Wohin muss man die Selbstbeteiligung bei einer Rechtsschutz Versicherung bezahlen?
An den eigenen Rechtsanwalt?
5 Antworten
Da wo du sie laut deiner Versicherung hinbezahlen musst. Es kann ja zum Beispiel sein, dass die Versicherung dir erst nach Rechnung vom Anwalt das Geld überweißt und wenn du 1000 Euro Rechnung hast und 150 Selbstbeteiligung ... dann würde dir die Versicherung 850 auszahlen. Du überweist 1000 an den Anwalt.
Wenn der Anwalt direkt mit der Versicherung abrechnet dann würe er dir vielleicht 150 berechnen, weil die Versicherung ihm nur 850 von 1000 gibt.
Oder die Versicherung leistet alles vor und holt sich die 150 bei dir.
Das wird dir die Versicherung und/oder Anwalt aber schon sagen - keine Sorge. Oft kann man sowas auch bei der Versicherung selber irgendwo nachlesen. (Bedingungen und so.)
Die Zahlung wird nicht erst nach dem Urteil fällig. Der Anwalt arbeitet schon vor dem Urlaub. Das kostet natürlich!
Deine Versicherung zahlt nur den Betrag abzüglich der SB, dir SB zahlst Du selbst an den Vertragspartner.
Die zahlst du nur, wenn es tatsächlich einen Rechtsstreit gab. Du bekommst eine Rechnung, zahlst die Selbstbeteiligung und der RA rechnet die Differenz mit der Versicherung ab.
Nachdem der Anwalt die deckungs Zusage von der Rechtsschutz Versicherung erhalten hat, bat er um Überweisung der Selbstbeteiligung in Höhe von 250€ auf sein Konto.
So kann man es auch machen. Dann hast du ja der Versicherung gegenüber die Bestätigung, dass du deinen Teil geleistet hast.
Also sagt das der Anwalt der Versicherung?
Die Versicherung kürzt sein Honorar entsprechend.
Nicht dass ich dann doppelt zahlen muss
Wenn du beim Anwalt bar zahlen sollst lässt du dir die Zahlung natürlich quittieren.
Ich soll überweisen
Dann hast du doch deinen Beleg
An die Rechtsschutzversicherung, an wen denn sonst?
Edit: Habe etwas missverstanden. Du musst an den zahlen, dem du zur Zahlung des Entgelt - abzüglich der Leistung durch die RSV - verpflichtet bist, also den Anwalt.
Der Anwalt sagte ich soll an ihn überweisen
Das ist richtig. Den Rest bekommt er von der Versicherung.
Ach, hab' was falsch verstanden. Ja, klar, den Eigenanteil musst du an den Anwalt zahlen.
Schon bevor der rechts Streit überhaupt richtig angefangen hat?
Ja, du warst doch schon beim Anwalt! Meinst du, das war umsonst?
Wenn der Anwalt dir Gebühren in Rechnung stellt, musst du diese komplett zahlen. Der Anwalt wird aber auch eine Teilleistung (also abzüglich des Eigentanteils) der RSV als Erfüllung annehmen.
Aber der Rest zahlt die Versicherung? Woher weiß die Versicherung dass ich schon 250€ eigen Anteil überwiesen habe?
Bevor der Streit überhaupt angefangen hat - meldet man das der Versicherung als Versicherungsfall (und nich hinterher irgendwie Monate später wenn man Lust hat) - dann dürften die dir das auch alles erklären, den Ablauf. Wenns ne gescheite Versicherung ist mit Kundenservice.
Das ist der Versicherung egal. Sie zahlt den gesamten Betrag abzüglich deines Anteils. Ob du gezahlt hast, interessiert nur den RA.
Ja der Anwalt hat es der Versicherung gemeldet, wie hat deckungs Zusage erteilt aber mit 250 € selbst beteiligung und der Anwalt sagte mir ich soll das jz an ihn überweisen
Ja, dann ist doch nicht so schwer zu verstehen, dass du das tun musst?
Bekomme ich die 250 zurück falls ich gewinnen sollte oder nicht
Wenn der Anwalt die Kosten von der Gegenseite bezahlen lassen kann - im Fall dass du gewinnst ... dann müsste er es dir ja erstatten. Da du ja nix zu zahlen gehabt hättest.
Wenn nicht, dann nich. (Bei "Vergleich" oder so - teilt man sich oft die Gerichtskosten. Und dass der Verlierer die Gerichtskosten zahlt aber beide ihre Anwälte selber zahlen ist auch nich sooo selten.)
Aber selbst wenn ich verlieren sollte muss ich nicht mehr zahlen oder
Deine Anwaltskosten sind ein Schaden, der ggf. (!) gegenüber dem Gegner ersatzfähig ist. Ist dies der Fall und wird dein Schadensersatzanspruch vom Gegner erfüllt, steht dieses Geld natürlich dir zu und ist an dich zu zahlen (vom RA vom Fremdgeldkonto an dich weiterzuleiten). Ob weitere Gebühren oder sonstigen Kosten auf dich zukommen, kann pauschal nicht gesagt werden und hängt von der Angelegenheit und ihrem Fortgang ab.
Jupp.
Also nicht an die Versicherung oder regelt das der Anwalt dann?
Also nicht an die Versicherung
Da die Versicherung schön dumm wäre, wenn die dem Anwalt Geld zahlt, was sie ihm nicht zahlen muss, nur um es dann von dir zurückzuverlangen: Nein.
oder regelt das der Anwalt dann?
Was?
Der Anwalt sagte ich soll die Selbstbeteiligung an ihn überweisen, aber der rechts Streit hat noch nicht richtig angefangen und es gibt noch kein Urteil