Fensterrahmen angeschmort?
in meiner Mietwohnung habe ich einen Fensterrahmen (2013 neu eingesetzt)mit einer brennenden Kerze angeschmort, die Fensterbank ist auch in 1€Stückgröße betroffen. Muss ich das dem Vermieter melden oder selbst erneuern lassen? Zahlt das die Rechtschutz? An der Kerze war Glitzer, der hat angefangen zubrennen.
8 Antworten
Die Rechtschutz ist da erst mal komplett außen vor.
Du verständigst da jetzt den Vermieter und fragst, wie er das haben will. Im Zweifel ist das ein Mietsachschaden, den deine Privathaftpflicht abdecken kann. Alles weitere kann dir dann dein Versicherungsmensch mitteilen.
Dankeschön
Muss ich das dem Vermieter melden
Ja
Zahlt das die Rechtschutz?
Natürlich nicht.
Den Schaden reguliert die Gebäudeversicherung des Vermieters, wenn dort Sengschäden mitversichert sind. Außerdem besteht Versicherungsschutz über deine Privathaftpflicht.
Das ist totaler Unsinn, den du hier behauptest.
Ach ja? Dann soll sich der Fragesteller bei deinem Vermieter erkundigen.
Ach ja?
Ja.
Dann soll sich der Fragesteller bei deinem Vermieter erkundigen.
Wüsste nicht, was der damit zu tun hat.
...weil jeder Vermieter die Konditionen einer Gebäudeversicherung aus dem Effeff kennt. Das ist seine wichtigste und teuerste Versicherung überhaupt.
Mein Vermieter hat mit dem Fall trotzdem nichts am Hut. Den kennt der FS doch nicht mal.
Dann soll er halt irgend einen anderen Vermieter fragen.
Den Schaden reguliert die Gebäudeversicherung des Vermieters
Wenigstens einer hier, der es kapiert hat. Dankeschön!
Zahlt das die Rechtschutz?
Nein. Unter Umständen jedoch Deine private Haftpflichtversicherung, da es sich um einen Mietsachschaden handelt.
.... offenes Feuer, dann ist das ja ein Fall für die VGV des Vermieters (also ggf. Polizei und Feuerwehr), dessen Beiträge der liebe Mieter ja bezahlt.
Die bezahlt dann auch die komplette Reparatur und alles ohne Abzug.
Das musst du dem Vermieter melden. Und die Rechtsschutz zahlt das natürlich nicht. Wenn, dann die Haftpflicht...
Dankeschön, ich meinte auch die Haftpflicht, sorry
Die Genäudeversicherung übernimmt obligatorisch nur sogenannte Elementarschäden, aber keine Schäden, die durch Fahrlässigkeit verursacht wurden.