Recht auf Zufahrt zur Mietwohnung?
Hat man als Mieter ein Recht darauf, die kostenfreie Zufahrt zur eigenen Mietwohnung gewährt zu bekommen? Meine Schwester zieht in ein paar Tagen in eine neue Wohnung um, an sich wirklich sehr schön, aber die Einfahrt zum Haus ist etwa 100 Meter vorher von einer Schranke blockiert. Diese ist nur mit einem entsprechenden Schlüssel passierbar, den offenbar nur die feinen VIPs des Hauses haben. Für den Ein- und Auszug ist gegen eine Kaution von 100€ zwar vom Hausmeister ein Schlüssel zu bekommen, aber ich finde das alles dennoch ziemlich eigenartig.
Zumal es ja auch so ist, dass diese (meiner Ansicht nach vollkommen sinnlose) Schranke eine Menge Probleme mit sich bringt. Zustellboten werden sicherlich entweder schwer schimpfen, oder Pakete als unzustellbar wieder mitnehmen. Allein schon bei einer simplen Pizza Bestellung ist das Desaster doch schon vorprogrammiert. Wir haben schon mit anderen Mietern gesprochen, die haben zwar auch schwer über diese Schranke geklagt, aber hin nehmen tut es trotzdem jeder.
Meint ihr, es loht sich, dagegen vorzugehen? Ist das nicht irgendwie Diskriminierung, dass ein paar privilegierte uneingeschränkt direkt vor der Haustür parken dürfen und wir normalen Menschen dürfen das nicht mal zum Aus- und Einladen?
Gruß Chucknils
7 Antworten
So wie ich es verstehe, kann sie ja gegen Zahlung den Schlüssel für die Zufahrt bekommen.
Wenn sie das nicht macht, ist das ihr Problem und sie muss zusehen, wo sie ihr Auto lässt.
Ein Recht auf einen kostenfreien Parkplatz vor dem Haus hat sie nicht, sofern das nicht in ihrem Mietvertrag festgelegt ist.
Es geht doch garnet ums Parken, sondern ums Aus- und Einladen
Nein, da lohnt sich NICHT gegen vorzugehen, und das ist auch keine "Diskriminierung"
Das ist da RECHT des Hausbesitzers.
Paketdienste werden garantiert Schlüssel haben, und Pizzadienste werden sich wohl die Mühe machen müssen, und die paar Meter laufen. Oder die Besteller gehen zur Schranke... Was ist daran ein Desaster, mal 100 Meter zu Fuß zu gehen????
Wie sagt man so schön: "gemietet, wie gesehen".
Deiner Schwester war bei Unterzeichnung des Mietvertrages bekannt, dass eine Schranke die Zufahrt blockiert, so dass entsprechende Ansprüche hinterher nicht geltend gemacht werden können.
Hat man als Mieter ein Recht darauf, die kostenfreie Zufahrt zur eigenen Mietwohnung gewährt zu bekommen? [...] Für den Ein- und Auszug ist gegen eine Kaution von 100€ zwar vom Hausmeister ein Schlüssel zu bekommen
Was denn nun? Bekommt sie nun einen Zugang (wenn sie eine Kaution hinterlegt) oder bekommt sie keinen?
Das ist das Recht des Haus- und Grundsstückbesitzers. Wenn der euch keinen Schlüssel geben will, ist das sein gutes Recht und ihr habt das eben so zu akzeptieren. Wenn euch das nicht passt, dann zieht da nicht ein! Es zwingt euch ja keiner genau dort zu wohnen.
Das Hinterlegen einer Kaution im Gegenzug zur Nutzung der Hardware für die Schranke ist in Ordnung. Eine Kaution gibt es ja auch zurück, wenn die Hardware irgendwann zurückgegeben wird.
Wenn ich deine Frage richtig verstehe, will man dies aber nur für den Umzug tun. Hier könnte es dann rechtliche Probleme geben, der Mieter könnte in der vertragsgemäßen Nutzung seines Mietobjektes eingeschränkt sein.
Der Fall ist aber sehr speziell also würde ich den Mieterbund oder einen entsprechenden Anwalt konsultieren.