Rechtsfall: Lampe anschließen mit Folgeschaden
Hallo, mal angenommen: wenn ich als Laie für meinen Bruder als unentgeltliche Hilfsleistung in seiner eigenen Wohnung eine Decken-Lampe mit Stromkabeln anschließe und später würde dadurch ein Schaden entstehen. Wie ist das mit der Versicherung und wer haftet für den entstandenen Schaden (z.B. Wohnungsbrand)? Könnte ich sogar verklagt werden? Auf den Lampen steht manchmal ein Sigel, dass diese nur durch eine Elektrofachkraft installiert werden dürfen.
10 Antworten
Dein Bruder ist nicht haftbar,da er dir sozusagen den Auftrag gegeben hat, die Lampe anzuschliessen,was du ja auch hättest ablehnen können,wenn du die Arbeit ohne seinen Auftrag durchgeführt hättest,greift deine Versicherung,wenn aber die Arbeit von dir abgelehnt wurde und dein Bruder trotzdem darauf besteht,dass du die Arbeit machst,ist er selbst haftbar,ergo seine Versicherung,genau so würde es sich verhalten,wenn er selbst den Schaden verursacht !
Wollelan
Da Deinem Bruder bekannt sein dürfte, dass Du "Laie" bist, nimmt er, wenn er Dich die Lampe anschließen lässt, billigend in Kauf, dass die Arbeit unsachgemäß ausgeführt wird. Sollte daraus ein Schaden entstehen, kann er Dich dafür nicht haftbar machen.
Ist man auch ein "Laie", wenn man in diesem Fall zwar Elektrotechnik studiert hat aber keine Berufsausbildung zum Elektriker, Installateur etc. absolviert hat? Wass ist ein "Laie"?
Meines Wissens dürfen z.B. nur gelernte Elektro-Meister Kabel auf einem Neubau verlegen und am Sicherungskasten anschließen.
Du haftest für den entstandenen Schaden deshalb ist es immer von Vorteil dass man eine private Haftpflichtversicherung hat
bei unsachgemäßer montage, sprich durch einen laien und nicht durch einen fachbetrieb tritt kein versicherer für eventuelle schäden ein.
und ja, im schadenfall wärst du schadenersatzpflichtig.
Wenn Du einen Schaden unmittelbar oder mittelbar verursachst, haftest Du auch dafür.
stimmt nicht !
bei "gefaelligkeitsarbeiten uebernimmt man KEINE verantwortung