Kann man einen Hund als Firmenmaskottchen von der Steuer absetzen?
Ich möchte gerne einen Hund als Firmenmaskottchen haben, ähnlich wie beim Fußball in Köln der Geißbock. Kann man dann die Kosten dafür als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen? Habe da im Internet keine vergleichbaren Ergebnisse gefunden.
5 Antworten
Ich schließ mich grundsätzlich MAC82 an.
Ich frage mich, wie Du Deinen Hund werbewirksam einsetzen willst. Bei einem Betrieb mit Kundenkontakt wohl schwerlich, da nicht jeder Hunde mag, manch einer durch nen Hund sogar abgeschreckt wird. Ohne Kundenkontakt? Nur ein Logo reicht nicht, da es dafür keines "echten" Hundes bedarf ... .
DU musst dem Finanzamt nachweisen, dass das ein nahezu ausschießlich "betrieblich genutzter" Hund ist, und das Tier nicht auch zu Deinem Privatvergnügen dient. Zweifel gehen zu Deinen Lasten, da ein Hund üblicherweise "privaten" Interessen dienen. Ausnahmen stellen ausgebildete Wachhunde dar, oder Drogenspürhunde etc.
Grundsätzlich gilt für den Abzug von Kosten: Je außergewöhnlicher ein Sachverhalt ist, desto höher ist Deine Nachweislast: Kauft sich zB ein Anwalt Druckerpapier,reicht der Beleg und keiner fragt nach der betriebl Veranlassung, da die offensichtlich ist. Aber mit einem Hund wirst Du Dich ungleich schwerer tun.
Ja, das funktioniert tatsächlich. Normalerweise geht es so durch, bei Nachfrage reicht ein Zeuge, der sagt: Ja, mein Chef isso, verstehen tue ich nixe, aber is auch niedlich. Unter Werbekosten geht fast alles, also auch die Folgekosten wie Nahrung etc.
SO einfach funktioniert es eben nicht. es geht, aber man muss bestimmte dinge beachten. der hund muss in der werbung der firma einen großen anteil haben. Und nur weil er auf nem flyer klebt muss er nicht absetzbar sein. Da kann ich schließlich auch alternativ alles andere drauf kleben oder ein Bild eines anderen hundes. Das Finanzamt will da schon etwas mehr als nur nen zeugen
ruf dein finanzamt an. es ist sicher möglich, aber dann musst DU nachweisen das der Hund und vorallem seine existenz für deine Firma bzw die Werbung dafür eine enorme wichtigkeit hat. Dazu gehört auch ein widererkennungswert bei Kunden usw. Nur mal einen Flyer drucken wo das Bild deines Hundes drauf ist, reicht hierfür nicht. Den du könntest ja alternativ gesehen theoretisch auch irgendein Hundebild nehmen, dafür muss kein eigener hund vorhanden sein. Die genauen § nennt dir auf Nachfragen aber auch dein Finanzamt. Ich bin da auch nicht so gut drin und hatte schon öfter nachfragen, wurde da auch immer gut informiert.
diese hier bestimmt: http://www.antag.de/go/search/idx/3060100/mot/Hund/t/1/go.htm
von anderen würde ich dringend wegen Unfähigkeit absehen einen Hund als Firmenmaskottchen? da ist schon heute klar der Weg des armen Hundes endet im Tierheim.
ich bin selber hundehalter und kenne die kosten und wenn er so ein 'netter kollege' ist...solltest du wohl auch damit leben können die unkosten nicht absetzen zu können. soviel wirds geschäft ja wohl einbringen
Das könnte man, wenn der Hund dann auch im Firmenlogo erscheint. Sonst wäre höchstens ein Wachhund für die Firma aus Betriebsausgabe zu buchen.
na nun ist es BWL mäßig abgesichert.
Das ganz bestimmt nicht, der Hund ist schon da und wird behandelt wie ein netter Kollege.