Als LKW-Fahrer 'Ausserordentliche Kündigung' bekommen ... Rechtmässig?

10 Antworten

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Grundsätzliches: 

Termin ist immer dann, wenn man da ist. In einer Branche (Kraftfahrer), in der drei neue Türen aufgehen, nachdem sich die alte geschlossen hat, sollte man sich niemals zum Sklaven machen lassen!

Nun zu Ihrem Fall:

Der erste Schritt wäre gewesen, noch vor Abfahrt die Polizei zu rufen und eine Anzeige wegen Sachbeschädigung zu machen. 

Und gleichzeitig auch Ihren Arbeitgeber darüber zu informieren.Die Polizei wäre gekommen - wann auch immer das dann gewesen wäre -, hätte Fotos gemacht und alles Weitere in die Wege geleitet. 

Ob Sie dann so hätten fahren dürfen oder auch nicht, hätte man Ihnen dann auch verbindlich sagen können.

Nächster Punkt: 

Es muss sich ja um eine merkwürdige Krauterbude handeln, wo man wegen des Nichteinhaltens von Terminen das große Flattern bekommt. Was wäre denn, wenn Sie unterwegs einen Unfall hätten oder das Fahrzeug ein technisches Problem? Dann hätten Sie die Termine auch nicht halten können. 

Vielleicht waren die Parolen ja auch gar nicht zu wild und Ihre Firma hat sich völlig unnötig einen Fleck ins Hemd gemacht ...

Was nun tun: 

Der hier schon mehrfach genannte Tipp, umgehend einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten, ist absolut zu empfehlen. Es sollte dann aber keine Kündigungsschutzklage angestrebt werden, sondern Klage auf Weiterbeschäftigung.

Sollten Sie dann aber letztendlich doch keinen Wert mehr darauf legen, bei Ihrer bisherigen Firma beschäftigt zu bleiben - Arbeit für Kraftfahrer gibt´s wie Sand am Meer.

asdundab  14.10.2016, 17:06

Ich hätte nur einwas zu bemängeln: Erstmal nur den Chef und nicht die Polizei einschalten. Der Chef soll dann entscheiden, ob er Polizri will oder nicht.

uralshina 
Beitragsersteller
 14.10.2016, 11:01

Hätte-Hätte-Fahrradkette ... Zum Anwalt tapern ... jaja ... Bitte fundierte Antwort, warum und wieso die Kündigung nicht rechtens war

Diese Kündigung ist mit Sicherheit nicht haltbar.

Bei einer 20-jährigen Betriebszugehörigkeit wäre vielleicht zuerst ein klärendes Gespräch mit dem Chef angesagt. 

Für die Kündigungsschutzklage musst du aber in jedem Fall die 3-Wochen-Frist einhalten. Deswegen wäre hier der Weg zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht angesagt. 

verreisterNutzer  13.10.2016, 21:24

... und dann ggf. auf Weiterbeschäftigung (!) klagen.

Also, Dein 1. to do:

1. Termin für eine Erstberatung mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vereonbaren. Kosten max 190 EUR zzgl MWSt. Du kannst natürlich auch zu einer Gewrkschaft gehen.

2. Durch den Zugang einer Kündigung werden Frsiten ausgelöst: 3 Wochen nach Zugang muß Kündigungsschutzklage eingereicht sein, ansonsten gilt die Kündigung als wirksam. Es laufen aber auch erheblich kürzere Fristen. Bestimmte fehlerhafte Formalien müssen unverzüglich gerügt werden. Daher bitte schnell termin vereinbaren mit Anwalt in Deiner Nähe

3. Nein, aus Deiner Schilderung kann ich zur Zeit keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung herleiten. Die Kündigung dürfte nicht rechtens sein. Allerdings wird dies nur hinterfragt, wenn fristgerecht innerhalb von 3 Wochen Klage eingereicht wird. Ohne Klage gilt auch die schlechteste Kündigung nach 3 Wochen als wirksam.

4. Also: Schnell und wirklich schnell zu einem Profi

Hast Du nicht sofort Deinen AG informiert über diese Sachbeschädigungen? Also wenn ich an Deiner Stelle wäre und so etwas gesehen hätte dann wär ich schnurstracks zum Chef gegangen und Polizei müsste ja auch noch involviert werden...

Keana

uralshina 
Beitragsersteller
 14.10.2016, 11:05

Hätte-Hätte-Fahrradkette ... Zum Anwalt tapern ... jaja ... Bitte fundierte Antwort, warum und wieso die Kündigung nicht rechtens war

Keana  14.10.2016, 19:27
@uralshina

Ich glaube dazu fehlen einfach noch Details zum Beispiel Zeitpunkt des Losfahrens und Zeitpunkts des Bemerkens.

uralshina 
Beitragsersteller
 14.10.2016, 20:47
@Keana

Steht doch oben ... Es war nicht zu übersehen und bin trotzdem losgefahren

Nein die fridtlose Künfihung geht überhaupt nicht.Reiche innerhalb bon drei Wochen Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht wo der Firmensitz sich befindet ein.Kannst du ohne Anwalt machen.Einfach zu den Bürozeiten in die Geschäftsstelle des Gerichtes gehen.Dann entscheidet der Richter.Wichtig ist die Frist von 3 Wochen einhalten, sonst gillt die Kündigung.Kostet auch kein Geld bis zum Abschluss des ersten Gütetermins.Also geh einfach hin.