rechtlich - ab wann darf mein Kind allein mit der Ubahn fahren?
Hallo, hat hier vielleicht jemand eine Ahnung ab wann man sein Kind allein mit der Ubahn fahren lassen darf? Ich meine das rechtlich - dass ansonsten Aspekte wie - ist er reif genug und so weiter - mit einbeziehen muss, ist mir klar - jedoch möchte ich rechtlich auch auf der sicheren Seite stehen, da ich geschieden von seinem Papa lebe und er etwas dagegen haben könnte wenn ich meinen schon grossen allein mit der Ubahn fahren lassen würde... Ich danke jeden der mir eine hilfreiche Antwort geben kann und wünsche allen einen schönen Abend! Liegrü
6 Antworten
Hi,
Also nur die rechtliche Seite:
Mit der Bahn dürfen Kinder rein rechtlich ab fünf Jahren alleine reisen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen und Straßenbahnen, erst ab sieben Jahren. Für Reisen mit dem Flugzeug gilt, dass Kinder unter fünf Jahren nicht alleine reisen dürfen. Für fünf- bis zwölfjährige Kinder besteht die Möglichkeit, als angemeldetes unbegleitetes Kind zu fliegen. Ab sieben Jahren dürfen angemeldete Kinder auch Flüge mit Umsteigen machen. Kinder zwischen zwei und fünf Jahren können in Begleitung ihrer Geschwister ab 16 Jahren eine Flugreisen machen.
Hoffe war aufschlussreich, ob der Kleine [und vor allem Du ihm] sich das auch zutrauen würde, ist eine andere Sache.
Tschöhö :)
Laut telefonischer Auskunft des Verkehrsverbundes Rhein-Necker (VRN) unter Telefonnummer 0049-(0)621-107700 gibt es keine Mindestsalterseinschränkung für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für die Kinder ohne Begleitung. Allein fahrende Kinder unter 6 Jahren müssen einen gültigen Fahrschein besitzen.
Büdde Büdde.^^
Ich habe sie von Sabine Caron einer,sehr kompetenten, Journalistin die in diesem Fall ihren Bericht dort veröffentlichte: http://eltern.t-online.de/allein-unterwegs-ab-wann-koennen-kinder-alleine-reisen-/id_41709246/index
Es ist definitiv in Deutschland gültig, wie es in Österreich und/0der der Schweiz aussieht kann ich leider nicht sagen.
Gruss :)
BTW__
Komme aus Berlin, yay. :D
Hallo - vielen lieben dank für deine antwort! damit hilfst du mir sehr weiter! danke danke ;)
rechtlich gibt es da glaube ich nichts
7 denke ich
Kurz und bündig, so solls sein. Hastn TU von mir bekommen. ^^
Laut telefonischer Auskunft des Verkehrsverbundes Rhein-Necker (VRN) unter Telefonnummer 0049-(0)621-107700 gibt es keine Mindestsalterseinschränkung für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für die Kinder ohne Begleitung. Allein fahrende Kinder unter 6 Jahren müssen einen gültigen Fahrschein besitzen.
Hi,
ich würde vor allem haftungsrechtliche Aspekte berücksichtigen:
Schau mal hier:
http://www.kinderrecht-ratgeber.de/kinderrecht/eltern/haftung.html
Gruß
A.
hallo vielen dank - das ist gut zu wissen ....
wo hast du die antwort denn gefunden? gültig in österreich? oder bist du in deutschland?