Recht auf Ersatz - Schmuck defekt?

3 Antworten

Davon ausgehend, dass ein berechtigter Reklamationsgrund vorliegt.

Hat der Händler das Recht auf Nachbesserung, sprich Reparatur.

Wenn das nicht möglich ist, dann steht Dir ein Umtausch in baugleiche Ware zu.

Wenn das nicht möglich ist, weil die Ware bei diesem Händler zum Beispiel ausverkauft ist, dann eine Rückerstattung des Kaufpreises.

Der Händler muss nicht versuchen, zu seinem Nachteil Ersatz zu beschaffen.

Von daher ist alles Rechtens abgelaufen.

Gehören denn die Geschäft, wo Du den Schmuck gesehen hast zu derselben Kaufhauskette?

FragNach2015 
Beitragsersteller
 24.11.2016, 12:02

Nein der Hersteller ist ein Namhafter Schmuckhersteller der seine Ware bei zugelassenen Händlern anbietet. Der andere Laden, wo noch ein Schmuckstück der Art sein könnte, gehört nicht zur besagten Kaufhauskette.

dandy100  24.11.2016, 12:05
@FragNach2015

Tja, dann hast Du wohl Pech gehabt, denn wenn die Kaufhauskette diesen Schmuck nicht mehr anbietet, können sie ihn Dir natürlich auch nicht ersetzen und Dir nur eine Gutschrift anbieten: Natürlich nur über den Betrag, den Du dort auch bezahlt hast.

Sie sind keinesfalls verpflichtet, Dir den Wiederbeschaffungsbetrag zu bezahlen bzw das, was andere Geschäfte für den Schmuck verlangen.

FragNach2015 
Beitragsersteller
 24.11.2016, 12:12
@dandy100

Naja, die Idee ist ja diese, dass der Hersteller ja noch die Möglichkeit hätte über seine sogenannten "zugelassenen Händler" den Schmuck auszutauschen. Zum einen verweist der Hersteller an die Händler und die Schmuckstücke haben auch überall den gleichen preis (abgesehen vom Angebotspreis). 

Habe auch gerade im Onlineshop der Kaufhauskette geguckt - online ist es sogar noch verfügbar - wenn nicht exakt das Gleiche, aber eine Farbvariante....

Droitteur  24.11.2016, 12:20
@dandy100

Wenn aber kein Streit darüber besteht, dass der Händler eine mangelhafte Sache geliefert hat, warum soll er dann nicht verpflichtet sein, eine mangelfreie Sache zu besorgen oder das dafür notwendige Geld auszuzahlen?

dandy100  24.11.2016, 12:21
@FragNach2015

Kaufhausketten ordern ihre Ware aber nicht als Einzelstücke, sondern normalerweise in größeren Mengen für alle Filialen, deshalb wird das wahrscheinlich funktionieren. Die Händler sind ja Großhändler, die keine Einzelstücke verkaufen, dann gäbe es nämlich ein Preisproblem

dandy100  24.11.2016, 12:23
@Droitteur

Wenn nach über einem Jahr etwa kaputt geht, ist die Ware deshalb ja nicht mangelhaft  - eine lebenslange Garantie gabs ja wohl nicht

Droitteur  24.11.2016, 12:27
@dandy100

Dann gehst du also doch davon aus, dass Streit darüber besteht.

Denn ich würde schon davon ausgehen, dass ein Schmuckstück länger als ein Jahr halten sollte. Und als Kunde, der immer sachgemäß damit umgeht, würde ich hier darum annehmen, dass das Schmuckstück von Beginn an mangelhaft gewesen sein muss, sozusagen also fehlerhafte Ware übergeben wurde.

dandy100  24.11.2016, 12:29
@dandy100

"deshalb wird das nicht wahrscheinlich funktionieren"

dandy100  24.11.2016, 12:35
@Droitteur

Das ist jetzt Spekulation-  wir wissen ja gar nicht, um welche Preisklasse es sich hier handelt. Bein einem Armband kann schon mal die Schließe kaputtgehen, wenn es sich nicht gerade um eine teure Juwelierhandarbeit  handelt.

Entscheidend ist, dass die Kaufhauskette, diesen Artikel nicht mehr anbietet und insofern auch nicht ersetzen kann, sondern eben nur eine Gutschrift anbieten kann; über den Großhändler kann eine Kaufhauskette jedenfalls kein Einzelstück als Ersatz erwerben, das gäbe ein preistechnisches Problem

Droitteur  24.11.2016, 12:39
@dandy100

Ich interessiere mich eben dafür, ob du das auch so siehst, wenn du davon ausgehst, dass die Sache von Anfang an mangelhaft war: wäre der Verkäufer dann gleichfalls nicht verpflichtet, für Ersatz zu sorgen oder die dafür notwendigen Kosten zu tragen?

dandy100  24.11.2016, 12:54
@Droitteur

Tja, aber wie willst Du nach 1 1/2  Jahren nachweisen, dass das Schmuckstück von Anfang an mangelhaft war?

Ausserdem: Wir sprechen hier von Kaufhausware - ich gehe mal davon aus, dass es sich dabei um mittlere Qualität handelt, an die man nicht zu hohe Ansprüche stellen kann.

Ansonsten muss man seinen Schmuck eben beim Juwelier kaufen, da wird er dann auch repariert - ein neues Armband würde man dort aber auch nicht bekommen.

Droitteur  24.11.2016, 13:03
@dandy100

Es gibt in Kaufhäusern schon auch teure Ware. Ich würde bei einem "namhaften" (meinetwegen nicht notwendig "teuren") Hersteller schon erwarten, dass die Sache länger hält.

Den Beweis würde ich antreten, wenn ich wüsste, dass ich die Sache nicht selbst kaputt gemacht habe und wenn vllt aus der Sache selbst deutlich wird, dass sie zB zu grazil gestaltet wurde oä. Das könnte man also nur selbst wissen, ob man für den Defekt vllt selbst verantwortlich ist. Möglicherweise jedoch streitet das Kaufhaus auch selbst nicht ab, dass es sich um mangelhafte Ware handelt.

Abstrakt bliebe darum für mich zu sagen: wenn ich sicher bin, dass die Sache von sich aus bereits mangelhaft war (Fehlproduktion; typischer Fehler oä), würde ich auf vollständigen Ersatz, notfalls in Geld bestehen. Andernfalls ist es natürlich cleverer, das zu nehmen, was man kriegen kann.

Und wenn ich dich recht verstehe, bleibst du allerdings ganz bei der Linie: es gibt keinen vollen Ersatz, selbst wenn feststünde, dass die Sache von Anfang an mangelhaft war (also dein Beispiel beim Juwelier) - warum aber sollte das so sein? Käufer können sich ja auch nicht herausreden, wenn sie mangelhaft leisten (also zB eine Rate nicht pünktlich zahlen). Im Gegenzug sollte der Verkäufer natürlich auch vollen Ersatz leisten.

FragNach2015 
Beitragsersteller
 24.11.2016, 13:09
@dandy100

Die Preisklasse ist ca. 80 Euro - was der reguläre Preis ist. Aber ich glaube rechtlich sollte es keine Rolle spielen, ob ich 80 Euro oder 8000 Euro ausgegeben habe. 

im Übrigen: Ich spare mir extra die Firma zu nennen - nicht das es da noch Probleme gibt. 

Wie gesagt, im Onlineshop der Kaufhauskette ist das Armband als Farbvariante noch zu bekommen. 

Ebenfalls, bisher von mir noch nicht nacherzählt, ist die Aussage der Verkäuferin (am Telefon), dass die Kaufhauskette nur eingeschränkt Garantie (ich glaube, sie meinte Gewährleistung) auf Schmuck gibt.

Wenn ich richtig nachgelesen habe, ist die Garantie was freiwilliges, Gewährleistung aber Pflicht.

Was mich wieder zur Ursprungsfrage zurück bringt. Habe ich das Recht 

-auf einen Umtausch/Wandlung (wäre ja theoretisch möglich (Onlineshop))

-muss ich den geringen Kaufpreis akzeptieren, wenn ich das Armband woanders ja wiederbeschaffen könnte

-oder habe ich einfach Pech und es ist eh Zeit der Zarten was Neues zu kaufen? :)

Droitteur  24.11.2016, 13:20
@FragNach2015

Ich persönlich würde mich auf den Standpunkt stellen, dass das Armband länger halten sollte und notfalls gerichtlich geltend machen, dass die Sache von Anfang an mangelhaft gewesen sein muss. Idealiter würde das Kaufhaus demgegenüber rechtzeitig nachgeben, so dass es nicht zum gerichtlichen Prozess kommen muss. Ansonsten aber ist das hier genau das Problem, welches dandy zu Recht anspricht: man hat ein gewisses Beweisrisiko (auf welches ich mich, wie gesagt, gemäß meiner persönlichen Neigung allerdings einlassen würde).

Danach hätte man (also bei Vorliegen eines Mangels von Beginn an) auf jeden Fall das Recht auf vollen Ersatz, wenn das so gewünscht wird: also entweder Lieferung mangelfreier Ware oder Schadensersatz in Höhe der notwendigen Kosten für einen Deckungskauf.

Zeit für Neues sollte man sich immer nehmen ;)

FragNach2015 
Beitragsersteller
 24.11.2016, 13:25
@Droitteur

Das mit der Beweislast ist so etwas... Ich sehe ja nun auch Tag ein und aus, dass die Freundin mit dem Schmuck gut umgeht - sofort nach Tagewerk (Bürojob) ablegt und erst beim nächsten ausgehen wieder anlegt - sprich nicht zu Hause damit umhergeht.

Da ich auch diese Neigung habe, soetwas abklopfen zu lassen, werde ich die weitere Vorgehensweise mal überdenken.

Danke erstmal für die sehr Interessante Diskussion!

dandy100  24.11.2016, 13:27
@Droitteur

Also so ganz nachvollziehen, kann ich Deine Argumentation nicht: Dass z.B einen Schließe an einen Armband im Laufe der Zeit defekt werden kann, ist nicht so ungewöhnlich.

Schmuck ist nun mal eine grazile Angelegenheit und selbst bei handgearbeiteteten Stücke von Cartier, Rolex oder anderen namhaften Juwelieren können Uhrkronen abbrechen, Facetten von Edelsteinen beschädigt werden, Steine aus der Fassung fallen, Schließen kaputtgehen.

Daran hat aber nicht zwangsläufig immer der Hersteller schuld, sondern es liegt in der Natur de Sache, dass Schmuck eben empfindlich ist - zu argumentieren, er wäre zu grazil gestaltet, kann ja wohl nicht sein. - Schmuck ist nun mal Design und kein Gebrauchsgegenstand.

Wenn etwas kaputt geht, ist das natürlich ärgerlich und wird repariert - ein neues Stück wird es nirgendwo geben.

Bei einem Schmuckstück aus dem Kaufhaus hat man natürlich das Problem, dass es dort keine hauseigenen Juwelier gibt, die Reparaturen durchführen können, deshalb kann eine Warenkette eben nur umtauschen (wenn der Artikel noch im Sortiment ist) oder eine Gutschrift anbieten - natürlich nur über den Betrag, der auch bezahlt worden ist.

Kein Käufer hat einen Anspruch auf einen Artikel, den das Geschäft nicht mehr führt, er hat nur Anspruch auf Ersatz seiner Kosten - und das ist ja auch völlig in Ordnung.

Wie käme ich denn als Kaufhauskette dazu, einen einzelnen Artikel zu besorgen - und dann auch noch zum Sonderangebotspreis -  den ich gar nicht mehr führe, nur weil der Kunde nicht das Geld will sondern den Artikel - sorry, aber das ist dann sein persönliches Problem.

 

dandy100  24.11.2016, 13:30
@FragNach2015

Lass Dir doch einfach die Gutschrift geben und bestell das Armband im online shop selbst  - wäre das nicht die einfachste Lösung?

dandy100  24.11.2016, 13:37
@FragNach2015

Auch wenn man sorgfältig mit seinem Schmuck umgeht, unterliegt er natürlichen Verschleißerscheinungen, gerade Schließen, Uhrkronen und z.B auch Edelsteine können äusserst empfindlich sein - Perlen oder Opale einmal mit Wasser oder zuviel Sonne in Berührung gekommen und schon sind sie beschädigt - bei einen Armband für 80 Euro kann man keine Wunde erwarten, selbst bei Cartier können Schmuckstücke mal einen Defekt bekommen.

Dann werden sie natürlich repariert - ein neues Stück bekommt man da aber auch nicht

FragNach2015 
Beitragsersteller
 24.11.2016, 13:38
@dandy100

Würde ich ja so machen - aber da das Armband damals im Angebot gekauft wurde, möchte man mir ja "nur" den bezahlten Preis erstatten - nicht aber den Preis, um es (zum aktuell höheren Preis) wieder zu beschaffen. 

Das ist ja der Grund, warum ich auf ein Austauscharmband oder aber auf die Summe "bestehe", um ein gleichwertiges, neues zu beschaffen.

dandy100  24.11.2016, 13:43
@FragNach2015

Das geht aber nun wirklich nicht: Mehr als das, was Du bezahlt hast, kann man Dir auch nicht erstatten und wenn das ein Angebotspreis war, hattest Du damals Glück, und jetzt eben Pech, dass es dieses Angebot nicht mehr gibt

Droitteur  24.11.2016, 13:44
@dandy100

Ich bin ja damit einverstanden, dass es zweifelhaft sein kann, ob der Hersteller wegen schlechter Produktion oder eines Einzelfehlers verantwortlich ist oder ein Defekt in der Natur der Sache liegt.

Wenn aber dies bejaht wird, dann hat der Verkäufer auch dafür einzustehen, dass vollständig Ersatz geleistet wird. Das ist, wie gesagt, nur gerecht: niemand wird ja anzweifeln, dass auch Käufer für ihre Leistung (also die erwähnte Ratenzahlung zB) einzustehen haben.

Dass der Verkäufer die Sache einmal billiger angeboten hat und es sie nun nur noch teurer gibt, ändert daran per se gar nichts. Allenfalls wäre dem so, wenn wirklich bedeutsame Mehrkosten dräuten.

FragNach2015 
Beitragsersteller
 24.11.2016, 13:48
@dandy100

Das man den Betrag aufgestockt bekommt habe ich auch "beinahe" nicht erwartet. ;) Beinahe. *g*

Naja - ich werde nochmal 'ne Nacht drüber schlafen und dann mal gucken, was bei raus kommt - Zur Not nehm ich den Schotter und lege selbst was zu und die Frau bekommt neuen Schmuck....

Droitteur  24.11.2016, 13:50
@dandy100

Es geht eben nicht darum, mehr zu bekommen, als bezahlt wurde, sondern das zu bekomen, was bezahlt wurde. Der Verkäufer hat das Angebot aus wirtschaftlichen Gründen gemacht; dem steht der wirtschaftliche Erfolg des Käufers gegenüber. Es wäre nicht fair, ihm diesen Erfolg zu nehmen, wenn der Verkäufer "schuld" ist.

Man will hier nunmal nicht vom Vertrag zurücktreten, sondern möchte Schadensersatz. Der Schaden besteht in Höhe der Kosten für die Kette.

FragNach2015 
Beitragsersteller
 24.11.2016, 13:55
@Droitteur

DAS war auch meine Grundüberlegung. 

hier ist es schwierig, auf ein "Recht" zu pochen. Ich weiß ja nicht, da der Defekt nicht näher beschrieben wurde, was genau passiert ist. Meiner Meinung nach kann man nach 1 !/2 Jahren keinen Neuersatz verlangen, denn wie wurde das Stück behandelt, da steht Aussage gegen Aussage.Wenn also ein Gutschein angeboten wird, dann nimm ihn.