Rechte Väter in der DDR?

3 Antworten

Ja, das war so. Die Rechte von unverheirateten Vätern waren sehr beschränkt.
Unterhalt mussten sie zahlen, wenn die Mutter sich jedoch quer gestellt hat, gab es i.d.R. keinen Kontakt mit Kind oder Mutter. Die Kommunikation lief dann komplett über das Jugendamt. Vaterschaft anfechten war auch so gut wie unmöglich.

Mardari 
Beitragsersteller
 24.04.2022, 11:52

Ja vielen Dank :) aber wie es dann nach der Wiedervereinigung ? Hätte es ab da keine Möglichkeiten gegeben, dass man dann an Infos usw kommt ?

Katinkacat  16.10.2022, 21:21
@Mardari

Doch, zumindest versuchen hätte man es sollen.

Hier bei mir auf dem Land nahe der Grenze gab es nur ganz wenige, bei denen die Eltern nicht miteinander verheiratet waren. Alleinerziehende waren selten.

Ich kenne das von einem Nachbarn so, dass er alle 4 Wochen samstags seine Söhne zu sich holte, aber nicht zur Übernachtung. Er hatte sich von seiner Frau getrennt, weil er eine andere kennengelernt hatte.

Bezahlen aber musste jeder Vater. Uneheliche Kinder waren hier in der Regel nicht akzeptiert. Besuchsrechte kenne ich von solchen Fällen überhaupt nicht.

Den Nachnamen eines Kindes konnte die Mutter nach einer neuen Eheschließung ändern, da musste der Vater nicht zustimmen.

Vielleicht ist die Mutter mit dem Kind in die BRD geflüchtet?