Regelungen für einen Polizeihund außerhalb des Dienstes
Hallo Leute,
Ich würde gerne mal wissen wollen ob ein Polizeihund der sich gerade nicht im Dienst befindet, beim spazieren gehen auch die Leinen und maulkorbpflicht hat, denn schließlich handelt es sich ja um einen "scharf" gemachten Hund. Ebenso wie die Regelung ist wenn dies ein ehemaliger Polizeihund ist und nicht mehr eingesetzt wird aber schon Leute in seiner "Freizeit" gebissen hat.
MfG und schönes Wochenende noch
1 Antwort
Ein "Dienshund" ist ein speziell ausgebildeter Hund der seinen Leistungsstandart regelmäßig nachweisen (Prüfung) muß. Diensthunde sind keine gefährliche Bestien.Sie sind familiär integriert.Das Team Hundeführer/Diensthund funktioniert auf partnerschaftlichen Basis. Die Hunde lernen als Junghund spielerisch ihre späteren Aufgaben kennen und nicht jeder Hund eignet sich als Diensthund. Später ist die Ausbildung gestaffelt in verschiedene Stufen, wobei die Unterordnung IMMER im Mittelpunkt ssteht.Ein Diensthund sollte sich in jeder Situation abrufen lassen und sich jederzeit unterordnen. Im Dienst hat man als Hundeführer immer auch mit Beamten, die unerfahren und uneingewiesen mit Diensthunden sind zu tun und es ist nicht selten, das sich der Hund einen Beamten greift, der zwischen Täter und Hund läuft oder sich bei einer Rangelei mit Tätern nicht gedulden kann bis der Hundeführer seinen Hund abgerufen/gelegt hat. Deshalb ist der Punkt UNTERORDNUNG das Wichtigste in der Ausbildung.
Zu deiner Frage der Leinenpflicht: Geprüfte Diensthunde dürfen sich frei bewegen auch außerhalb der Dienstzeit, weil sie ihren Gehorsam ja nach Dienstschluß nicht ablegen. Die Hundeverordnungen sind Ländersache.Jedes Bundesland kann Bestimmungen und Verordnungen erlassen.Die Leinenpflicht für Diensthunde fallen aber nicht darunter. Du solltest den Hunden ihre Freizeit/Freiheit gönnen. Im Dienst ist der Hund ständig unter SSpannung.Leine=Arbeit.Im Dienstfahrzeug muß der Hund in einer Hundebox transportiert werden. Jeder Diensthund freut sich leinenfrei herumzutollen.
Was die Übernahme von Diensthunden durch Privatpersonen angeht, ist auch das Ländersache.In der Regel wird die Unbedenklichkeit mit einem "Wesenstest" nachgewiesen und der neue Halter muß oftmals wenigstens die BGH (Begleithundeprüfung) als Sachkundenachweis ablegen. Ein Hund der beißt, hat ein generelles Unterordnungsproblem. durch die Unterordnung (Sitz, Platz, Fußstapfen usw) lernt der Hund seinem Herrchen zu gehorchen und der hat das Kommando. Der Hund, der eigenmächtig so mal beißt, wie du schreibst... Sowas kann viele Gründe haben. Der Hund kann unterfordert sein, zu triebig, auch Frustration oder zu verspielt, das er schnappt aber nicht richtig beißt. Persönlich halte ich sowas als Halterfehler und würde es nicht dem Hund anlasten. Ein Hund ist eben auch nur ein Mensch ;-) Meine Hündin ist im Dienst ne richtige Zicke und hat mir schon paarmal im Dienst meinen Ar.. gerettet.Privat ist sie super entspannt und schmust gerne am liebsten mit Kindern. Die Hunde haben meistens eine Duale Ausbildung (zz.B.Suchen und Schutzdienst).Dann kommt der Kram dazu den der Dienst so mit sich bringt und dann ist man halt auch noch ein Mensch mit Privatleben.Der Hund ist immer dabei. Im Internet gibt es interessante Videos über Diensthunde. z.B youtube "SEK Hund".Das ist Königsklasse und sehenswert. Gibt auch viel Müll über Diensthunde im Netz