Fahrlehrer mit Kind fahren?
Moin Leute!
Darf ein Fahrlehrer sein Kind (ab 16,5) immer fahren lassen, wann er will auch außerhalb der Fahrstunden, sofern dieser immer im Fahrschulauto mit dem Fahrlehrer (Elternteil) fährt?
Lg
5 Antworten
Die Frage ist fürwahr interessant. ich denke, da gibt es grundsätzlich 2 Möglichkeiten:
Ist der Fahrlehrer nur ein angestellter der Fahrschule könnte es Probleme geben. Immerhin schließen ja die Fahrschüler mit der FS quasi einen Ausbildungsvertrag. Besteht denn Versicherungsschutz, wenn dieser Vertrag nicht vorhanden ist? Ist dieses Fahren des Kindes dann legal? ich glaube nicht!
Wenn der Fahrlehrer Inhaber der Fahrschule ist, besteht zwar zunächst mal das gleiche Problem. Wobei der Fahrlehrer / Vater dann wohl recht Problemlos diesen Vertrag "aus dem Ärmel schütteln" könnte.
§2 StVG:
(15) Wer zur Ausbildung, zur Ablegung der Prüfung oder zur Begutachtung der Eignung oder Befähigung ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, muss dabei von einem Fahrlehrer oder einem Fahrlehreranwärter im Sinne des Fahrlehrergesetzes begleitet werden. Bei den Fahrten nach Satz 1 sowie bei der Hin- und Rückfahrt zu oder von einer Prüfung oder einer Begutachtung gilt im Sinne dieses Gesetzes der Fahrlehrer oder der Fahrlehreranwärter als Führer des Kraftfahrzeugs, wenn der Kraftfahrzeugführer keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.
Eine Vergnügungsfahrt mit dem Fahrlehrer dient nicht der Ausbildung, Prüfung oder Begutachtung. Es existiert weder ein Vertrag noch wird die Fahrt im Fahrtenbuch eingetragen sein.
Ein Vertrag ist schnell geschrieben .. und wer will prüfen, zu welchem Zwecke die Fahrt dient, ist ja nicht zu unterscheiden. ;)
Wahrscheinlich xD
Das Fahrzeug muss bei solchen Fahrten, egal ob eigenes Kind oder fremder Schüler immer als Fahrschulfahrzeug gekennzeichnet sein. Die Fahrt würde man als Ausbildungsfahrt deklarieren.. egal ob er Papa zum einkaufen fährt oder mit ihm einparken übt.
Ist der Fahrlehrer nur Angestellter, muss natürlich auch ein Vertrag geschlossen werden.. da einigen sich der Inhaber und der Angestellte aber. ;)
Das ist mal eine wirklich sehr gute Frage..
Da ein Fahrlehrer dazu befähigt ist, Personen in einem speziellen Fahrschulwagen auszubilden, denke ich, ist das möglich. Allerdings wäre hier die Frage, wieso der Sohn bzw. die Tochter dann nicht direkt den Führerschein für begleitetes Fahren macht. Schließlich gibt es die Möglichkeit.
Nehme ich mal an.. kann mir nur schwer vorstellen, dass das Kind eines Fahrlehrers den vollen Preis für die Fahrstunden bezahlen muss.
Weil es günstiger ist?