Haben meine Eltern Mitspracherecht wenn ich mit 16 mit einem 20 jährigen zusammen sein will?
Ja ihr habt die Frage ja gelesen. Rechtlich ist es nämlich nicht verboten aber meine Mutter denkt sie könnte mir sowas verbieten.
6 Antworten
Grundsätzlich haben die Eltern da kein Mitspracherecht. (Seltene) Ausnahmen bestätigen die Regel.
Grundsätzlich darf sie dir - seit Du 14 bist - eine solche Beziehung nicht verbieten. Sie gefährdet damit das Kindeswohl, denn es ist dein RECHT, dich selbstbestimmt für eine Beziehung zu entscheiden, EGAL ob der Partner deinen Eltern gefällt (oder ihnen "zu alt") ist. Das ist EINZIG DEINE Entscheidung - die Eltern haben diese Entscheidung zu respektieren. Punkt.
Denn "so wenig von einem Erwachsenen die Begründung erwartet wird, weshalb er jemanden mag oder liebt, so wenig kann der Heranwachsende zur positiven Rechtfertigung seines Umgangs verpflichtet sein. Erziehung zur Mündigkeit erfordert in diesem Bereich einen Rückzug elterlichen Bestimmungsrechts zugunsten bloßer elterlicher Kontrolle kindlicher Selbstbestimmung."
Die einzige Ausnahme davon ist, und damit kommen wir zur angesprochenen "Kontrolle", wenn die Beziehung/der Partner selbst das Kindeswohl gefährdet. Insbesondere bei "Verführung zu Alkohol und/oder Drogen; Abdriften in ein [religiöses] Sektierertum o.ä."
Und ihr müsstet euch gemeinsam über "Regeln" verständigen, so dass insbes. deine Leistungen im elterlichen Haushalt und in der Schule nicht vernachlässigt werden.
Was sie dürfen: Sie dürfen dir verbieten, einfach so komplett zu deinem Freund zu ziehen. Sie haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das den Lebensmittelpunkt betrifft (also wo man wohnt, nicht wie viele irrigerweise glauben, wo man geht und steht). Das müsste (und kann) ggf. das Familiengericht aufheben.
Und sie müssen ihn natürlich nicht in ihr Haus/ihre Wohnung lassen.
Was sie nicht dürfen: Sie dürfen dir nicht verbieten, mal bei deinem Freund zu übernachten (insbes. am Wochenende, auch für längere Zeit am Stück in den Ferien).
Fazit: "Natur und Recht fordern die Ablösung von den Eltern."
Also Kopf hoch und viel Glück euch beiden! :-)
PS: In https://www.gutefrage.net/frage/10-jahre-altersunterschied-legal-oder-nicht#answer-323098007 habe ich das anhand eines realen "14 & 46"-Falls mal ausführlich erläutert. Aus dem dort verlinkten Gerichtsbeschluss stammen auch die in dieser Antwort verwendeten Zitate.
nun ja... sie können verbieten, dass er bei euch übernachtet, das ist ihr Hausrecht. aber sonst können sie nix machen. es wäre da sehr fein, wenn sie dir mal erzählen, was ihnen gerade quersitzt.
Sie kann dir sowas nicht verbieten
Kurz gesagt, nein. Sie darf auch zu ihm ziehen.
Falsch, stimmt nicht. Sie ist noch minderjährig.
Das hat damit nichts zu tun.Ab 16 darf sie das.
Wenn die Eltern es verbieten, darf sie es nicht. Erst mit 18.
Ab 14 hat man ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Wollen ihre Eltern ihr dieses verwehren, machen sie sich selbst strafbar.
Ochjo, Gesetzesunsnn. Wer will denn diese Selbstbestimmung durchsetzen? Die Eltern bestimmen, und nicht irgendwelche Katheder Gesetze.
Nun, so ist die Gesetzeslage und damit die Antwort auf die Frage. Die Eltern dürfen es eben nicht.
Wer will in unseren 4 Wänden bei uns zu Hause dieses Gesetz durchsetzen?
Wenn die Tochter die Verbote ihrer Eltern bei zuständiger Stelle meldet, ist das ohne weiteres möglich. Ich weiß auch nicht, warum du hier wohl der Meinung bist, dass die Eltern sich nicht an Gesetze halten müssen.
Weil D. die Gesetze, die er übrigens bereits kennt, nicht gefallen und er sie deswegen ignoriert. Komplett sinnfrei, aber so ist er halt ...
warum nicht ?
Mit 16 kann sie sich ihre Partner selbs aussuchen, sowas geht der Mutter nix an
und das steht wo?
und das steht wo?
Im BGB, sowie entsprechend in der Rechtsliteratur. Ist nicht so, als wenn das Thema nicht bereits vor Gericht behandelt worden wäre.
Theoretisch kann sie das. Weil sie Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, wo du dich aufhälst.
Aber klug ist das nicht.
Da fehlt das Vertrauen, und das ist schade. So musst du dich heimlich treffen, und das tut halt nicht gut.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat damit nichts zu zun.
Es gilt das Umgangsrecht, und das spezifische Umgangsrecht des Kindes sticht hier das allgemeine Umgangsrecht der Eltern aus.
Nein. Du darfst mit dem jungen Mann zusammensein und auch GV haben.
Nachzulesen in der Krony Alterstabelle ...
Ja, hier muss ich beangato widersprechen. Was im Haus jemand darf oder nicht, bestimmt derjenige, der die minderjährige Tochter finanziert. Was Brot ich ess', des Lied ich sing.nÜber Krony kann ein finanzierendet Vater nur lachen.
Was im Haus jemand darf oder nicht, bestimmt derjenige, der die minderjährige Tochter finanziert.
Darum geht es gar nicht. Es geht darum, ob einer 16jährigen der Kontakt zu einem 20jährigen verboten werden darf: Nein,darf es nicht.
Natürlich geht es darum: Ja, Eltern dürfen den Kontakt verbieten, und ich würde das auch tun. Wer will das verhindern?
Mit welcher Begründung? Warum würdest Du das tun?
Macht man das, treffen sich die Jugendlichen heimlich. Auch nicht gerade toll ...
Mit welcher Begründung? Warum würdest Du das tun?
D. weiß bereits SEHR gut, dass und warum seine diesbezügl. Vorstellungen von "Erziehung" rechtswidrig sind.
Natürlich kann sie das.