Hab ich einen Anspruch auf eine Trennwand zwischen den beiden Garagen?
Seid kurze wohne ich in eine Mietwohnung und habe mir dazu einen Teil der Doppelgarage gemietet. Mein Problem ist nun, das ein anderer Mieter aus dem Haus Die andrer Seite gemietet hat. Die Garage hat keine Trennwand dazwischen und beide Tore gehen mit dem selben Schlüssel auf denn es ist ein elektronisches Tor und nur ein Schlüsselloch. Was heißt, das der andere Mieter ohne Probleme in meinen Teil der Garage kann, . Hab ich irgendwie die Chance eine Trennwand zu verlangen?
7 Antworten
Die Garage hat keine Trennwand dazwischen und beide Tore gehen mit dem selben Schlüssel auf denn es ist ein elektronisches Tor und nur ein Schlüsselloch. Was heißt, das der andere Mieter ohne Probleme in meinen Teil der Garage kann, . Hab ich irgendwie die Chance eine Trennwand zu verlangen?
Wie haben Sie die Garage gemietet?
Sie haben Sie sehr wahrscheinlich besichtigt.
Es gilt also gemietet wie besichtigt.
Sie könnten höflich anfragen, ob man eine Trennwand reinmacht oder obn Sie das machen dürfen.
Ich hatte aber bis zur Unterzeichnung keinen Garagen Schlüssel und habe das dann erst beim Einzug gesehen
Ihr Fehler, nichts unterschreiben, wenn man nicht alles gesehen hat.
Nein, du hast keine Chance hier vom Vermieter eine Trennwand für die Gerage zu bekommen - du kanntest den Zustand der Garage, als du gemietet hast.
Vergiß es.
Ja, natürlich. Wenn es denn mietvertraglich so vereinbart wurde und wenn nicht, dann eben wie bei "Doppelgaragen" üblich, eben nicht.
Nein, natürlich nicht, Du hast es ja so gemietet...
Verlangen kannst du, aber bekommen wirst du höchstens Stress mit deinem Vermieter. Denn erstens war dir das bei Unterschrift unter den MV bekannt und zweitens hast du einen Teil einer Doppelgarage gemietet und keine Einzelgarage! Übrigens könnte der andere Mieter auch mit Trennwand jederzeit in deine Garage (und du in seine), denn die Garage hat ja nur ein Tor! Oder möchtest du vielleicht auch noch zwei Garagentore?