Doppelte Staatsangehörigkeit Deutsch -Russisch Kind?

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Die Mutter muss die russische Staatsangehörigkeit für das Kind beim Konsulat beantragen. Dafür benötigt sie die Geburtsurkunde mit Apostille und Übersetzung sowie die Einverständniserklärung des Vaters.

Jedenfalls wars bei uns damals so.

Das Kind hat dann die doppelte Staatsangehörigkeit.

Das Kind hat dann die deutsche Staatsangehörigkeit.

Die russische kann zwar beantragt werden und wird auch erteilt, allerdings geht dabei die deutsche Staatsangehörigkeit verloren §25 StAG.

Eine doppelte Staatsangehörigkeit für das Kind in dieser Konstellation ist also unrealistisch.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann von den deutschen Behörden eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt werden.

Diese muss jedoch vor der Einbürgerung beantragt und genehmigt werden und man hat nur in sehr wenigen Fällen Erfolg damit.

Also einfach nach "Beibehaltungsgenehmigung" googeln.

Recht ja, automatisch nein.

Jedenfalls war es bei mir so (deutsch/österreichisch)

Es hat die Staatsbürgerschaft, die die Eltern wählen. Aber nicht die doppelte.