Ist eine Namensänderung nach der Einbürgerung noch möglich?
Ich habe bei meiner Einbürgerung total verschlafen, darauf einzugehen, dass ich meinen Namen gerne ändern würde.
Nun wurde ich mit meinem ursprünglichen Namen eingebürgert. Ich wollte fragen ob das im Nachhinein noch möglich ist, denn Pass und Personalausweis habe ich noch nicht beantragt.
Ich weiß, dass man für eine Namensänderung einen triftigen Grund und etwas Kleingeld benötigt.
Nun ist das so, dass mein Name ständig falsch ausgesprochen wird und ich ihn unzählige male buchstabieren muss. Außerdem werde ich beispielsweise in öffentlichen Briefen oftmals als Frau angesprochen, und das ist mir als Junge schon ziemlich unangenehm. Das würde ich mir in Zukunft, verständlicherweise, gerne ersparen.
Wäre echt cool, falls jemand da etwas Erfahrung oder so hat.
Danke im Voraus.
5 Antworten
Hallo,
für deinen Fall ist das Namensänderungsgesetz nicht anwendbar. Für dich spielt der § 47 EGBGB, für den man keine besonderen Gründe braucht, wie im Namensänderungsgesetz. Vor dem Standesamt gibt man nach der Einbürgerung ("hat man seinen Namen nach ausländischem Recht erworben und richtet sich die Namensführung fortan nach deutschem Recht - ergo muss man schon eingebürgert sein) eine Namenserklärung ab. Man kann dann die deutschsprachige Form seines Vornamens annehmen. Gibt es eine solche Form nicht, so können neue Vornamen gewählt werden. Also ganz easy und Tagesgeschäft im Standesamt. Kosten zB in Bremen 40,00€.
Viele Grüße
Das der Name buchstabiert werden muss ist kein ausreichende Grund. Da sind schon ganz andere gescheitert
Danke,
wie gesagt, geht es nicht nur um das Buchstabieren, das geht darum dass er fremd ist und nicht eindeutig als männlich eingestuft werden kann, ferner sind Namensänderungen bei Einbürgerungen keine Seltenheit. Meine Frage war, ob das halt im Nachhinein noch funktioniert, da ich es verpennt habe.
Ja, du kannst deinen Namen ändern. Allerdings braucht dies einen wichtigen Grund. Wenn du deinen Vornamen meinst findest du die Regelung in § 11 mit Verbindung des § 3 NamÄndG. ( Ich gehe davon aus das du deinen Vornamen meinst. )
Auszug aus 62. NamÄndVwV
'' Vornamen dürfen nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund ihre Änderung rechtfertigt ''
Die Gründe die du genannt hast könnten wichtige Gründe sein.
Wenn nun auch noch das Öffentliche Interesse an der Beibehaltung der bisherigen Vornamen geringer zu bewerten ist. Steht dem ganzen nicht mehr viel im Wege.
Ich empfehle dir trotzdem mal im NamÄndVwV zu schauen. Ab Zweiter Teil
Änderung von Vornamen.
Die Namensänderung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Beispielsweise, der bisherige Name anstößig ist oder lächerlich klingt.
Alle in Frage kommenden Namensänderungen werden im Standesamt beurkundet. Also vielleicht da mal nachfragen. Aber da wird es ohne gravierende Gründe, keine (kaum) Möglichkeit geben. Ziemlich viele sind mit ihrem Namen unzufrieden.
Andere Seite:
Einer aus meiner Klasse heißt Isa ist arabisch für Jesus da wird auch immer gefragt ob die Isa anwesend ist. Ich würde meinen Namen so lassen wie er ist (außer wenn ich ein Kevin wäre xD)