Rechtsfall: Lampe anschließen mit Folgeschaden

10 Antworten

Dein Bruder ist nicht haftbar,da er dir sozusagen den Auftrag gegeben hat, die Lampe anzuschliessen,was du ja auch hättest ablehnen können,wenn du die Arbeit ohne seinen Auftrag durchgeführt hättest,greift deine Versicherung,wenn aber die Arbeit von dir abgelehnt wurde und dein Bruder trotzdem darauf besteht,dass du die Arbeit machst,ist er selbst haftbar,ergo seine Versicherung,genau so würde es sich verhalten,wenn er selbst den Schaden verursacht !

Wollelan

Da Deinem Bruder bekannt sein dürfte, dass Du "Laie" bist, nimmt er, wenn er Dich die Lampe anschließen lässt, billigend in Kauf, dass die Arbeit unsachgemäß ausgeführt wird. Sollte daraus ein Schaden entstehen, kann er Dich dafür nicht haftbar machen.

fyjif 
Beitragsersteller
 19.12.2012, 12:59

Ist man auch ein "Laie", wenn man in diesem Fall zwar Elektrotechnik studiert hat aber keine Berufsausbildung zum Elektriker, Installateur etc. absolviert hat? Wass ist ein "Laie"?

Meines Wissens dürfen z.B. nur gelernte Elektro-Meister Kabel auf einem Neubau verlegen und am Sicherungskasten anschließen.

Du haftest für den entstandenen Schaden deshalb ist es immer von Vorteil dass man eine private Haftpflichtversicherung hat

bei unsachgemäßer montage, sprich durch einen laien und nicht durch einen fachbetrieb tritt kein versicherer für eventuelle schäden ein.

und ja, im schadenfall wärst du schadenersatzpflichtig.

Wenn Du einen Schaden unmittelbar oder mittelbar verursachst, haftest Du auch dafür.

ThinkTwiceNow  19.12.2012, 12:23

stimmt nicht !

bei "gefaelligkeitsarbeiten uebernimmt man KEINE verantwortung