Wann ist ein Flurstück teilerschlossen?
Hallo zusammen,
Wir haben einen Acker und ein weiteres Flurstück mit Scheune, Starkstrom und Wasser direkt an einer Kreisstraße geerbt.
Beide Flurstücke sind als landwirtschaftliche Fläche eingetragen und liegen mitten im Ort zwischen zwei Wohnhäusern.
Nun meine Frage:
Kann man ein Flurstück als teilerschlossen betrachten, weil es eine direkte Straßenanbindung hat und Starkstrom vorhanden ist? Bzw. kann man die Flurstücke als Rohbauland betrachten, sobald die Widmung abgeschlossen (nur der Papierkram fehlt) ist?
Die Flurstücke liegen ja mitten in einer Siedlung und somit wäre der Zugang zu Telefon und co. ja auch „indirekt“ vorhanden (nur der Anschluss direkt zum Grundstück fehlt).
Danke und viele Grüße
2 Antworten
Unterschied Flurstück zu Grundstück: Beim Flurstück handelt es sich um einen amtlich vermessenen Teil der Erdoberfläche.Die Flurstücksnummer bestimmt die Bezeichnung beim Katasteramt.
Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Im Sprachgebrauch eigentlich kein Unterschied.
Starkstrom und Wasser mit Anbindung an eine Straße können auf eine teilweise Erschließung hindeuten.
Die Nutzungsart Landwirtschaft mitten im Ort ist ungewöhnlich, ich kenne die Flächen dann als Gebäude und Freifläche, unbebaut. Ausschlaggebend für die richtige Nutzungsart ist das Kataster, nicht unbedingt die Angaben im Grundbuch.
Eine klare Antwort über die Erschließungsmöglichkeit erhältst du aber bei deinem Bauamt, dort erfährst du, ob die Flächen bebaut werden dürfen.
Willst du die Flächen verkaufen und hast davon keine Ahnung, lass sie von einem neutralen Gutachter bewerten.
dann doch lieber einen Fachanwalt befragen
danke für die Antwort, aber der Artikel lässt mir noch zu viele Fragen offen:
- in dem Artikel ist von einem Grundstück die Rede, bei mir geht es um ein Flurstück(ca.2.500qm)
- Zitat von der website: „das noch nicht ganz für den Bau geeignet ist“, wer definiert/bewertet das, bzw. wer hat die Befugniss??