Darf man am Zählerkasten selbst umklemmen?
Ich brauche ein Zimmer an einem anderen Zähler. Wie kann ich das am besten selbst umklemmen, dass dafür nicht extra mein Elektriker kommen muss? Darf man das überhaupt? Mein Elektriker hat zudem gerade abgesagt und da müsste ich mir für diese geringe Arbeit extra einen neuen Elektriker suchen obwohl die Hausanlage fertig gestellt ist.
Elektrowerkzeug ist bei mir vorhanden udn ich mache sonst alle Elektroinstallation selbst. Lediglich an den Zählerkasten habe ich mich noch nicht heran getraut. Kann mir jemand mit Tipps und Tricks zur Seite stehen?
19 Antworten
Es muß nichts am Zähler selber geändert werden und schon gar keine Plomben entfernt werden.Es muß auch kein Elektromeister oder gar das EVU mit eingebunden werden.Die abgesicherte Leitung (vermutlich 1,5qmm hinter einem Sicherungsautomaten)muß auf den neuen Sicherungsautomaten hinter dem neuen Zähler umgeklemmt werden. Diese Arbeiten können durch das Abschalten der Sicherungsautomaten stromlos durchgeführt werden,also keine große Sache.Trotzdem würde ich dazu raten, diese Arbeiten durch einen Elektriker durchführen zu lassen.
Achtung und Vorsicht!!!
Dieser Kommentar kommt entweder von einem Handwerker der aus Eigennutz lügt, oder von einem obrigkeitshörigen Untertanen der das wirklich glaubt.
Selbstverständlich darf man nach dem verplombten Zähler ALLES selbst machen.
Inkl. der Arbeiten im Zählerschrank selbst. Dieser "Meisterbrief"-Unsinn wurde von den Handwerker in die Welt gesetzt. Der Meisterbrief ist die Voraussetzung im Gewerbe.
Für die Privatperson hat der keine Relevanz. Ich darf jede Elektrikinstallation nach dem Zähler durchführen. Ich darf am Erdgasauto selbst den Druckminderer oder Gasventile tauschen, Ich darf mir selbst einen Gasherd oder E-Herd anschließen...
Kommt es zu Schäden, gibt es juristisch keinen Unterschied. Hier wird nicht einfach die Schuld des priivaten angenommen, und die Schuld des Handwerkers ausgeschlossen. In beiden Fällen muss ein Fehler nachgewiesen werden. Und in beiden Fällen haften beide gleich.
Natütlich kann der Handwerker weill er das regelmäßig macht eine extra Versicherung abschließen. Und natürlich gibt das private Versicherungsunternehmen so eine Versicherung nur einem gelernten. Das ist Entscheidung der Versicherung. Die könnten auch jedem Privaten eine versicheung gegen Selbstpfusch geben, wennsie wollten.
rein rechtlich gesehen könnte das schwierig werden, denn selbst als so genannte eingewiesene hilfskraft. unter die z.B. der hausmeister fällt, darfst du nur an Wechselstromkreisen mit maximal 16 Ampere arbeiten.
rein praktisch gesehen verhält sich das ein wenig anders. wenn du eine zählervorsicherung wie einen Lasttrenner oder einen Selektiven Hauptleitungsschutzschalter hast, an dem du die Anlage abschalten kannst, dann könntest du auch an den Abgängen arbeiten.
wichtig ist eben, dass du die Anlage zuverlässig und sicher spannungsfrei bekommst.
Die Grenze zwischen dem EVU bereich und dem eigenen Bereich ist übrigens unterkante Zähler !
neben den üblichen VDE Richtlinienen gibt es aber dennoch eine menge zu beachten. so fordert z.B. das EVU, dass oberhalb des Zählers maximal 2 Automatensicherungen sitzen dürfen. außerdem dürfen im seitlichen verteilerfeld pro feld maximal ein Zählerkreis aufgelegt werden. jedes verteilerfeld innerhalb der Anlage muss von der Sammelschiene aus seinen eigenen null und schutzleiter erhalten.
und damit wären wir schon wieder an dem punkt, wo du am ar... bist, weil dafür die untere sammelschienenabdeckung auf muss, und da darf ja eben nur der elektriker ran.
ach ja, was das verplomben betrifft, dass muss nicht zwangsläufig der energieversorger machen. zumindest in hessen, nrw und rheinlandpfalz darf das auch ein vom energieversorger konzessionierter Elektroinstallateur.
hinzu kommt noch die sache mit den dicken kabeln. wenn du an die zuleitung von der unterverteilung hand anlegen musst, wirds schwierig, denn es ist garnicht so leicht für einen ungeübten diese dicken störrigen drähte so zu bändigen, dass die isolation heile bleibt.
mein fazit: du fragtest ob du das darfst, angesichts der mir zu grunde liegenden information würde ich sagen NEIN...
ob du es kannst, die frage kann ich dir nicht beantworten, aber sicher bin ich mir da ehrlich gestanden nicht. deswegen lautet auch mein resumet: FINGER WEG !
is nich böse gemeint.
lg, anna
Das meiste was in dieser Antwort steht ist falsch. Trotzdem Finger weg.
Einen "privaten" Zwischenzähler kann im Grunde jeder Elektriker einbauen, z. B. über die Verteilerdose in deinem Raum.
Eine Veränderung der Zähleranschlüsse im direkten Zugang zum Haus ist streng verboten! Die Stadtwerke (E-Werke) sind die einzigen, die dort herumschrauben und Zähleranschlüsse umklemmen dürfen.
Finger weg!
Das solltest du ohne Fachmännische Hilfe auf gar keine Fall tun. Aussderm ist der Zähler aus guten Gründen verblombt, weil nämlich eben niemand, ausser Fachpersonal, daran etwas ändern darf.
Wenn du einen Zählerschrank oder -Platz nicht von einer Unterverteilung für die Wohnung unterscheiden kannst, denn so schreibst du. Dann solltest du das wirklich einen Elektroinstallateur überlassen. Denn es wird wohl daraufhin hinauslaufen das das Zimmer von der einen Anlage abgeklemmt werden muss und an die andere Anlage angeklemmt werden muß. Da man meist nicht für jedes Zimmer ein Strks vorgesehen ist, muß auch noch Leitung verlegt werden.
In diesem Schrank sind Unterverteilungen und Zähler. und ich frage um etwas lernen. Habe hier schon etwas gelernt.
Was ist ein Stirk?
In diesem Schrank sind Unterverteilungen und Zähler. und ich frage um etwas lernen. Habe hier schon etwas gelernt.
Was ist ein Stirk?
Natürlich kann man es, aber hier geht es darum, ob man es darf!
An der Installation darf man gar nichts ändern, das ist illegal. Nur mit Meisterbrief darf man was an der Installation ändern. Man kann auch Lehrgänge machen und zertifiziert werden, dass man Klemmdosen und -kästen bearbeiten darf, das brauchen z.B. Küchenmonteure um einen E-Herd anzuschließen.
Aber der Zählerkasten ist absolut tabu für jemanden ohne Meisterbrief.
Kommt es zum Brand oder Personenschäden (z.B. Stromschlag durch defekte Erdung oder Nulleiter), ist derjenige der die Installation als letzter geändert hat verantwortlich. Ohne Meisterbrief kann die Versicherung sich das Geld von demjenigen, der da "gebastelt" hat wieder holen. Ein Meister der einen Fehler gemacht hat ist auch haftbar für Schäden, aber Elektriker haben genau dafür eine spezielle Versicherung.