Gilt eine 0,0 promille grenze nach bestandener Alkohol MPU vor zwei Jahren?
Ich suche nach Klarheit in folgender Fragestellung die mich nicht betrifft aber interessiert.
Angenommen der Führerschein wurde aufgrund einer Trunkenheitsfahrt schonmal entzogen. Daraufhin wird erfolgreich eine MPU bestanden. Was passiert wenn man, ohne an einem Unfall beteiligt zu sein, in einer allgemeinen Verkehrkontrolle mit unter 0.5 Promille auffällt? Ist dann automatisch die zweite MPU angesagt oder gelten die 'normalen' Bedingungen wie bei allen anderen nicht vorbelasteten Verkehrsteilnehmern auch?
3 Stimmen
4 Antworten
Hallo worker
nachdem du die MPU bestanden hast wird jede erneute Alkoholfahrt über 0,3‰ mit Ausfallerscheinungen (und ein Unfall wird immer als Ausfallerscheinung angesehen, außer du kannst beweisen, dass der Unfall auch ohne Alkohol passiert wäre) innerhalb von 10 Jahren sofort wieder die MPU angeordnet!
ohne Unfall ist die 0,5‰-Grenze ausschlaggebend!
übertrittst du 10 Jahre nach Erhalt der neuen Fahrerlaubnis diese Grenze wird sofort eine MPU angeordnet.
und die wird als Wiederholungstäter verdammt schwer !!
stimmt, ich habe das "unter" überlesen.
und die Abstimmung konnte man nicht mehr ändern.
aber ich dachte, du erkennst den Fehler bestimmt selber :-)
gute Ausrede, gelle?
Sehr gute Ausrede :-) Vielen Dank für deine Antwort!!
ich danke dir für den Stern
Keine Ahnung ob du die Antwort sehen wirst ginatilan, aber keine Ahnung wie ich sonst an dich ran komme. Ich hab vor 2 Jahren auch eine MPU wegen Alkohol bestanden mit KT. Vor 2 Wochen bin ich jedoch mit 0,48 Promille über rot gefahren, weil ich von der Polizei flüchten wollte. Dies kann mir eventuell als Ausfallerscheinung unterstellt werden. Auf jeden Fall schrieb mir einer aus einem anderen Forum, der nach einem Verkehrspsychologen ausschaut, dass wenn die Ampel nicht als Ausfallerscheinung gewertet wird, es zwangsläufig von der Führerscheinstelle zum Entzug des Führerscheins kommt und somit eine weitere MPU bevorsteht. Hab kurz auch mit einen Anwalt gesprochen, der meinte das die Führerscheinstelle eine Art "Ermessensspielraum hat" und somit in manchen Fällen frei entscheiden darf , aber habe auch nicht lange mit ihm gesprochen, deshalb keine Ahnung ob das stimmt. Auf die Frage, ob nach bestandener MPU eine 0 Promille Grenze herrscht, kommt immer die Antwort, dass unter 0,5 nichts passiert, außer es treten Ausfallerscheinung auf. Aber vielleicht denken wir nur, dass es erlaubt, weil die Führerscheinstelle nichts davon mitbekommt. Ein Beispiel: Wenn jemand unter 0,5 Promille falsch abbiegt, es am ende vom Staatsanwalt nicht als Ausfallerscheinung gewertet wird, kann die Führerscheinstelle theoretisch nichts mitbekommen, weil keine OWI oder Straftat bearbeitet wurde, die eventuell die Führerscheinstelle mitbekommen könnte. In meinem Fall jedoch, auch wenn das überfahren der roten Ampel nicht als Ausfallerscheinung gewertet wird, kriege ich dennoch eine Owi wegen der Ampel. Vielleicht kriegt ja die Führerscheinstelle eine Art Protokoll indem der Wert von 0,48 Promille drin steht. Also meine eigentliche Frage ist: Ist es erlaubt unter 0,5 Promille mit dem Auto zu fahren, oder ist es nicht erlaubt, aber die Führerscheinstelle kriegt das halt nie mit. Etwas nicht mitbekommen, obwohl es nicht erlaub ist und etwas was erlaubt ist sind ja 2 verschiedene Sache. Vielleicht kennst du dich damit auch aus?
Hallo, nein...es folgt nicht zwangsläufig eine MPU.Den sogenannten"Säuferbalken" im Führerschein gibt es nicht mehr.... MfG
ab o,5‰ ohne Ausfallerscheinungen wird immer eine Meldung an die Fsst gemacht.
dann schaut der Sachbearbeiter nach, ob eine Akte über den Fahrer besteht.
Steht dort eine MPU drin, die vor x Jahren gemacht wurde wird zu 100% eine MPU angeordnet.
auch unter 0,5‰ kann eine MPU sofort angeordnet werden, und zwar dann, wenn der ertappte Fahrer seine frühere MPU mit Abstinenz bestanden hat
durch die erneute Trunkenheitsfahrt hat er die Grundlage der positiven MPU (und zwar die lebenslange Abstinenz) nicht eingehalten, es wird zu 100% eine erneute MPU angeordnet
dazu benötigt man keinen Säuferbalken mehr!!
nach eigenen Angaben war er unter 0,5.....
Deswegen habe ich auch die zwei Varianten in meiner Antwort geschrieben.
es gibt nur eine Möglichkeit die MPU auch unter 0,3 Promille anzuordnen, wenn Abstinenz bei der letzten MPU angegeben wurde
Ich bin gar nicht aufgefallen und werde es auch nie wieder, da ich bei der MPU auch die Wahrheit gesagt habe und grundsätzlich mein Auto stehen lasse. Da ich damals nicht (bis auf eine Ausnahme), und heute auch nicht mehr viel (höchstens 3 Gläser Bier am Abend) trinke, werde ich in so eine Lage nie wieder kommen. Allerdings habe ich mit einem Bekannten darüber diskutiert und wir waren halt nicht einer Meinung. Darum habe ich die Frage hier gestellt!!!!
Für mich steht ganz klar fest: GAR KEINEN ALKOHOL AM STEUER!!!
das ist gut so!
Nachzulesen in § 13 Nr. 2 b FeV: erneute MPU, da eine wiederholte Zuwiderhandlung im Straßenverkehr unter Alkoholeinwirkung vorliegt. Es reicht die Alkoholbeeinflussung und es muss kein bestimmter Promillewert erreicht werden. Es reicht bereits der Konsum von Alkohol. Allerdings wird regelmäßig bei weit unter 0,3 Promille dich vermutlich niemand beanstanden (ohne Beweisanzeichen). Alkohol kann durch Einnahme von Medikamenten oder durch andere Lebensmittel im Körper vorhanden sein. Du bist als MPU- Vorgeschädigter aber anders zu behandeln, als ein nicht vorbelasteter Verkehrsteilnehmer.
Hallo worker,
wer eine MPU wegen Alk. hinter sich hat, sollte die nächsten 10 Jahre NICHT mit Alk. am Steuer auffallen, denn so lange ist die erste TF noch verwertbar und dies bedeutet erneute MPU. Der geringste -mir bekannte- Wert nach vorangegangener MPU, der zur erneuten Begutachtung führte lag bei 0,19 Promille.......
Gruß Nancy
Spielte denn da eine Verkehrsauffälligkeit eine Rolle? Oder war es wie in meiner Frage auch gefragt, eine allgemeine Verkehrskontrolle?
Wieso stimmst du dann bei der Umfrage für Ja wieder MPU? In meiner Frage steht UNTER 0,5 Promille. Laut deiner Antwort wäre es ja dann ein: NEIN!!! Oder nicht?
Zitat: "ohne Unfall ist die 0,5 Promille Grenze ausschlaggebend!!!
Trotzdem Danke für deine Antwort!