Darf die Verkäuferin verlangen das ich mein Rucksack an der Kasse liegen lassen muss?
Ich gehe 2mal in der Woche einkaufen in einem laden der 2 min entfernt von mir wohnt, und ich nehm immer ein Rucksack mit, damit ich nicht unnötig eine Tüte kaufen muss,
Bis jetzt ist nie etwas passiert, doch heute sagt mir eine Verkäuferin, das ich mein Rucksack an der Kasse liegen lassen muss,
Was mich daran ärgert ist das 2 andere Leute ebenfalls einen Rucksack hatten, sie die Personen aber nicht angesprochen hat.
7 Antworten
Bei uns ist es genauso - dort wird man entweder gebeten keinen Rucksack in den Laden zu nehmen und ihn bitte im Auto liegen zu lassen oder den leeren Rucksack vorzuzeigen, wenn man bezahlt.
Wenn du also den Rucksack beim Bezahlen immer geöffnet vorzeigst, dürftest Du keine Probleme mehr haben
Darf die Verkäuferin verlangen das ich mein Rucksack an der Kasse liegen lassen muss?
Ja, kann sie.
in einem laden der 2 min entfernt von mir wohnt
Der Laden wohnt da also...
Was mich daran ärgert ist das 2 andere Leute ebenfalls einen Rucksack hatten, sie die Personen aber nicht angesprochen hat.
Dann ist das halt so.
Es gibt gewisse Situationen, die vom AGG abgedeckt wären aber es gibt anhand deiner Infos keine Hinweise auf eine Diskirimierung.
nein, du kannst auch einfach den laden verlassen
aber wenn du rein willst, gelten ihre regeln, sie hat das hausrecht als vertreter des eigners
Sie darf nicht verlangen, den Rucksack zu hinterlegen. Sie kann aber sagen : "Mit Rucksack kommst du hier nicht rein".
Ob du den Rucksack dann freiwillig hinterlegst, an einer anderen Stelle deponierst oder wieder gehst, bleibt natuerlich dir selbst ueberlassen.