Warum ist der Personalausweis kein sicherer Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit?
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Wikipedia steht, dass der deutsche Personalausweis kein sicherer Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit sei. Auf meinem Personalausweis steht aber ganz klar Staatsangehörigkeit: Deutsch.
Was bedeutet das also? Ist meine Staatsangehörigkeit nun nachgewiesen oder nicht?
Mit freundlichem Gruß
trollolo98
9 Antworten
Ein unumstößlicher Nachweis ist nur eine Staatsangehörigkeitsurkunde.
Deswegen bist aber dennoch Deutscher. Denn Deutscher wird man nicht immer durch ein Stück Papier. Die meisten haben die Deutsche Staatsangehörigkeit, weil ihre Eltern zum Zeitpunkt der Geburt deutsch waren. Man bekommt dann keine Bescheinigung, dass man deutsch ist, weil es die Eltern auch sind.
In der Regel wird die Staatsangehörigkeit "vererbt". Daher wird diese auch nicht bei Geburt bescheinigt. Das ist ein gewisser gesetzlicher Automatismus.
Nun laufen deine Daten ja auch alle ins Melderegister der Meldebehörden. Hier schlägt einfach die Mitteilung auf, dass deine Eltern ein Kind bekommen haben. Das System hat bereits hinterlegt, dass deine Eltern beides Deutsche sind, schon bekommt dein Datensatz automatisch die Staatsangehörigkeit "deutsch".
Dein Ausweis baut also ganz einfach auf deine automatisch angenommene Staatsangehörigkeit aufgrund der Staatsangehörigkeit deiner Eltern auf.
Das kannst du ungefähr mit dem Führerschein vergleichen. Wenn dein Führerschein mal verloren geht oder ähnliches besitzt du doch nach wie vor eine Fahrerlaubnis. Nur das Dokument (Führerschein) fehlt aktuell.
So ist es auch hier. Aufgrund des Abstammungsprinzip bist du ohne wenn und aber vollwertiger Deutscher, es fehlt nur an dem Papier auf dem dies eindeutig steht. Das Abstammungsprinzip ist derart richtig und sicher, dass im allgemeinen Verkehr ein Nachweis dazu unnötig ist.
P.S.: Im übrigen muss bei Personen, die erst später die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben die Einbürgerungsurkunde spätestens bei der Beantragung des Ausweises vorgelegt werden, da es hier an dem oben beschriebenem "Automatismus" fehlt.
Wenn bei Wikipedia schon eine Warnung drübersteht, solltest du alles, was dann folgt, durchaus skeptisch sehen. Diese Besessenheit mit dem Staatsangehörigkeitsausweis ist so ein Verschwörungstheoretiker-Ding.
Im Normalfall gilt ja: ohne Geburtsurkunde kein Ausweis/Pass. Das Ding ist also für den normalen Bürger und die Staaten dieser Welt Nachweis der Staatsbürgerschaft genug.
Die Warnung bezieht sich lediglich auf darauf:
Geschichte fehlt, Staatsangehörigkeitsausweise wurden schon im Deutschen Kaiserreich ausgestellt.
Der Personalausweis ist ein Identitätsnachweis und begründet zudem die juristische Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Vermutung_(Recht)
Interresant ist in diesem Zusammenhang § 3 Absatz 2 Staatsangehörigkeitsgesetz:
Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem bei Behandlung als Staatsangehöriger der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen wurde. Er erstreckt sich auf Abkömmlinge, die seither ihre Staatsangehörigkeit von dem nach Satz 1 Begünstigten ableiten.
Du beantragst einen Staatsangehörigkeitsausweis.
Da in letzter Zeit zahlreiche 'Reichsbürger' genau das getan haben, verlangen Behörden mittlerweile eine Begründung, wofür man ihn benötigt. In der Praxis ist das nämlich extrem selten erforderlich.
Ist es nicht mein Recht bzw. meine Pflicht, meine Staatsangehörigkeit nachweisen zu können? Bin ich ohne einen solchen Nachweis nicht automatisch staatenlos? Juristische Vermutungen sind zwar schön und gut, aber irgendwie gibt mir das keine Sicherheit.
Ist es nicht mein Recht bzw. meine Pflicht, meine Staatsangehörigkeit nachweisen zu können?
Die Pflicht zum Nachweis der Staatsangehörigkeit besteht nur in sehr seltenen Fällen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis#Verwendung
Bin ich ohne einen solchen Nachweis nicht automatisch staatenlos?
Nein.
Juristische Vermutungen sind zwar schön und gut, aber irgendwie gibt mir das keine Sicherheit.
Mit dieser angeblichen Unsicherheit können Millionen deutsche Staatsangehörige sehr gut leben.
Ich glaube, die meisten wissen gar nicht, dass ihr Personalausweis sie nicht automatisch zu deutschen Staatsangehörigen macht. Das wusste ich bis heute ja auch nicht, ergo ist auch niemand beunruhigt.
Wie lautet dann mein offizieller Status, wenn ich weder nachgewiesen deutsch, noch staatenlos bin? Vermuteter Deutscher?
Ich glaube, du hast da etwas nicht verstanden. Auch der Staatsangehörigkeitsausweis macht niemadem zum Deutschen, er weist lediglich nach, dass man es ist.
Wie lautet dann mein offizieller Status, wenn ich weder nachgewiesen deutsch, noch staatenlos bin? Vermuteter Deutscher?
Deutscher Staatsangehöriger.
Ist es nicht mein Recht bzw. meine Pflicht, meine Staatsangehörigkeit nachweisen zu können? Bin ich ohne einen solchen Nachweis nicht automatisch staatenlos?
Im Normalfall weis die Behörde die dir deinen Perso ausstellt über deine Staatsangehörigkeit bescheid. Personalausweise bekommen im Normalfall nur deutsche Staatsangehörige. Da aber auch der Behörde Fehler unterlaufen können und es, wie Patrick sagt in sehr seltenen Fällen genau gehen muss gibt auch noch den Staatsangehörigkeitsausweis.
Wie sich daraus Staatenlosigkeit ergeben soll erschließt sich mir nicht.
Da habe ich in der Tat etwas nicht verstanden.
Auch der Staatsangehörigkeitsausweis macht niemadem zum Deutschen, er weist lediglich nach, dass man es ist.
Könnten Sie das bitte erläutern? Das verstehe ich nicht.
Ich vermute, dass sich der Fragesteller auf irgendwelchen Reichsbürger-Websites 'informiert' hat.
Tatsächlich nicht - ich bin durch Wikipedia auf die Thematik aufmerksam geworden. Da steht ja wie bereits erwähnt klipp und klar, dass der Perso meine deutsche Staatsangehörigkeit nicht belegt.
Es kann natürlich sein, dass da ein Reichsbürger was reingeschrieben hat, weil Wikipedia auch von jedem editiert werden kann, aber davon gehe ich jetzt einfach mal nicht aus.
Wie man die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt, ergibt sich aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz.
https://www.gesetze-im-internet.de/stag/BJNR005830913.html
Vor Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweis wird geprüft, ob die dort genannten Voraussetzungen vorliegen, und falls das der Fall ist, dann bekommt man den Ausweis.
Einen Staatsangehörigkeitsausweis habe ich nie erhalten, also lagen die Voraussetzungen anscheinend nicht vor. Oder wie jetzt?
Die Staatsangehörigkeit erhält man durch Geburt oder Einbürgerung. Der Staatsangehörigkeitsausweis ist nur ein unumstößlicher Nachweis das man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Er ist keine Bescheid, dass man diese erhält. Aus dem Staatsangehörigkeitsausweis ergibt sich die Staatsangehörigkeit nicht.
War Papa oder Mama deutscher Staatsbürger bist du Deutscher Staatsbürger, egal ob du den Ausweis hast oder nicht. Bist du Eingebürgert hast du deine Urkunde.
Wenn du keinen beantragst, bekommst du auch keinen.
Könnten Sie auf den zugehörigen juristischen Text verweisen, oder mir die Quelle Ihres Wissens nennen? Das wäre nett.
Ich dachte, man bekommt ihn automatisch durch Geburt, insofern die Eltern deutsche Staatsangehörige sind?
Ganz ehrlich, wenn du dich bei Wikipedia informierst, dann nimm die Warnhinweise ernst. Die stehen da nicht zum Spaß, sondern weil es ernsthaften Zweifel an Aussagen gibt, die der Autor bislang nicht durch Quellen ausräumen könnte. Die Rede ist von sowas:
Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Angaben ohne ausreichenden Beleg könnten demnächst entfernt werden.
Die Staatsangehörigkeit ja. Einen Staatsangehörigkeitsausweis nicht.
Könnten Sie auf den zugehörigen juristischen Text verweisen, oder mir die Quelle Ihres Wissens nennen? Das wäre nett.
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(1) Die Staatsangehörigkeit wird erworben
1.
durch Geburt (§ 4),
2.
durch Erklärung nach § 5,
3.
durch Annahme als Kind (§ 6),
4.
durch Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes (§ 7),
4a.
durch Überleitung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (§ 40a),
5.
für einen Ausländer durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16, 40b und 40c).
(2) Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem bei Behandlung als Staatsangehöriger der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen wurde. Er erstreckt sich auf Abkömmlinge, die seither ihre Staatsangehörigkeit von dem nach Satz 1 Begünstigten ableiten.
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(1) Das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt. Die Feststellung ist in allen Angelegenheiten verbindlich, für die das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit rechtserheblich ist. Bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses kann die Feststellung auch von Amts wegen erfolgen.
(2) Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn durch Urkunden, Auszüge aus den Melderegistern oder andere schriftliche Beweismittel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen ist, dass die deutsche Staatsangehörigkeit erworben worden und danach nicht wieder verloren gegangen ist. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt.
(3) Wird das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag festgestellt, stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde einen Staatsangehörigkeitsausweis aus. Auf Antrag stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde eine Bescheinigung über das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit aus.
In diesem Fall fehlen aber nur relativ unbedeutende Angaben:
Geschichte fehlt, Staatsangehörigkeitsausweise wurden schon im Deutschen Kaiserreich ausgestellt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis
Auf den Artikel beziehe ich mich nicht, sondern auf den, der in der Ausgangsfrage verlinkt wurde. Oder denkst du, dass ich mir das Zitat irgendwie ausgedacht habe um den FS zu ärgern?
Sorry.
Kommt vor, alles gut :)
Holla die Waldfee! Solch eine Aufmischfrage hatten wir ja seit Wochen nicht mehr.
Ich habe seit einigen Jahrzehnten einen deutschen Perso und Reisepaß, aber niemand ist bisher auf die Idee gekommen, meine Nationalität anzuzweifeln, weder in Deutschland noch in den 36 anderen Ländern, die ich bisher besucht habe. Ich kenne auch niemanden, dem das passiert wäre.
Das passiert immer nur Reichsbürgern.
Auf Wiki steht doch, wie die Staatsangehörigkeit sicher nachgewiesen werden kann:
Im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht sind deshalb andere Papiere zum Nachweis erforderlich, die im Einzelnen im Staatsangehörigkeitsgesetz aufgeführt sind:
Die Geburtsurkunde ist in über 85 % der Fälle das eigentliche Dokument zum Nachweis deutscher Staatsangehörigkeit.
Behördliche Erklärungen regeln weitere Fälle (bedeutender Fall: die Urkunde für die Annahme an Kindes Statt).
Also muss ich erst meine Geburtsurkunde beantragen? Ich dachte bisher, dass ich mit meinem Personalausweis automatisch Deutscher sei?
Nein, sondern du bekommst einen Personalausweis oder Reisepass nur, wenn deine Staatsangehörigkeit zweifelsfrei feststeht. Etwa mittels einer Geburtsurkunde, abgelaufener Personalpapiere oder eines Staatsangehörigkeitsausweises. Aus diesem Grund wird deine deutsche Staatsangehörigkeit sowohl im In- als auch im Ausland überall problemlos anerkannt, wenn du einen deutschen Personalausweis oder Reisepass vorlegst, aber es ist eben nur ein sekundäres Dokument.
PS: Muss die Geburtsurkunde dann beglaubigt sein, oder reicht eine einfache Kopie? Wo muss ich sie vorlegen, um meine deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten?
Wo muss ich sie vorlegen, um meine deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten?
Du besitzt sie wahrscheinlich schon.
Wie weise ich sie denn nach? Mit dem Perso geht es ja laut Wiki nicht ...
Wem gegenüber willst du sie denn nachweisen?
Ich möchte einfach einen Nachweis, für den Fall, dass ich sie mal nachweisen muss.
Falls dieser extrem seltene Fall eintritt, kannst du immer noch einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen.
Ok, danke sehr. Wie mache ich das am Besten?
Wende dich an die Verwaltung der Stadt, in der du wohnst.
Danke, das ist interessant.
Wenn ich es nun aber nicht auf Vermutung beruhen lassen möchte, sondern meine Staatsangehörigkeit nachweisen will - wie kann ich dies tun?