selbstständiger Mann und mittellose Frau .....bekommt sie Hilfe vom hartz 4?

6 Antworten

Ganz üble Situation. Natürlich kannst du (aufstockende) Leistungen beantragen. Dabei wird das Einkommen (Gewinn) deines Mannes allerdings bis auf Freibeträge angerechnet.

Das dumme bei Selbständigen ist, dass das Jobcenter nicht einfach eine Gewinnermitlung wie das Finanzamt oder das AA bei ALG1 akzeptiert, sondern sich anmaßt, tief in die Geschäftstätigkeit reinzuschnüffeln und reinzudirigieren ohne dafür Fachkompetenzen zu haben.

Man muss also seine Geschäftstätigkeit entsprechend optimieren.

Anspruch habt ihr auf den ALG2-Satz für 2 Erwachsene und 2 Kinder (gestaffelt nach Alter) und Miet- + Heizkosten in angemessener Höhe und natürlich Krankenversicherung für alle.

Aus der Nummer kommt ihr nur raus, wenn du Arbeit findest, oder mit den Kindern ausziehst (Trennung).

HarryKlopfer  24.02.2015, 22:51

Sie hat totale Angst, und du kommst noch mit der Nummer, dass sie sich von ihrem Mann trennen und ausziehen soll

Georg63  24.02.2015, 22:56
@HarryKlopfer

Wo habe ich "soll" geschrieben?

Ich habe nur die Fakten erklärt - habs selbst erlebt.

mel3713 
Beitragsersteller
 24.02.2015, 22:44

Das mit Ausziehen hatten wir auch schon überlegt ......aber wir lieben uns nur ist alles Grad so kompliziert und streiten nur da er nicht alles allein bezahlen will was ich auch verstehe .......alles misst zur zeit

Frage: was verstehst du unter mein Mann verdient im Monat ca. 1800€? Ist das sein Umsatz oder ist es das was nach Abzug seiner Betriebskosten als zuversteuerendes Bruttoeinkommen übrigbleibt? Im übrigen gehen die Beiträge der BG nicht vom Einkommen ab, sondern werden als Betriebskosten in der Buchführung erfasst.

Von Diesem zu kärenden Sachverhalt ausgehend können dir dann evtl. Aussagen gegeben werden.

Ob du was an harzt4 bekommst hat mit deinen, sicherlich 2 süßen Kindern nichts zu tun, sondern hängt letztendlich von dem tatsächlichen mtl. Einkommen, nicht Umsatz, deines Mannes ab. Und wenn du ab 1.3. wirklich nichts mehr bekommen solltest, kannst du dich und die Kinder immer noch über deinen Mann Familenversichern lassen.

Hi! Das Einkommen deines Mannes (ca. 1500 netto) reicht nicht aus, daher wird dir auch noch etwas Hartz 4 zustehen. Auch die KV ist dann gesichert.

Hartz 4 wird es nicht geben, weil du mit deinem Mann eine Bedarfsgemeinschaft bildest und da wird sein Gehalt voll angerechnet. Evtl. kannst du/könnt ihr Wohngeld oder ähnliches beantragen.

mel3713 
Beitragsersteller
 24.02.2015, 22:41

Bist du da sicher .....aber wo bin ich mit kinder dann versichert ....könnte Grad heulen

HarryKlopfer  24.02.2015, 23:05
@mel3713

Warte doch erst mal ab, was du am Donnerstag zu hören bekommst. Sicher kann sich zur Zeit niemand sein. Und selbst wenn es schiefläuft, gibt es Möglichkeiten. Ist das Glas halbvoll oder ist es halbleer?

Schon wegen Deiner Angst solltest Du zum Jobcenter nicht allein hingehen, sondern mit einem erfahrenen (!!) Beistand, auch Ämterlotse genannt (dazu gleich mehr). Auch ich habe schon Hartz IV-Bezieher zum Jobcenter begleitet, weil sie immer von Angst gepeinigt waren, wenn ein "Besuch" dort anstand.

Gib mal in diesen Hartz IV-Rechner Eure Daten rein, damit Du einen ersten Anhaltspunkt hast:

Arbeitslosengeld-II Rechner

http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/ALG2rechner.php

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Vorsorglich diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.

Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall sehr empfehlenswert.

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Bei weiterem Beratungsbedarf empfehle ich eine Sozialberatung. Google dazu mit sozialberatung und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist). - Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gezeigt. Vereinbare dort einen Beratungstermin.

Wohnst Du in Hamburg, hole Dir Rat bei der sehr guten behördenunabhängigen Beratungsstelle Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444. Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren (die dürfen nur Hamburger / Umgebung beraten).

cyracus  25.02.2015, 00:20

Vorsorglich gebe ich Dir auch diesen

Wohngeldrechner

http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Wohngeldrechner.php

rein. - Falls Ihr mit Wohngeld hinkommt, wäre das vorzuziehen.

Das könntest Du auch bei der Sozialberatung besprechen.

Was die Krankenversicherung angeht - wie steht's denn mit Familienversicherung?

cyracus  25.02.2015, 00:17

Weil das Einkommen Deines Mannes für Euch nicht ausreicht, werdet Ihr aufstockend Hartz IV bekommen. - Ihr werdet dann als Bedarfsgemeinschaft angesehen. - Google dazu mit

bedarfsgemeinschaft wikipedia

Lies auch diesUnd l "Sippenhaft" der Hartz IV Bedarfsgemeinschaft

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a280d3250b.php