Kann man Beschwerde bei einem Beschluss/Gerichtsurteil einlegen wenn es um das Umgangsrecht geht.
Ich hoffe jemand kann mir weiter helfen. Meine Mutter hatte heute Verhandlung wg dem Umgangsrecht für meinen Halbbruder (2Jhr). Meine Mutter hatte durch die Anwältin von ihrem Exfreund und auch durch den Richter keine Möglichkeit sich zu dem Ganzen zu äußern. Es wurden Unterlagen/Fotos die gegen den Exfreund (die auch dem Jugendamt bekannt waren) vorlagen nicht miteinbezogen, die für das Urteil aber wichtig gewesen wären. Jetzt hat der Exfreund das Umgangsrecht (ohne das jemand vom Jugenamt etc dabei ist) für mehrere Tage in der Woche, was aber nicht zu verantworten ist. Ich sagte sie soll Beschwerde oder Berufung einlegen. Daraufhin meinte meine Mutter das dieser Beschluss nicht angefochten werden kann weil es sich nicht um eine Straftat oder ähnlichem handelt sondern weil es um das Umgangsrecht geht und in den Fällen gibt es sowas nicht. Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit diesen Beschluss anzufechten? Was kann meine Mutter gegen dieses Urteil machen? Es wäre wirklich nett wenn mir jemand weiter helfen könnte, da mir die Sache sehr am Herzen liegt! Danke schon mal im vorraus.
8 Antworten
hallo erst mal
Ja deine Mutter kann da gegegen in Beschwerde gehen das ist ihr gutes recht
LG.Manu
Man müsste wissen um was für Bilder es sich handelt,bzw. warum der Vater das volle Umgangsrecht nicht ausüben sollte. Das kommt in Deiner Beschreibung leider nicht wirklich zum Vorschein.
Sollte es darum gehen dass das Kind geschlagen,missbraucht worden ist,dann ist der erste Gang immer erst zur Polizei um dort eine demensprechende Anzeige zu machen und danach direkt zum Jugendamt um die Sachlage zu schildern,bzw. kann man dann auch direkt zum Familiengericht gehen,die helfen einem auch weiter. Erst dann kann der Umgang entweder eingeschrängt von statten gehen.
Bis Umgangsgeschichten ans Gericht gehen,fließt viel Wasser die Elbe runter,nichts für Ungut,aber man hätte sich schon eher mal an Jugendamt wenden müssen oder sich einen Anwalt nehmen können (es gibt auch hierfür Prozesskostenbeihilfe). Warum hat Deine Mutter nicht eher was vorgelegt und sich auf die Gerichtverhandlung verlassen. Wenn Niemand was weiß,nichts getan wird,passiert leider auch nichts.
Beschwerde oder Berufung ist dann möglich, wenn das Oberlandesgericht sie durch Beschluss zulässt.
Warum soll der Vater sein Kind nicht sehen dürfen? Vielleicht ist er da besser aufgehoben als bei der Mutter.
wo war der anwalt der mutter bzw das jugendamt
es scheint nicht so, dass das jugendamt diese fotos und beweise als relevant für umgang ansieht. deshalb wurden sie dann auch vom richter nicht weiter verhandelt. was sagt denn der anwalt der mutter? um welche art von fotos oder beweise geht es denn?
Es handelt sich bei den Fotos darum das btm mit im Spiel ist. Ich selbst war nicht bei der Verhandlung dabei, meine Mutter hat mir das am Telefon erzählt. Es geht auch nicht darum das er den Kleinen nicht sehen soll oder nicht sehen darf, er hatte ja Umgang mit ihm aber im Beisein meiner Mutter und das wollte er nicht mehr. Ich versteh halt nicht warum man sowas nicht mit einbezieht.
Der Anwalt meiner Mutter war auch in der Verhandlung aber weder der Anwalt,noch meine Mutter sind zu Wort gekommen. Das Jugendamt war auch anwesend aber der Richter wollte anscheinend nichts von denen hören. Alles sehr seltsam.
an erster stelle warum hat deine mutter kein anwalt,schon ein fehler,was sagt das jugendamz dazu,wem untersteht das kind,bei jedem gerichturteil,kann man einspruch erheben,fals es nicht gleich beim urteil ausgesprochen wird
Es wurden Unterlagen/Fotos die gegen den Exfreund (die auch dem Jugendamt bekannt waren) vorlagen nicht miteinbezogen, die für das Urteil aber wichtig gewesen wären.