochmal" 2 Jahre Probezeit, entweder er befand sich vorher in der Probezeit dann ruhte diese während des Entzuges, oder er war bereits aus der Probezeit dann gibt es keine neue Probezeit.
Das tut mir leid, daß Du so wenig Ahnung hast
Auch hier noch mal die Berichtigung:
Probezeit hat er nur dann, wenn seine Probezeit beim Entzug der Fahrerlaubnis noch nicht vorüber war.
Sollte dies der Fall sein, endete mit dem Entzug die Probezeit und mit der Neuerteilung beginnt eine neue.
Aber nur im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit.
Auch deine Aussagen zum Bußgeld und zum Fahrverbot sind falsch.
Eine Berichtigung ist hier allerdings überflüssig, da die genaue Geschwindigkeitsüberschreitung nach Abzug der Toleranz nicht bekannt ist.
Gruß Michael
Natürlich hat er erst mal 2 Jahre Probezeit