Rechte Väter in der DDR?
Hallo liebe Leute :) hoffe es geht euch gut.
Ich bin durch eine Freundin wieder auf diese Thematik aufmerksam geworden. Und zwar hat mein Vater noch eine weitere Tochter/meine Halbschwester. Ich kenne Sie leider nicht und mein Vater hatte auch kaum Kontakt zu ihr. Angeblich sei die damalige Mutter in der DDR mit dem Kind abgehauen und habe gesagt, dass mein Vater sich schlagen würde usw. Mir kommt das jedoch alles etwas fadenscheinig vor. Hatte man als Vater früher keine Rechte seine Kinder zu sehen ? Angeblich hätte das Familiengericht meinem Vater keine Infos gegeben über den Wohnort seiner Tochter. Er habe doch aber sicherlich auch Unterhalt zahlen müssen ? Ob er die Vaterschaft irgendwie angefechtet hat, glaube ich auch nicht. Ich glaube tatsächlich nicht, dass mein Vater seine Frau oder Tochter geschlagen habe, so schätze ich ihn nicht ein. Doch immer wenn ich meinen Vater damals auf diese Thematik mit meiner Halbschwester angesprochen habe, ist er nur ausgerastet... also gab es keinerlei sinnvolle Gespräche dazu. Ich habe nun auch keinen Kontakt mehr zu meinem Vater. Mich interessiert dich ganze Sache dennoch... kann mir dazu jemand was sagen ? Vielen Dank :)
3 Antworten
Ja, das war so. Die Rechte von unverheirateten Vätern waren sehr beschränkt.
Unterhalt mussten sie zahlen, wenn die Mutter sich jedoch quer gestellt hat, gab es i.d.R. keinen Kontakt mit Kind oder Mutter. Die Kommunikation lief dann komplett über das Jugendamt. Vaterschaft anfechten war auch so gut wie unmöglich.
Doch, zumindest versuchen hätte man es sollen.
Hier bei mir auf dem Land nahe der Grenze gab es nur ganz wenige, bei denen die Eltern nicht miteinander verheiratet waren. Alleinerziehende waren selten.
Ich kenne das von einem Nachbarn so, dass er alle 4 Wochen samstags seine Söhne zu sich holte, aber nicht zur Übernachtung. Er hatte sich von seiner Frau getrennt, weil er eine andere kennengelernt hatte.
Bezahlen aber musste jeder Vater. Uneheliche Kinder waren hier in der Regel nicht akzeptiert. Besuchsrechte kenne ich von solchen Fällen überhaupt nicht.
Den Nachnamen eines Kindes konnte die Mutter nach einer neuen Eheschließung ändern, da musste der Vater nicht zustimmen.
Vielleicht ist die Mutter mit dem Kind in die BRD geflüchtet?
Ja vielen Dank :) aber wie es dann nach der Wiedervereinigung ? Hätte es ab da keine Möglichkeiten gegeben, dass man dann an Infos usw kommt ?