Vorgeworfener Diebstahl bei Karstadt, Geldstrafe?
Mir wurde vorgeworfen, dass ich bei Karstadt paar Sachen geklaut habe. Wobei ich die Sachen nur in meiner Tasche getan habe, um nichts tragen zu müssen.
Als ich fast bei der Kasse war wurde ich ''erwischt''. Da ich noch nicht von der Gebäude rausgegangen bin gilt es nicht als Diebstahl. Aber Karstadt sieht es als Diebstahl und ich muss jetzt 100 EUR Geldstrafe bezahlen. Ich möchte einen Brief gegen diese 100 EUR die ich bezahlen muss schreiben. Kann mir da jemand beim Brief formulieren helfen?
Zu meiner Person: -Minderjährig -Ersttäter
5 Antworten
Um was für eine Tasche geht es dabei?
Falls Du durch das Verbergen der Sachen in der Tasche eine Gewahrsamsenklave geschaffen hast, gilt der Diebstahl nach herrschender Meinung als vollendet.
Beendet dagegen wäre er erst, wenn Du das Diebesgut in Sicherheit gebracht hast.
Für straf- und zivilrechtliche Konsequenzen reicht die Vollendung jedoch in der Regel aus.
Für Deinen Brief würde ich empfehlen, Dich zu entschuldigen und durchblicken zu lassen, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt hat. Ob sich davon jemand beeindrucken lässt steht wieder auf einem anderen Blatt - sowas bekommen die ständig zu hören.
Ja, und dann lies mal dort unter "Fallgruppe 1". Da findest Du genau meine Antwort.
Die Wegnahme ist vollendet, wenn der Täter fremden Gewahrsam gebrochen und neuen, nicht notwendig eigenen Gewahrsam begründet hat (Wessels/Hillenkamp Strafrecht BT II, 39. Aufl. 2016, Rn. 111).
Passend dazu: https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/diebstahl-im-supermarkt-ab-wann-macht-man-sich-strafbar/
Die Forderung von Karstadt kann du geflissentlich ignorieren; das klagen die niemals bei einem Minderjährigen ein.
Was strafrechtlich passiert mußt du mal auf die zukommen lassen.
Da war wohl jemand übereifrig. Sie hätten dir ebensogut die Chance geben können, an die Kasse zu gehen. Schließlich warst du ja auf dem Wege dorthin. (Nach meinem Rechtsempfinden.)
Schlechtes Rechtsempfinden, schlechte ausrede von erwischten Dieben (Wenn sie dann bei rausgehen erwischt werden dann sagen sie "hab ich ganz vergessen wieder rauszunehmen als ich an der Kasse stand und den Bleistift für 79 Cents bezahlte.."..)
du führst dich auf wie ein bulle der nicht richtig ernstgenommenwerden kann weil er seine eigene sichtweise falsch interpretiert
Da ich noch nicht von der Gebäude rausgegangen bin gilt es nicht als Diebstahl.
Nur leider liegst Du da komplet falsch.
Rechtlich ist das eine sogenannte Gewahrsamsenklave, da man den Gegenstand dem Zugriff des noch rechtmäßigen Eigentümers entzieht.
Das geht rechtlich ganz locker als Diebstahl durch.
Aber Karstadt sieht es als Diebstahl
Nicht nur Karstadt sondern jeder Staatsanwalt auch.
und ich muss jetzt 100 EUR Geldstrafe bezahlen.
Nicht Geldstrafe, Vertragsstrafe. Wenn Du den Laden betrittst, geshst Du automatisch einen Vertrag mit Karstadt ein.
Dieser Vertrag besagt, 100 Flocken bei Diebstahl.
Das hat noch nichts mit Strafe zu tun, die kommt noch drauf, wenn die Anzeige erstatten.
Kann mir da jemand beim Brief formulieren helfen?
Ja klar.
Liebes Kaststadt-Team. Gerne bezahle ich die Vertragsstrafe an Ihr Unternehmen.
MfG
ja das war ja eine super Idee das mit dem nicht rumtragen :D
Für straf- und zivilrechtliche Konsequenzen reicht die Vollendung jedoch in der Regel aus.
Eben nicht!
Ganz so einfach ist es nicht. Hier mal etwas zum lesen
https://strafrecht-online.org/problemfelder/bt/242/obj-tb/vollendung/