Kindesunterhalt für 18-Jährige: Direkte Zahlung erlaubt, oder muss Elternteil Empfänger sein?

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Du musst auf ein von dem Unterhaltsberechtigten, das ist nun das Kind, genanntes Konto zahlen.
Wenn Du weiter an die Mutter zahlst, ohne das dies von dem Kind so bestimmt wurde, wären diese Zahlungen nicht schuldbefreiend und das Kind könnte den für es säumigen Unterhaltsbetrag pfänden lassen (vorausgesetzt es existiert ein Titel.

 

Beachte weiterhin, dass mit Eintritt der Volljährigkeit die Mutter nun ebenfalls barunterhaltspflichtig wird und das Kindergeld ganz auf den Unterhaltsbedarf angerechnet wird. Der Zahlbetrag für den Vater also in jedem Fall geringer wird.

 

Falls ein Titel existiert muss dieser abgeändert werden.

kiiwii 
Beitragsersteller
 05.05.2011, 22:53

Wie wirkt sich die Anrechnung des Kindergeldes aus? Kannst du mir das anhand eines Zahlenbeispiels erklären? Wird das Kindergeld also dem Einkommen der Mutter zugerechnet? Ich bin übrigens nicht der Zahlungspflichtige, ich erkundige mich für jemand anderes.

Eifelmensch  06.05.2011, 05:27
@kiiwii

Das Kindergeld wird bei Volljährigen ganz auf den Bearf angerechnet.

Beispiel 1:

Vater zahlt die 1. Einkommensstufe der DDT, Mutter ist nicht leistungsfähig:

Unterhalt bisher: 426 - 92 (halbes KG) = 334,-€

ab Volljährigkeit: 488 - 184 (volles KG) = 304,-€

 

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Fall 2: Vater hat ein unterhaltsrelevantes Einkommen von von 1400,-€, Mutter eins von 1200,- €

Unterhalt bisher: s.o.

Unterhalt ab 18:

1400 + 1200 = 2600, entspricht 4. Stufe der DDT, Kind geht noch zur Schule und wohnt bei einem Elternteil

Unterhaltsbedarf des Kindes nach DDT = 562

562 - 184 = 378

Haftungsanteile:

1400 - 950 (Selbstbehalt) = 450

1200 - 950 = 250

250 + 450 = 700

Unterhaltsanteil Vater:

378 / 700 * 450 = 243,- €

Unterhaltsanteil Mutter:

378 / 700 * 250 = 135,-€

 

Befindet sich das Kind in Ausbildung oder wohnt alleine oder es sind noch andere Unterhaltsberechtigte da, dann ist die Rechnung natürlich ganz anders.

also ich weiß von meinem freund ..als er das 18 lebensjahr erreicht hatte..hat sein vater den unterhalt auf sein konto überwiesen..zuvor hat es seine mutter noch erhalten..gruss

Ich bin 18 und krieg meinen Unterhalt direkt (wenn der Antrag endlich durch ist. -.-) - meine Mama, bei der ich wohne, hat dann rein gar nichts mehr damit zu tun! Auch, wenn ich noch zu Hause wohne!

Selbstverständlich ! Das Kind ist jetzt mündig. Das kann bestimmt auch so geregelt werden.

Könnte Ausnahmen geben, wenn das Kind noch bei der Mutter wohnt. Musste Dich mal bei der Kindergeldstelle schlau machen .

kiiwii 
Beitragsersteller
 29.04.2011, 00:45

Sitution ist so: Kind wohnt bei Mutter, will aber das Geld gar nciht selbst überwiesen haben, weil es sonst der Mutter ein schlechtes Gewissen gegenüber hat. Vater will direkt an Kind zahlen, weil er den Eindruck hat, dass der Unterhalt bislang nciht dem Kind uneingeschränkt zugute kommt, sondern eher von der Mutter für eigene Zwecke vereinnahmt wird. Mutter verdient auch in ähnlicher Höhe wie der Vater.

kiss4roses  29.04.2011, 19:26
@kiiwii

Dann sag' Du der Mutter, das DU das so möchtest, das die Tochter das überwiesen bekommt auf ein eigenes Konto. Sie (die Mutter) dürfte doch eigentlich nichts dagegen haben.

So brauch auch Deine Tochter kein schlechtes Gewissen zu haben. Dann dürfte doch alles ok sein.

kiiwii 
Beitragsersteller
 05.05.2011, 22:56
@kiss4roses

Es geht nicht um meine eigene Tochter, das ist anscheinend nicht deutlich geworden, aber hier sachlich auch egal.  Hast du dich vielleicht vertan bzgl. des Tips mit der Kindergeldstelle? Ich hab vom Unterhalt gesprochen, nicht vom Kindergeld.

Eine Direktzahlung ist Möglich,denn dadurch wirst du ja nicht Unterhaltsschuldner