Die Bahn, Zahlung verweigern
Hallo liebe community, folgender Fall: Ich wollte mit meiner Freundin mit der Bahn nach Freiburg fahren, da der Automat defekt war und der Zug einfuhr sind wir in die Bahn eingestiegen und meldeten den Defekt sofort einem Bahnmitarbeiter im Zug, wir fragten den besagten Herren der sah dass wir erst einsteigen ob es denn möglich sei bei ihm ein ticket zu lösen (wir hatten zeitlich noch die Möglichkeit auszusteigen) er antwortete mit ja und wir sollen uns einen Moment gedulden und hinsetzen.
Nach c.a 5 minuten verlangte er unsere Ausweise und stellte uns ein vorläufiges strafticket (40euro) aus und wir bezahlten zusätzlich den vollen Preis für ein Baden-Württemberg ticket, bei der Ankunft in Freiburg schilderte ich den Vorfall einer Mitarbeiterin am Schalter und habe mich über den schaffner beschwert.
Vor einigen tagen kam Post von der Bahn in deren schreiben uns recht gegeben wurde und der defekt des Automaten bestätigt wurde. Nun verlangt die Bahn eine Zahlung von 10€ die sie mit einem entgegenkommen ihrer seits begründen, das sehe ich nicht ein und verstehe das mehr oder weniger als porto/Bearbeitunsgebühr an...was passiert im schlimmsten Fall wenn ich die Zahlung verweigere?
8 Antworten
Wenn die Bahn den Defekt des Automaten bestätigt hat und Ihr aus eigener Initiative den Schaffner angesprochen habt, das Ticket zu bezahlen, habt Ihr alles richtig gemacht.
Zivilrechtlich könnte die Bahn einen Mahnbescheid beantragen, dem Ihr widersprechen könnt. Der Vorwurf des versuchten "Erschleichens einer Leistung" würde ja schon daran scheitern, dass Ihr erstens versucht habt, ein Ticket zu kaufen (wie sonst hättet Ihr den Automatendefekt bemerkt) und zweitens den Zugbegleiter aktiv angesprochen habt.
Insofern solltet Ihr jede Zahlung ablehnen - sollte da irgendetwas nachkommen, wendet Euch an die zuständige Schlichtungsstelle (guckst Du: http://schlichtungsportal.de/schlichtungsstellen-nahverkehr/).
Ich frage mich ob die Bahn das Geld gesetzlich einklagen kann oder mir nur die weiterfahrt mit der Bahn verweigern kann, ich sehe mich im recht und denke die Bahn will einfach nur etwas Geld dazu verdienen da die meisten einfach die 10 euro bezahlen würden weil ein Anwalt wesentlich teurer wäre und sie das wissen....so auf die art: lass mal versuchen
Nein, die 40euro mussten wir nicht bezahlen da das strafticket nur vorläufig war. Es wurde eine kopie des straftickets und eine kopie des im zug gelösten Baden-Württemberg tickets verlangt die ich sofort zugesandt habe. Jetzt wollen sie 10euro die sie als entgegenkommen und reduzierung der 40euro betiteln.
Um die 40 Euro erhoehtes Fahrgeld wirst du rumkommen, aber das Baden-Württemberg Ticket wirst du zahlen muessen, schliesslich hast du diese Leistung ja in Anspruch genommen. Und ich denke das sind diese 10 Euro.
Das Baden-Württemberg Ticket wurde bereits im Zug bezahlt
Die 10 € von euch zu verlangen, ist nicht in Ordnung. Inwieweit sind sie euch denn entgegen gekommen? Der Automat war defekt. Ihr habt euch gleich beim Schaffner gemeldet... Also mehr hättet ihr nicht tun können. Ich finde das eine Frechheit!
Ab jetzt immer alles schriftlich machen.
Ja, ich frage mich wofür ich jetzt diese 10 euro bezahlen soll da mir der defekt des automaten bestätigt wurde, wir noch die Möglichkeit hatten den zug zu verlassen und wir sofort das Baden-Württemberg Ticket gelöst und bezahlt haben