Frau wird verleumdet - Versicherungsfrage?

3 Antworten

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Verleumdung ist eine Straftat. Wenn Du an dieser Stelle Rechtsschutz möchtest, dann reden wir also davon, dass Du wegen Verleumdung angezeigt oder gar angeklagt bist und rechtlichen Beistand bei Deiner Verteidigung brauchst. Also brauchst Du eine Rechtsschutzversicherung, die Verteidigung bei Strafsachen mit abdeckt.

silentcaesar  09.11.2021, 19:02

Es gibt auch noch die andere Seite, wenn ich verleumdet werde und mich dagegen wehren will?

highlandor  09.11.2021, 19:33
@silentcaesar

Dann gehst Du zur Polizei und erstattest Anzeige. Kostet kein Geld, brauchst keinen Anwalt, gibt dementsprechend auch keine passende Versicherung.

silentcaesar  09.11.2021, 19:57
@highlandor

Brauchen nicht, aber hilfreicher ist das schon.

silentcaesar  10.11.2021, 15:20
@highlandor

Weil normalerweise ein geschulter Rechtsanwalt die Interessen seiner Mandantin besser vertreten und durchsetzen kann als diese selbst.

highlandor  10.11.2021, 19:14
@silentcaesar

Bei einer Strafanzeige werden die Interessen vom Staatsanwalt durchgesetzt. Für einen privat angeheuerten Rechtsanwalt gibt es da nichts zu tun. Außer allenfalls in den speziellen Fällen, bei denen man als Nebenkläger auftreten kann.

miqona 
Beitragsersteller
 09.11.2021, 18:14

Danke, nein wie in der Vorfrage geht es um eine ältere Dame der dies passiert. Und Nun wegen dem Anzeigen will. Jedoch vorher sich absichern ob ihr RS dies zahlt. Und die wimmeln i'wie immer ab

highlandor  09.11.2021, 18:17
@miqona

Das ist schon dem Grunde nach Unsinn, denn Anzeigen kostet nichts, und Du brauchst keinen Rechtsbeistand dafür. Du gehst einfach zur Polizei und erstattest Anzeige. Das Ganze geht dann zur Staatsanwaltschaft, und wenn der Staatsanwalt der Meinung ist, dass die Anzeige gerechtfertigt und die Tat beweisbar ist, dann erhebt er im Namen (und auf Kosten) des Staates Anklage.

miqona 
Beitragsersteller
 09.11.2021, 18:19
@highlandor

Ja, vergaß zu sagen das sie von einem RA erst eine Beratung möchte. Oder ob der andere Wege kennt. Z. B. Anschreiben.. Drohen usw

highlandor  09.11.2021, 18:22
@miqona

Rechtsschutzversicherungen decken nur Verfahrenskosten (einschließlich der damit einhergehenden Rechtsberatung) ab. Einfach mal aus Spaß mit einem Anwalt über ein Thema reden wollen, obwohl da erkennbar überhaupt kein Rechtsstreit dranhängt (den man selber führt), ist Privatvergnügen. Sowas wird nicht versichert.

Würde auch keinen Sinn ergeben, denn wer so eine Versicherung abschließt, der will nur rumdiskutieren und wird alle Naselang davon Gebrauch machen. Das wäre für die Versicherungen teurer als der Beitrag.

Wenn es um Fragen rund um die Anzeige geht, da kannst Du wahrscheinlich einfach bei der Polizei fragen.

DerHans  10.11.2021, 13:04
@miqona

Genau dafür gibt es ja bei jeder RS-Versicherung eine hotline bei der man sich eine Deckungszusage für eine evtl. Rechtssache holen kann. Das bewahrt den Fragesteller vor dem Kostenrisiko.

highlandor  10.11.2021, 13:21
@DerHans

Das wollte sie ja und hat offensichtlich keine bekommen. Daher hier ihre Frage, was für eine Versicherung sie dafür gebraucht hätte. Nur Spaßberatungen versichert keiner, deshalb wird sie da wohl kein passendes Produkt am Markt finden.

DerHans  10.11.2021, 13:31
@highlandor

Wenn der Versicherer keine Deckungszusage gibt, hat sie ja auch ihre Aufgabe erfüllt, den VN vor unnötigen Ausgaben zu bewahren.

highlandor  10.11.2021, 14:57
@DerHans

Im Gegenteil: Der VN kann sich daraufhin entschließen, die Spaßberatung selber zu bezahlen, wodurch ihm Kosten entstehen.

Aber wir schweifen ab.

wolfruprecht  29.11.2021, 21:25
@highlandor

Ich habe noch eine Uralt-Rechtschutzversicherung aus Anfang der 80er Jahre. Da gabe es das noch. Die neueren Versicherungen decken Strafrecht nicht mit ab.

In dem Fall ist zwar sie die Geschädigte, aber ich denke, das wird (heutezutage) nicht mehr versichert. Gerade bei Verleumdungsklagen ist der Ausgang oft ungewiss. Schon allein, wenn die Aussichten nur sehr gering sind, wird häufig keine Deckungszusage erteilt. Also, eine gewisse realistische Aussicht auf einen Erfolg sollte bestehen. Ich kann das natürlich nicht beurteilen und wollte nur sagen, dass es sehr wahrscheinlich keine Versicherung gibt, die dieses Risiko mitabdeckt.

Verleumdung wäre ja eine Strafsache. Da reicht die kostenlose Anzeige bei der Polizei. Das ist also kein Fall für eine RS-Versicherung.

wenn du eine anzeige wegen verleumdung stellst, brauchst du keinen anwalt oder rechtsschutz

aber sonst für strafrecht