Rechnung für einen Krankentransport erst knapp drei Jahre später erhalten. Rechtswidrig?

5 Antworten

Am Ende der Rechnung gibt es doch sicher die übliche Rechtsbehelfsbelehrung? Die sollte man dann auch nutzen. Die "Anhörungspflicht" ist eben dazu da, demjenigen die Möglichkeit zu, geben, sich zur Sache zu äussern, und zu klären, ob dieser überhaupt der Betroffene ist, vielleicht auch nur eine Verwechslung?

ClusterOne84 
Beitragsersteller
 20.04.2018, 19:17

Das mit dem Widerspruch wissen wir, wir wollen aber keine Staatsaffäre draus machen und haben wohl auch nicht mehr die Unterlagen, das ist ja das Problem. Eine E-Mail wurde vorhin aber verschickt, vielleicht antworten die ja rasch...

ThisIsJustMeHH  20.04.2018, 20:31
@ClusterOne84

Ihr habt bereits überwiesen? Fragt halt einmal bei eurer Bank an Sie möchten bitte die Überweisung raus suchen und bescheinigen.

ClusterOne84 
Beitragsersteller
 20.04.2018, 20:37
@ThisIsJustMeHH

Eventuell. Es könnte sich indes auch um einen Transport handeln, den wir noch nicht überwiesen haben. Das ist schon so lange her, das ist ja das Problem.

Entweder hat sie noch Belege mit denen sie die Zahlung beweisen kann, oder der Bescheid ist rechtsgültig, denn erst nach 3 Jahren sind solche Forderungen verjährt.

ClusterOne84 
Beitragsersteller
 20.04.2018, 18:48

Da ist ja das Problem: Die Belege liegen wohl nicht mehr vor. Aber das ist ja nicht ihre Schuld.

ThommyHilfiger  20.04.2018, 18:53
@ClusterOne84

Sorry, aus obigem Grund sollte man Belege abheften und 3 Jahre aufheben...

ClusterOne84 
Beitragsersteller
 20.04.2018, 18:56
@ThommyHilfiger

Das mit den drei Jahren wussten wir nicht, wir werfen Unterlagen natürlich nicht nach drei Wochen weg, behalten sie indes auch nicht hunderttausend Jahre...

ThommyHilfiger  20.04.2018, 19:04
@ClusterOne84

Nur mal so zur Info: Wir müssen fast sämtliche Unterlagen 10 Jahre aufheben und haben einen großen Stahlschrank im Keller (wir wissen, was wir müssen).

ClusterOne84 
Beitragsersteller
 20.04.2018, 19:08
@ThommyHilfiger

Wieso zehn Jahre? Danke dennoch für deine Antworten.

koten  20.04.2018, 19:20
@ClusterOne84

"Aber das ist ja nicht ihre Schuld." Wessen denn? Da fällst mir jetzt nur noch Du ein.

ClusterOne84 
Beitragsersteller
 20.04.2018, 19:22
@koten

Ja, da könnte was dran sein, da ich die Belege auf dem Rechner hatte, dieser neu installiert werden musste, ich indes nicht alles auf dem Stick hatte...

koten  20.04.2018, 19:24
@ClusterOne84

Das ist mir wohl gerade mit meinen Mails passiert :(

ThommyHilfiger  20.04.2018, 19:38
@ClusterOne84

"Wieso 10 Jahre" => siehe Profil...

ClusterOne84 
Beitragsersteller
 20.04.2018, 19:40
@ThommyHilfiger

Du bist selbstständig, habe ich gelesen. Viel Erfolg wünsche ich dir auf jeden Fall noch! Jetzt gucke ich aber Eishockey ;-)

Also hat sie die 10 € schon bezahlt oder nicht? Wenn nicht, dann muß sie sie noch bezahlen, die Forderung ist noch nicht verjährt. Verjährung tritt erst nach drei Jahren zum Jahresende ein.

ClusterOne84 
Beitragsersteller
 20.04.2018, 20:16

Es könnte sich tatsächlich um einen Transport handeln, den sie noch nicht bezahlt hat. Dann werden wir wohl zahlen müssen... ThommyHilfiger erklärte bereits, dass das noch nicht verjährt ist. Danke dennoch.

Und hat sie auch die 10€ Zuzahlung fuer RTW wirklich bezahlt?

Genau nachprüfen

So schnell verjährt das nicht

Und ich hatte schin gedacht, MEINE KK ist lahm, da ich die Rechnung dafür erst nach 1 1/4 Jahr kriegte.

ClusterOne84 
Beitragsersteller
 20.04.2018, 18:50

Sie hat ihre Rechnungen damals gezahlt (bzw. ich kümmere mich immer um solche Sachen), aber das ist ja auch keine Mahnung. Man hat ja 30 Tage Zeit, um so etwas zu zahlen. Aber noch einmal: Das ist keine Mahnung.

Violetta1  20.04.2018, 18:52
@ClusterOne84

Nochmal: wirklich DIESE Rechnung?

Die kommen durchaus getrennt, die Tageszuzahlungen -RE kriegte ich auch sofort. Und RTW eben nach >1 Jahr.

Also, falls definitiv gezahlt:

Dann mit Konto-Auszug belegen, fertig.

ClusterOne84 
Beitragsersteller
 20.04.2018, 18:57
@Violetta1

Die Belege liegen uns wohl nicht mehr vor, das ist ja das Problem. Gut, wir sprechen hier von zehn Euro - und nicht von 1.000 Euro. Ärgerlich ist das trotzdem, wenn wir diesen Transport bereits bezahlt haben...

Violetta1  20.04.2018, 19:04
@ClusterOne84

Verstehe ich schon, keine Frage.

Wenn Ihr das uberwiesen habt, könntet Ihr um Konto-Auszuege der fraglichen Zeit bitten..allerdings wird das bei der Bank was kosten.

Ist eben die Frage, ob das lohnt..Aber ich verstehe das mit 'Prinzip' voll und ganz.

ClusterOne84 
Beitragsersteller
 20.04.2018, 19:07
@Violetta1

Möglicherweise ist das auch tatsächlich ein anderer Transport, das ist einfach zu lange her. Wir finden es dennoch skandalös, das so etwas knapp drei Jahre später in Rechnung gestellt wird!

Selbst wenn die Forderung verjährt sein sollte, rechtswidrig ist der Bescheid deshalb noch lange nicht.