von Stiefmutter adoptieren lassen?
Hallo Liebe Community,
Meine leibliche Mutter hat mich und meinen Vater verlassen als ich 3 jahre alt war. seit ich 4 Jahre alt war gehört meine Stiefmutter zur Familie.
Mein Vater hatte das alleinige Sorgerecht bekommen und es bestand auch kein umgangsrecht mit meiner leiblichen Mutter.
Meine Mutter hat auch nie Unterhalt für mich bezahlt, ganz im Gegenteil, Sie hat ohne dass ich bei Ihr gelebt habe, Kindergeld für mich bezogen.
Ich habe einen Stiefbruder von Seiten meines Stiefmutter.
Meine Stiefmutter ist seit Kindertagen für mich meine Mutter die mich großgezogen hat und zu der auch heute ein enger Mutterkind Bezug besteht.
Für meine Stiefmutter bin ich wie ihr zweites leibliches Kind.
Kann Sie mich auch jetzt noch adoptieren, auch wenn ich 29 Jahre alt bin?
Wie ist dann die rechtliche Beziehung zu meiner leiblichen Mutter? Muss ich womöglich irgendwann für Sie aufkommen? ich kenne diese Frau ja eigentlich gar nicht und sie hat nie für mich gesorgt.
Ich würde gerne dass meine Stiefmutter rechtlich als meine Mutter irgendwie eingetragen ist usw... Wer muss da zustimmen? Was muss ich beachten?
Wäre über Hilfe wirklich extrem dankbar!!!
Grüße euch alle :)
6 Antworten
Eine Erwachsenenadoption ist grundsätzlich möglich. Dabei wird aber nur ein Verwandtschaftsverhältnis geschaffen, nicht aber das vorherige ersetzt (wie das bei der Minderjährigenadoption der Fall wäre). D.h. du hättest dann rechtlich drei Eltern: einen Vater und zwei Mütter (allerdings sind die Eltern deiner Adoptivmutter dann rechtlich trotzdem nicht deine Großeltern). Deine Adoptivmutter macht sich für den Fall der Fälle dir gegenüber unterhaltspflichtig (und du dich ihr gegenüber) und du würdest sie später beerben. Aber auch zwischen dir und deiner leiblichen Mutter bestünde weiter gegenseitige Unterhaltspflicht (natürlich nur bei Bedürftigkeit) und du beerbst sie später.
Eine solche Adoption dürfte nicht schwierig sein. Deine leibliche Mutter muss auch nicht zustimmen, weil ihr ja nichts genommen wird.
Da du bereits minderjährig bei deiner Adoptivmutter in spe gelebt hast und es sich um eine Stiefkindadoption handelt, ist im Prinzip auch eine Adoption wie bei Minderjährigen möglich (d.h. dass deine leibliche Mutter danach rechtlich nicht mehr deine Mutter ist), aber das ist schwieriger und wird vor allem nicht gegen den Willen deiner leiblichen Mutter gehen.
Ich würde erstmal keinen Anwalt sondern einen Notar konsultieren, weil der Adoptionsantrag eh über einen Notar laufen muss.
ja, das geht, aber deine mutter muss wohl zustimmen, meine ich
du bist für deine mutter verantwortlich, wenn die der adoption zustimmt, nicht mehr
Es geht nicht so leicht dich adoptieren zu lassen.
Wenn dein Vater das Sorgerecht hat und deine Mutter nicht, dann ist alles geklärt.
Zudem bist du über 18 und kannst es dementsprechend selbst entscheiden.
Eine Adoption macht wenig Sinn, sowohl deine Mutter dir eh nichts zu sagen hat.
Wenn ein Anwalt beauftragt wird, dann kommst du mit den Kosten nicht davon.
Selbst eine Erstberatung kostet mindestens 220 Euro
Wenn dein Vater das Sorgerecht hat und deine Mutter nicht, dann ist alles geklärt.
Der Fragesteller ist 29 :)
wenn unterhalt möglich gewesen wäre, hätte dein vater das einfordern können. hat er drauf verzichtet war das seine sache. für dich uninteressant
deine mutter hatte immer umgangsrecht. sie hat es nicht wahrgenommen. das ist ihr problem. das ist sehr traurig für dich. aber du hast sicher gelernt damit zu leben und bist genau deswegen eine starke persönlichkeit geworden.
du bist erwachsen und daher kann deine "mutti" dich im rahmen einer erwachsenenadoption adoptieren. das ändert nichts an den familienverhältnissen mit deiner biologischen mutter, die weiter deine rechtliche mutter bleibt.
https://www.advocado.de/ratgeber/familienrecht/adoption/erwachsenenadoption.html
Lies mal.
Wenn die Beziehung so innig ist und ihr beide das wollt, warum nicht?
ich will ja als symbolisches Zeichen, dass meine Stiefmutter als meine Mutter eingetragen wird. Was meine leibliche Mutter macht, ist mir eigentlich relativ egal ...