Hat jemand Erfahrungen mit Versicherungen von ARAG?
Guten Tag Leute,
habt ihr Erfahrungen mit der Versicherung von ARAG gemacht?
Diese soll auch rückwirkend Rechtschutz anbieten (verkehrslich). Ist das realistisch oder wo ist hier der Haken?
6 Antworten
Diese soll auch rückwirkend Rechtschutz anbieten (verkehrslich). Ist das realistisch oder wo ist hier der Haken?
Hallo lieber BauRichter77,
Erfahrungen hab' ich dir leider keine, jedoch diese Infos:
Es gibt keine "Haken". Es gibt Bedingungen und Anspruchsvoraussetzungen. Das ist ganz einfach und absolut transparent.
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/verkehrsrechtsschutz-rueckwirkend/
Die Vertragsdauer des Verkehrsrechtsschutzes Sofort beträgt drei Jahre. Mit dem Abschluss übernehmen wir natürlich nicht nur einen zurückliegenden Schadenfall für Sie. Unsere Unterstützung ist Ihnen darüber hinaus auch bei zukünftigen Streitigkeiten sicher.
Beispiele für Leistungen ab Vertragsabschluss, jedoch nicht rückwirkend:
- Schadenersatz-Rechtsschutz Jemand ist Ihnen aufgefahren und weigert sich, den Schaden an Ihrem Wagen zu ersetzen? Lassen Sie sich von uns helfen, Ihren Anspruch auf Schadenersatz durchzusetzen.
- Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz Sie streiten mit Ihrer Kfz-Werkstatt über die Höhe der Rechnung. Wir stehen Ihnen zur Seite und tragen die Anwalts- und Gerichtskosten.
- Straf-Rechtsschutz Nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden müssen Sie sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
- Verwaltungs-Rechtsschutz Ihnen wird der Führerschein entzogen und Verkehrsunterricht angeordnet. Sie glauben zu Unrecht – und wehren sich juristisch mit unserer Hilfe.
- Steuer-Rechtsschutz Vor dem Finanzgericht kämpfen Sie für die Einstufung Ihres Fahrzeugs als „schadstoffarm“ und eine entsprechend niedrigere Kfz-Steuer.
Leider überwiegen die nicht rückwirkend geltenden Beispiele. Ausserdem max. 3 Monate zurückliegend beim Verkehrs-RS Sofort und ein 3 Jahresvertrag ist Bedingung für den rückwirkenden Verkehrs-RS😥
Ja genau:
Sie können unsere Rückwärtsversicherung nur abschließen, wenn noch kein Anwalt über eine Beratung hinaus für Sie tätig geworden ist...
... der Haken ist der Beitrag, und nur echte Erstfälle werden teilweise geordnet.
Gibt es schon Gespräche etc. mit dem Anspruchsteller, wird meist abgelehnt.
Ja, die ARAG ist gut. Und ja, rückwirkender versicherungsschutz ist möglich, aber natürlich eingeschränkt und stark geregelt. Was völlig in Ordnung ist, wo kämen wir sonst hin. Erst will niemand auch nur einen Cent für eine Versicherung zahlen, dann soll aber bitte die Solidargemeinschaft einspringen. Sooo nich ;)
Oder anders gefragt, verbietet irgend jemand einem, sich zu versichern?
Ich habe die Erfahrung mit der ARAG gemacht, dass man mit dieser Versicherung prinzipiell sehr vorsichtig sein muss. Ihre Werbeversprechen sind nach meiner Erfahrung Versprecher. Werbung und Versicherungsbedingungen sind völlig verschiedene Angelegenheiten, wobei die Versicherung ihre eigene Auslegung von Versicherungsbedingungen verfolgt.
Zum einen ist diese Versicherung deutlich teurer und hat eine längere Laufzeit als eine normale TS-Versicherung. Die Kosten für deinen ersten Rechtsstreit sind also bereits eingepreist.
Zum anderen ist der rückwirkenden Rechtsschutz stark eingeschränkt, wobei dein Problem aber anscheinend darunter fällt.
Allerdings sollte dir auch klar sein, dass du keine freie Wahl des Anwalts hast und hier oft zweitklassige Rechtsverdreher arbeiten, die weder bei der Justiz noch als freie Anwälte Erfolg hatten.
Übrigens habe ich deine anderen Fragen gelesen und festgestellt, dass du nicht geblitzt, sondern von einem Police-Pilot-System gefilmt wurdest.
Hier erfolgt die Auswertung immer in einem Forensik-Labor, wobei unbrauchbare Messungen aussortiert werden. Somit hast Du (und das weiß auch die Versicherung und der Anwalt) so gut wie keine Chance, den Bußgeldbescheid anzufechten.
Die Versicherung hilft dir also auch nicht wirklich weiter.
Also nur bei unbearbeiteten Verfahren?