Muss man bei doppelter Staatsbürgerschaft beide Pässe/Ausweise mitnehmen?
Hallo, laut deutschem Recht ist die Mehrstaatigkeit für EU-Bürger ja erlaubt. Muss dann auch durch die Ausweispflicht der deutsche und der ausländische Ausweis mitgeführt werden? Und muss bei einer Reise ins (EU-)/Ausland dann auch der deutsche UND der ausländische Reisepass mitgenommen werden? Und wenn man jetzt Bspw. bei Anmeldungen usw. seine Nationalität/Staatsangehörigkeit angeben muss, muss man dann auch "deutsch und «italienisch/spanisch/französisch/etc.»" angeben, oder reicht es einfach aus, wenn man "deutsch" schreibt?
Viele Grüße!
4 Antworten
Nein. Du bist Staatsbürger beider Staaten. Du kannst mit einem von beiden Pässen einreisen, auch wenn es unproblematischer ist, es mit dem des jeweiligen Landes zu tun. Du musst dabei nicht angeben, dass du Doppelstaatsbürger bist, außer du würdest jetzt verhört werden, weil man z.B. davon ausgeht, dass du Steuerbetrüger oder sonst was wärst.
Der einzige Unterschied ist auch, dass du keinerlei diplomatische Hilfe vom jeweils anderen Staat bekommst, wenn du in einem der beiden Staaten Probleme haben solltest und dass du dich verpflichtest dich auf nationaler Ebene für ein Land zu entscheiden, in dem du wählst und dies im anderen nicht machst. Sonst wäre das Wahlbetrug und kann entsprechend bestraft werden, auch wenn das ggf. viele trotzdem machen. Aber dieser Hinweis wird von den dt. Behörden erteilt und wenn es rauskommt, kommt es zur Verhandlung.
Nein, es reicht wenn du einen Pass mit dir führst und es reicht auch, wenn du nur einen Pass dabei hast, wenn du reist... Zumindest innerhalb Europa. Bei Einreise in die USA musste ich bei esta Antrag angeben, dass ich zwei Nationalitäten habe und hatte sicherheitshalber auch beide Pässe dabei. Aber kontrolliert haben sie nur den einen, den ich beim Flug angegeben habe
Bei den Amneldungen hängt es davon ab. Nach Deutschland ein/ausreisen darfst du bei mehreren Staatsbürgerschaften aber nur mit dem deutschen Pass. Wie es bei anderen Ländern aussieht, musst du einzeln prüfen. Ich nehme zum Ein/Ausreisen in/aus DE immer meinen Perso her und dann meistens meinen österreichischen Pass im Zielland. Das geht. An sich reicht es aber, einen Pass dabeizuhaben, vor allem wenn beide Staatsangehörigkeiten von EU-Staaten sind.
Weil es für die Ein- und Ausreise im PassG vorgeschrieben ist.
Ich reise in der Regel immer mit meinem britischen Pass, auch nach Deutschland. Das war noch nie ein Problem an der Grenze (und ich fliege mehrmals im Monat hin und her) und ich bin noch nie darauf angesprochen worden, dass ich mit meinem deutschen Pass einreisen müsste. Ich habe zwar meinen deutschen Perso im Geldbeutel, aber schon ewig nicht mehr genutzt.
Es gibt zwar die Verpflichtung, sich mit dem deutschen Pass auszuweisen, aber woher sollte der Kontrolleur wissen, dass du die deutsche Stang hast.
Es gibt halt einen Unterschied zwischen rechtlicher Theorie und Praxis.
Eben. Ein EU-PA oder Pass stört auch nicht wirklich. Die Regelung wurde denke ich für Besitzer von Nicht-EU-Staatsbürgerschaften geschaffen. Meine Freundin ist Australierin und Deutsche, das wäre ein riesen Akt, würde sie mit dem Australienpass einreisen wollen.
Hi, du scheinst dich ja nachträglich eigebürgert haben lassen. Musstest du speziell begründen, wieso du deine alte Staatsangehörigkeit behalten wolltest, oder wurde das kommentarlos angenommen?
Nein, einer von beiden reicht, sind ja beide unabhängig von einander gültig.
Der deutsche Staatsangehörige braucht den deutschen Pass.
§ 1 Abs. 1 PassG:
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes aus- oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen. Der Passpflicht wird durch Vorlage eines Passes der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Absatzes 2 genügt.
Ich schätze, dieser Geltungsbereich meint die nicht-EU Länder.
Denn ich z.B. besitze gar keinen Pass (mehr), da ich in den letzten Jahren eh nur in der EU herumreise.
Warum solltest du dich nicht mit deinem österreichischen Pass in De anmelden oder ein- und ausreisen dürfen?