Rechtsschutz Nachhaftung nach Allianz ARB (ohne weitere Angabe) §14 / §§195 ff BGB wann beginnt die Verjährungsfrist?
Wer kann mir sagen wann die Nachhaftung verjährt ist? Lt. Allianz verjährt die Nachhaftungsfrist 3 Jahre nach Ende der Versicherung (in diesem Fall der 14.02.2012) Aus den ARB (neuere Fassung) erlese ich, das die Nachhaftung drei Jahre ab ende Kalenderjahr in dem der Vertrag beendet wurde greift? Im Proximus lese ich es übrigens genauso. Nur mit dem Unterschied das Proximus explizit schreibt ab Ende KJ und die Allianz auf §195 ff BGB verweist.
3 Antworten
Auf die Änderung der Rechtslage kommt für den Rechtsschutzfall nicht an. Diesen Passus gibt es nur für die Rechtsberatung im Familien- und Erbrecht.
Sie beziehen sich hier auf ein BGH-Urteil, das den Rechtsschutzfall neu definierte.
Die Verjährung tritt m.E. erst mit Ablauf 2015 ein.
Soweit mir bekannt ist, gehört die Allianz zu den Versicherern, die über ein Abkommen sich verpflichtet haben, Altschäden auch dann zu regulieren, wenn die Nachhaftungsfrist bereits abgelaufen ist. Wenn der nachfolgende Versicherer dem Abkommen nicht beigetreten ist, hat Ihr Mandant möglicherweise schlechte Karten.
Wenn Sie dann alles wissen, warum fragen Sie dann?
Nach Beendigung des Allianz RS bestand erst 2015 wieder RS. Demnach findet das Abkommen hier keine Anwendung. Mein Versicherungs Mandant ist demnach in diesem Fall auf die Allianz angewiesen. Die lehnt die Deckungszusage derzeit noch ab.
Es kommt darauf an, wann der Versicherungsfall eingetreten ist. In der Rechtsschutzversicherung ist das immer der Zeitpunkt der "Veränderung der Rechtslage". Ist dieser Versicherungsfall außerhalb der Vertragslaufzeit, gilt keine Nachhaftung.
Das bedeutet da das BGH Urteil 2012 rechtskräftig wurde ist das der Zeitpunkt der geänderten Rechtslage und damit ausschlaggebend für Ablehnung oder Anerkennung als Versicherungsfall, auch wenn das zum Streit führende Ereignis länger zurück liegt?
Ergänzung: Das Ereignis zu dem die Leistung bezogen werden soll ist im Jahre 2009 Entstanden und konnte erst 2012 nach einem Urteil BGH zum Rechtsstreit werden.
Die Allianz gehört ganz sicher zu den Gesellschaften, die dem Abkommen beigetreten ist. Das bezieht sich aber nur auf lückenlose Übertragung auf einen anderen Risikoträger