Wie lange ist man verpflichtet die Unterhalt an Ex Frau zu zahlen?

11 Antworten

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Hi Korova,

der Unterhalt bei Getrenntleben ist gesetzlich in § 1361 BGB geregelt. Eine Dauer der Unterhaltspflicht ist dort nicht ausdrücklich geregelt. Es entfällt aber die Unterhaltspflicht, wenn die Frau sich aus eigenen Einkünften angemessen unterhalten kann ODER - was in deinem Fall wohl eher vorliegt - durch Aufnahme einer zumutbaren Erwerbstätigkeit angemessen unterhalten KÖNNTE. Selbst wenn die Frau also nicht arbeitet, steht ihr kein Unterhaltsanspruch zu, wenn sie einfach so keinen Job aufnimmt, obwohl sie das ohne Weiteres könnte. Jemandem, der sich auf die faule Haut legt, gebührt kein Unterhalt! Weitere Informationen zum Unterhaltsrecht kannst du hier nachlesen: https://www.online-scheidung.info/scheidungsrecht/familienrecht/unterhaltsrecht.html

Zu beachten bleibt aber noch, dass in deinem Fall der Mann eine vertragliche Vereinbarung mit der Frau geschlossen hat. Diese geht der gesetzlichen Regelung IMMER vor. Wenn in dieser Vereinbarung sich der Mann also verpflichtet hat, vorbehaltlos Unterhalt zu zahlen bis zur Scheidung, bleibt die Unterhaltspflicht wohl auch bis zur Scheidung bestehen.

Vielleicht konnte ich dir damit helfen. Wünsche dir alles Gute!

korova123 
Beitragsersteller
 12.10.2012, 17:58

Vielen Dank jurastudi!

Hallo. Während des Trennungsjahres muß Unterhalt gezahlt werden.In deinem geschilderten Fall dürfte der Mann verlangen das die Frau arbeiten geht.Problem ist der Mann verdient genug.Tipp:Möglich wäre das der Mann einfach keinen Unterhalt mehr zahlt.Das hat zur Folge das die Frau einen Titel anstrebt um den Unterhalt zu pfänden.Daraufhin kann der Mann der Frau den Titel entziehen.Er soll sich auf jedenfall bei einem Anwalt für Familienrecht informieren. Gruß Ralf

korova123 
Beitragsersteller
 12.10.2012, 18:00

Danke Ralf, gute Idee! ich werde es weiter geben. Gruß A

Der Unterhalt steht im Scheidungsurteil! Er soll sich das Urteil noch mal vornehmen, meistens stehen da auch Informtionen zur Dauer des zu zahlenden Unterhaltes an die Ex-Frau. Ich würde mal sagen, er hat ein Problem, wenn er bei der Scheidung diesem Passus zugestimmt hat, denn dann ist er verpflichtet zur Zahlung bis sie sich allein versorgen kann, bzw. neuen Partner hat....und da das Geld ja automatisch kommt...glaub ich nicht, dass sie je arbeiten wird.

nati1976  12.10.2012, 12:44

Nach 3 Jahren kann man ohne Einwilligung des anderen die Scheidung vollziehen. Jedoch entbindet das nicht von den Unterhaltszahlungen. Diese müssen expliziet ausgeschlossen werden. Also es muss beiderseits auf die Unterhaltsverpflichtung verzichtet werden! Der Anwalt muss das so in seinen Antrag fürs Gericht angeben! Doch wenn sie nicht einverstanden ist, wovon ich jetzt stark ausgehen, wird es nicht leicht den Unterhalt ganz zu Streichen.

korova123 
Beitragsersteller
 12.10.2012, 12:58
@nati1976

Hallo nati1976, ich weiß, dass die Frau von ihm lebenslange Unterhalt wollte, er hat das zum Glück nicht unterschrieben. Die Frau hat auch nie gearbeitet und hat auch nicht vor zu tun. Mein Kumpel war und ist ein fleißiger. Nun hat er eine Frau kennengelernt und will mit ihr die Zukunft aufbauen. Aber wie denn? Der arme Kerl.Das kann doch nicht wahr sein, dass so eine ein Leben den anderen vernichtet. Er liebt sein Job, hat auch ihren zwei inzwischen erwachsenen Kindern jeden Wunsch erfühlt. Irgendwann muss doch Schluß sein?! Ich wollte ihm nur helfen, er ist total am Ende. Das war mein Grund warum ich die Frage gestellt habe. Danke für Deine Antwort:)

nati1976  12.10.2012, 13:03
@korova123

Ich verstehe das sehr gut, es ist ja auch unfair für den Mann. Daher sag ich ja, sie müsste gezwungen sein zu arbeiten, es gibt da Grundregeln, aber ich kenne die nicht genau, weil es für mich nicht in Frage kam meinem Ex-Mann das Geld aus der Tasche zu ziehen. Wenn die Scheidung ja noch läuft, muss er wirklich noch mal ernsthaft mit seinem Anwalt über diesen Punkt sprechen. Es muss dem Richter ja auch plausibel gemacht werden. Ich meinte ja nur, dass wenn er Pech hat er sehr lange für sie zahlen muss. Mach ihm Mut und sag ihm er noch mal das Gespräch mit dem Anwalt suchen.

cTreichel  12.10.2012, 14:45
@korova123

Lebenslanger Unterhalt? Gibt es darauf überhaupt einen gesetzlichen Anspruch in Deutschland? Wo wurde die Ehe überhaupt geschlossen? Nach deutschem Recht und in Deutschland? Wenn nicht, dann kommen da ja noch ganz andere Punkte dazu, die in Betracht gezogen werden müssen. Kann eine im Ausland geschlossene Ehe eines Deutschen mit einer anderen Staatsangehörigen hier in Deutschland einfach geschieden werden, gilt das Deutsche Unterhaltsrecht usw.

Wende dich an einen rechtsanwalt. Der kann dich beraten. Die Frau soll sich Arbeit suchen.

korova123 
Beitragsersteller
 12.10.2012, 12:38

Ich glaube dem Anwalt ist ziemlich egal, hauptsache er verdient an der Sache. Weil der Mann verdient ja gut.

cTreichel  12.10.2012, 12:42
@korova123

Blödsinn! Der Anwalt ist sogar verpflichtet alle Interessen seines Mandanten in dessen Ineresse zu vertreten, es sei denn sie wiedersprechen geltenden Gesetzen! Dann muß er ihn diesbezüglich aufklären.

Na wenn er zugesichert hat, dass er bis zur Scheidung zahlt, sollte er diese so bald wie möglich über die Bühne bringen. Verstehe aber nicht, warum er das nicht von seinem Anwalt klären lässt - dafür hat er doch einen.