Rechtshilfe für mittellose Frau
Hallo ihr Lieben,
ich helfe zur Zeit einer Freundin die in Trennungsproblemen steckt, sie ist sehr überfordert, wir haben beide keine Ahnung von Scheidungsrecht und ich würde gerne versuchen hier mal ein paar Informationen zu bekommen. Schonmal Dankeschön im Voraus ;)
Zur Situation:
Sie lebt mit ihrem Mann in einer 3 Zimmerwohnung. Er ging ihr über 2 Jahre fremd, mit einer Nachbarin die vorher mit meiner Freundin gut befreundet war :( Diese Frau ist wiederum selbst verheiratet und hat auch noch Kinder. Meine Freundin und ihr Mann haben keine Kinder. Er hat zusätzlich zum Betrug auch noch über 30.000 Euro Schulden gemacht für seine Affäre und immer wieder kam es dadurch dazu das für den Monat nichts mehr zum leben da war. Er lügt sehr oft, ist rücksichtslos. Meine Freundin ist aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig und mittlerweile natürlich auch depressiv. Er geht arbeiten (Festanstellung) und hat ein Auto (sprich ist mobil) Die Mutter meiner Freundin starb vor einigen Monaten und somit ist sie, abgesehen von mir und meiner Unterstützung, komplett alleine. Ihr Mann will nun die Scheidung, das ist ja schon gut so, denn meine Freundin konnte diesen Schritt bisher nicht machen.
Aber nun zu meiner eigentlichen Frage bzw. Anliegen. Er will in der Wohnung bleiben und sagt, sie könne ja zu ihrem Vater aufs Land „abhauen“... Wir haben beide den Verdacht das er dort nur bleiben will um weiterhin diese Nachbarin in der Nähe zu haben. Meine Freundin bekommt selbst keinerlei Geld von Ämtern oder so, da er ja eine Arbeit hat. Er hat sich nun auch schon einen Anwalt genommen. Es kann doch nicht sein, das sie sich alles gefallen lassen muss und er kann bestimmen usw. Zumal sie beide in dem Mietvertrag drinstehen. Ihr Mann meinte dann: „Ach naja, unser Vermieter kann dich ja einfach raus streichen.“ Wir wissen schon dass das so nicht geht, der Vertrag gekündigt werden muss und für den der bleibt erneuert werden muss. Ach ja, dazu kommt auch noch das sie 2 Katzen und einen großen Hund haben, die auf jeden Fall bei ihr bleiben werden. Er hat Arbeit und ist mobil, für ihn ist es doch viel leichter umzuziehen...
Wie kann eine mittellose, betrogene Frau sich wehren? Wie kann sie sich einen Rechtsbeistand suchen? Ohne keinerlei eigenes Einkommen? Sie ist ja abhängig von ihrem Mann quasi. Sie will keinen großen Krieg, nichts von seinen Sachen, alles was sie möchte, ist in dieser Wohnung bleiben. Hat sie nach allem keine Chancen? Das kann doch nicht sein.
Was können wir tun? Wie ist die Rechtslage?
Falls ich andere wichtige Infos vergessen haben sollte, dann fragt danach, wie gesagt, ich kenne mich ja auch nicht aus.
Danke und liebe Grüße
8 Antworten
Von wo aus fragst Du denn? In Deutschland jedenfalls ist es so, dass jemand der mittellos ist, Beratungshilfe vom Staat bekommt für außergerichtliche Rechtsberatung und Prozeßkostenhilfe für Prozeßführung. Jeder Rechtsanwalt kennt das. Man muß ihn nur darauf aufmerksam machen, dass Bezahlung nur auf diesem Wege erfolgen kann.
Ohne Anwalt geht für die Freundin sicher nichts mehr. Ich rate dringend dazu, sofort einen solchen aufzusuchen und zu beauftragen.
Die Zuweisung der Ehewohnung an einen der Ehepartner kann durch das Familiengericht erfolgen. Auch diese Möglichkeiten kennt ein Anwalt.
Weiterer Punkt ist, Trennungsunterhalt geltend zu machen, ebenfalls durch einen Anwalt.
Naja, Unterhaltspfändungen greifen tiefer als normale Pfändungen... Es ist daher schon möglich, dass sie einen kleinen Teil von diesem Geld sehen könnte...
Hi, deine Freundin soll schleunigst zu einem Anwalt oder besser zu einer Anwältin gehen. Da sie mittellos ist, ist die Rechtslage so, dass er das sogar bezahlen muss. Außerdem steht ihr Trennungsunterhalt zu, der etwa 3/7 vom Nettoverdienst des Mannes beträgt oder von den Anwälten ausgehandelt wird. Aber das kann ihr alles der Anwalt erklären. Sie wird auf jeden Fall nicht mit leeren Händen da stehen. Aber wirklich ganz wichtig: Schleunigst zum Anwalt/der Anwältin und geh am besten mit ihr hin!
Danke für die Antwort ;) Trennungsunterhalt könnte sie zwar geltend machen, aber dieses Geld wird sie niemals sehen, da er komplett verschuldet ist, Pfändungen an der Backe hat und extrem unzuverlässig ist. Sie wird wohl Hartz4 bekommen müssen. Und ja, ich gehe selbstverständlich mit ihr überall hin, alleine schafft sie das momentan alles nicht. Wir kommen aus Wuppertal und ich schaue gerade schon nach Anwälten die ich dann mal für sie abtelefoniere....
Okay, das ist dann eine etwas andere Situation...Du hast Recht, da wird wohl erst einmal Hartz 4 fließen...Es ist aber trotzdem sicherlich tröstlich für sie, dass es Menschen wie dich gibt, die sich so toll um sie kümmern!!! Versuche es tatsächlich mit einer Anwältin, meiner Erfahrung nach sind die in diesen Fällen hartnäckiger und kompetenter.
Sie kann Beratungskostenbeihilfe bekommen, das kann auch ein Rechtsanwalt beantragen, den sie schnellstmöglich aufsuchen sollte.
Die mittellose Freundin könnte eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch nehmen oder einen entsprechenden Beratungsschein erhalten - der Selbstkostenbeitrag liegt bei 10 - 15 Euro.
Wenn beide Ehepartner Mieter der Wohnung sind, haben beide gleichermaßen "Wohnrecht".
Da keine Kinder zu betreuen sind, hätte eine Klage auf Zuweisung der Ehewohnung vermutlich auch keine Aussicht auf Erfolg.
Einen "Schuldigen" gibt es bei einer Scheidung heutzutage nicht mehr, "moralische Verfehlungen" spielen also keine rechtliche Rolle mehr bei einer Trennung....
Sie können die Wohnung nur gemeinsam kündigen und der Vermieter kann den Mietvertrag auf einen der beide "umschreiben", ist dazu aber nicht verpflichtet.
Die Freundin sollte sich überlegen, ob sie eine Dreizimmer-Wohnung überhaupt selbst finanzieren könnte.... Zwar hätte sie während des Trennungsjahres ggf. Anspruch auf Trennungsunterhalt von ihrem Mann, aber wenn sie nach der Scheidung (und somit Wegfall des Trennungsunterhaltes...) von Transferleistungen o.ä. abhängig wäre, würde diese Wohnung ggf. auch nicht mehr finanziert werden....
Während des Trennungsjahres muss sie den Trennungsunterhalt beim Mann einfordern.
Dieser hätte in jedem Fall Vorrang vor Transferleistungemn des Jobcenters o.ä..
Auch wenn der Mann Schulden hat, müsste er möglicherweise dennoch Unterhalt leisten. Denn als auf das unterhaltsrelevante Einkommen "anrechenbare Schulden" gelten nur solche, die während der Ehe von beiden Eheleuten gemeinsam gemacht wurden (denn diese müssten ja auch von beiden gemeinsam abbezahlt werden...).
Als Unterhaltspflichtiger hätte der Mann einen höheren Pfändungsfreibetrag als ein Alleinstehender (ca. 1450 Euro statt 1050 Euro), d. h., ihm dürfte von seinem Einkommen erst gepfändet werden, was oberhalb des Freibetrages zur Verfügung stünde.
Sein "Selbstbehalt" gegenüber dem Unterhalt der Frau läge allerdings bei 1100 Euro, so dass er ggf. den Betrag zwischen Selbstbehalt und Pfändungsfreibetrag als Trennungsunterhalt an die Frau zahlen müsste. Dazu müsste diese dann ggf. aufstockendes ALG II o.ä. beziehen....
die Frage ist von Hexe121967Hexe121967 beanzwortet.
Aber - wichtig - den Anwalt zu fragen!: Wie viel Scheidungen er durchgefochten hat! Für Frauen? Für Männer? Eventuell ergänzt mit dem Ergebnis!!!! Viel Erfolg und Gruß
Danke für die Antwort ;) Trennungsunterhalt könnte sie zwar geltend machen, aber dieses Geld wird sie niemals sehen, da er komplett verschuldet ist, Pfändungen an der Backe hat und extrem unzuverlässig ist. Sie wird wohl Hartz4 bekommen müssen.