Rechtliche Möglichkeiten, meinen Halbbruder wieder zu sehen?
Mir wird grundlos der Kontakt zu meinem Halbbruder verboten. Von der Mutter und von meinem Vater (geschieden). Er ist 7 Jahre alt. Die Mutter ist Anwältin. Ich habe ihn zuletzt gesehen, als er 3 war. Was für rechtliche Möglichkeiten habe ich, um meinen Bruder wiederzusehen? Vom Umgangsrecht weiß ich schon, aber was genau muss ich machen und wie sind die Erfolgschancen?
4 Antworten
Hallo!
Ich versuche es noch mal!
Als du deinen kleinen Bruder zuletzt gesehen hast war er 3 Jahre alt. So wie es aussieht wird es nicht all zu schnell zu einem Treffen kommen und wenn es dann so weit sein sollte, wird es womöglich gerichtlich erzwungen sein.
Du kannst dich noch gut an deinen Bruder erinnern weil du älter bist aber er wird sich mit dann mit jemandem Treffen müssen der für ihn ein Fremder ist und der "behauptet" sein Bruder zu sein. Dazu kommt ein Aufpasser vom Jugendgericht und die "Vorarbeit" die seine Mutter wahrscheinlich leisten wird. Ich stelle mir dass für den Kleinen echt schlimm vor und würde ein Treffen deswegen nicht jetzt erzwingen um ihn nicht zu traumatisieren auch wenn es für dich hart ist.
Aber, verliere ihn nicht ganz aus den Augen. Schreibe dir seine Adresse ab, euer Vater hat die sicher irgendwo notiert. Wenn er dann Erwachsen ist, kontaktiere ihn. Dann kann er selbst entscheiden ob er Kontakt zu dir haben möchte oder nicht und niemand kann euch mehr daran hindern.
lg
Vielen Dank! Wahrscheinlich ist das die beste Lösung. Aber dass mir die Zeit mit meinem Bruder geklaut wird, kann ich einfach nicht begreifen. Und ihm ja auch die Zeit mit seiner Schwester. Was einem ein Bruder oder eine Schwester geben kann, ist unersetzlich. Ich war davor immer Einzelkind. Ich bin jetzt 23 Jahre alt. Vielen Vielen Dank jedenfalls für die super Antwort. War ganz verblüfft dass man sich wirklich die Zeit nimmt mir so detailliert zu antworten. Liebe Grüße
Oje! Das ist eine schlimme Situation!
Sorry! Beim veröffentlichen ist mein ganzer Text verschwunden. Nur der erste Satz ist stehen geblieben. Ich antworte dir noch mal. lg
Oh je, das ist eine nichtssagende Antwort!
deine erfolgschancen sind gleich null. dein bruder weiß nichts von dir und kennt dich nicht. du hast umgangsrecht, wenn eine bindung zu deinem bruder bestünde und dein kontakt dem kindeswohl entspräche.
die mutter des kindes scheint der meinung zu sein, dass kontakt zu dir nicht dem wohl ihres kindes entspricht. frage ist also: wie alt bist du und welchen vorteil hat das kind davon kontakt mit dir zu haben? wenn du minderjährig bist, wie groß ist das interesse deiner mutter das du kontakt hast. warum holst du dir den kontakt nicht über euren gemeinsamen vater?
Danke! Ich bin 23 Jahre alt und ich denke schon dass es für meinen Bruder toll wäre, eine große Schwester wie mich zu haben. Über meinen Vater habe ich es versucht, der scheint mir als wär er einer Gehirnwäsche unterzogen worden.. Vielleicht ist der auch wieder mit seiner Ex zusammen. Ich weiß es nicht. Sie war immer gegen mich (aus Eifersucht und aus Hass zu meiner Mutter).. Jedenfalls will er mir da auch nicht helfen. Obwohl sie ihm selbst auch jahrelang den Kontakt zu seinem eigenen Sohn verweigert hat. Ich blicke selbst nicht ganz durch, aber kann so etwas böses irgendwie auch nicht einfach zulassen. Scheint als wären mir trotzdem die Hände gebunden.. :(
Wie alt bist du?
Wende dich an einen Anwalt für Familienrecht. Du wirst den Umgang einklagen müssen, ggf. Je nachdem wie alt du bist, mit Hilfe deiner Eltern. Das Jugendamt kann dich auch unterstützen.
Über dich Erfolgschancen kann man so nx sagen, weil wir die Gründe für die Verweigerung ja nicht kennen.
welche bindungen hat sie denn zum "bruder"? welche vorteile hat der kontakt für das kindeswohl?