Rechtschutzversicherung - Studienplatzklage - Hilfe
Hallo zusammen,
ich möchte mich zum Wintersemester 15/16 an einigen Universitäten für das Fach Psychologie bewerben. Allerdings reicht mein Nc für die Zulassung leider nicht aus. Meine Wunschuniversität ist die Universität zu Köln weil ich auch aus Köln komme würde ich gerne in Köln bleiben. Ich muss dazu sagen das ich auch für andere Universitäten offen bin hauptsache ich bekomme einen Studienplatz. Da ich mit einem Ablehnungsbescheid rechne würde ich eine Studienplatzklage einreichen. Psychologie ist und bleibt mein Traumstudium leider ist momentan der Nc sehr hoch bei 1,1 wenn ich mich nicht irre. Nun meine Frage da ich jetzt etwas spät dran bin müsste ich ich erst zum Wintersemester 15/16 mich bewerben. Ab wann sollte ich zum Anwalt ? Und lohnt es sich jetzt eine Rechtschutzversicherung abzuschließen ? Bei der Allrecht Rechtsschutzversicherung ist eine Wartezeit von 3 Monaten einzuhalten. Wenn ich jetzt eine Versicherung abschließe und 3 Monate warte wäre die Wartezeit im Mai bzw Mitte Mai vorbei. Und da die Bewerbungsfristen ab Anfang Juni bis Ende Juli ist, würde es sich doch in meinem Fall lohnen oder nicht ? Habt ihr Erfahrungen mit Studienplatzklagen ? Und wisst ihr wie hoch die Chancen an der Uni Köln sind ? Könnt ihr einige Anwälte empfehlen ? Vielen Dank im Voraus :)
6 Antworten
Wenn ich das richtig sehe, wird die Allrecht nur dann kostendeckenden RS gewähren, wenn ein Verfahrensfehler vorliegt. Und das müssten Sie nachweisen.
Viele Rechtsschutzversicherungen werden solche von vorn herein vermeidbaren Fälle nicht übernehmen. Und das ist auch gut so
Welchen Schnitt wirst du denn erreichen?
Das Problem mit der Klage ist so: es klagen immer mehrere Studenten und viele sogar Bundesweit. Man klagt nicht auf einen PERSÖNLICHEN Studienplatz sondern eher, dass die Uni weniger Plätze zur Verfügung gestellt hat als es ihr möglich gewesen wäre.
So. Nach der Klagephase stellt die Uni sagen wir 20 weitere Plätze zur Verfügung. Die bekommen aber die Studenten die direkt in der "Rangfolge" dran kommen. Sprich wenn noch 20 Studenten warten die besser sind als du guckst du trotz Klage in die Röhre. Es muss also wirklich haarscharf sein mit deinem NC damit sich das lohnt. Und: nur an einer Uni klagen nutzt fast nie was, es wird empfohlen das an mehreren zu machen - und ist somit natürlich entsprechend teuer.
Wenn du also Abi mit 2,5 oder 3,0 oder so machst - vergiss es. Selbst mit nem schlechten 1er Schnitt muss man genau schauen ob es sich lohnen könnte.
Ich würde das genau nachlesen, ob dein Rechtsschutzversicherung diesen Fall auch greift. Die Standard-Versicherungen decken sowas (logischer Weise) nicht ab. Solltest dich genau informieren. Rechtzeitig abschließen musst in jedem Fall. Die meisten Laufen sowieso mindestens 12 Monate. Du kannst die Sache ja mal mit einem Anwalt vorbesprechen. Aber bevor du keinen Ablehnungsbescheid hast, kannst du auch gegen nichts klagen ...
Macht es denn Sinn zu klagen nur weil du die Voraussetzungen für das Studienfach nicht erfüllst ? Du hast doch vorher gewusst was du studieren willst und ich denke das dir die Voraussetzungen bekannt waren. Da hätte mehr anstrengen doch auch gereicht.