Bis wann darf man das Zimmer eines Kindes durchsuchen?
habe mal eine frage, die mir interessehalber grade eingefallen ist. mache auch gerade ausbildung zur erzieherin. und zwar würde mich interessieren, bis wann man das Zimmer eines Kindes als mutter oder vater oder auch als erzieher/in in einem heim durchsuchen darf. gibt es da eine altersgrenze? danke schon mal
13 Antworten
emmm...ich glaube das ihr die frage gerade en bissi zu streng seht. sie fragt ja nur nach dem rechtlichen also macht mal langsam. ein bekannter von mir war mal im heim und da waren als welche in seinem zimmer und haben in zum teil auch unbegründet am körper durchsucht. also so verkehrt kann ja die frage nicht sein. interessant zu wissen, dass es rechtlich erlaubt ist
Ich glaube nicht, dass es da eine Altersbegrenzung gibt. Wenn man vermutet, dass es in einem Zimmer etwas ungesetzliches gibt, z.B. Drogen, kann man es schon durchsuchen. Der Heimleiter hat in einem Heim immer Hausrecht, genauso wie Eltern in ihrer Wohnung. Die müssen auch nicht dulden, dass ihr Kind in seinem Zimmer Drogen hortet. Natürlich wird man das nicht ohne wichtigen Grund und als Schikane machen.
Ich finde, ohne das Kind sollte man nie das Zimmer betretten. Es giebt doch so was wie "Privatsfähre". Und das gild auch für Kinder. Jedes Geheimnis, müssen die Eltern nicht wissen.
Ich denke in gewissen Heimen (z.B. für schwer erziehbare Kinder) ist das leider unumgänglich, sonst würde der Drogenhandel da wahrscheinlich noch doller florieren. In einem üblichen Kinderheim ohne dringenden Verdacht fände ich das nahezu sträflich, wenn die Zimmer einfach von den Erziehern durchsucht werden...
ach ja, aber dann riskiert man, dass sie Drogen nehmen oder mit selbigen handeln und sie nur noch weiter abrutschen... wir reden da über Fälle, wo man mit Goodwill nichts mehr erreicht
Auch in Heimen mit schwer erziehbaren, sollte man nicht so einfach durchsuchungen durchführen.
Durchsuchen. Mal ehrlich, dass hört sich doch schon ganz schrecklich an. Überhaupt nicht, geht gar nicht! Sollten ein begründeter Verdacht bestehen müssen Worte gewechselt werden und dann vielleicht unter Anwesenheit des zu durchsuchenden...mal mit ihm/ihr schauen, mal im Zimmer umschauen. So ginge es vielleicht, ach ist das alles schrecklich schrecklich
ja finde ich auch.. jedes kind braucht seine privatsphäre