Rechtsfähigkeit eines 6 Jährigen bei Tauschgeschäft

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6jährige sind geschäftsunfähig! Sie können keine wirksamen Willenserklärungen abgeben, weder zum Abschluss von Kaufverträgen noch von Tauschverträgen. Auch für die Annahme einer Schenkung müsste der 6jährige seinen Willen erklären, was er aber vor dem 7. Geburtstag nicht kann.

Aber die gesetzlichen Vertreter des 6jährigen können (wie der Begriff schon sagt) das Kind vertreten und statt ihm eine Willenserklärung abgeben.

Das hat übrigens nichts damit zu tun, "wie gut" oder "wie schlecht" das Geschäft sein mag. Kinder bis zum 7. Geburtstag können keine Rechtsgeschäfte schließen, sie können nur als Bote tätig sein und z. B. mit dem Zettel von Mama beim Kaufmann etwas abholen. Dann sind aber nicht die Kinder Vertragspartner sondern die Erwachsenen, die sich mit Zetteln verständigt haben.

Walkyria  29.04.2013, 20:31

Nicht ganz richtig. Schenkungen darf man annehmen, da sie nur einseitig verpflichtend sind. Jedoch darf die Person keinen Nachteil dadurch erlangen. man darf Geld als Geschenk annehmen, aber bspw. keinen Hund.

Noch ein Fall ich find im BGB einfach nichts darüber. 7 Die 17 jährige Katrin nimmt mit Zustimmung ihrer Eltern eine Ausbildungsstelle als Verwaltungsfachangestellte in Bremen an, begründen sie ob folgende Rechtsgeschäfte gültig sind A wegen der schlechten Bahnverbindung und den ungünstigen Arbeitszeiten muss sie sich dort ein zimmer nehmen, kann sie dieses ohne besondere Zustimmung ihrer Eltern wechseln?

Nein, getauscht ist getauscht, wiederholen ist gestohlen , oder so in etwa ;-) WEnn ein Erwachsener mit einem Kind eine Briefmarke tauscht , dann kann er zwar danach fragen, ob er sie wiederzurücktauschen kann, aber das Kind muß darauf nicht eingehen.

Ist ja ähnlich wie bei einem Geschenk, dass kann man auch nicht wieder zurückverlangen.

normalerweise darf der 6 järige martin keine nur geringfügige geschäfte abschließen (kauf eines lutschers), bei tauschgeschäften ist das wahrscheinlich etwas anderes, also normalerweise hat da sein partner pech gehabt

heinmueck  05.11.2009, 17:42

Nein, auch Lutscher können 6jährige nicht kaufen, da 6jährige überhaupt nicht geschäftsfähig sind.

ich meine Nein, er hätte von vorherein nicht tauschen dürfen,wäre es umgekehrt gewesen,wäre das dann wohl anders...