Reaktion auf unwirksame Kündigung Mietvertrag

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Ja, wenn die Kündigung unwirksam ist - und das ist sie in diesem Fall 100 %ig - , dann kannst Du darauf reagieren, musst es aber nicht. Wenn Du das möchtest, kannst Du bis zur Räumungsklage stumm bleiben und ihn dann richtig auflaufen lassen, das ist absolut gefahrlos...

Erklärungsempfänger

Der Adressat der Kündigung ist immer die andere Vertragspartei, bzw. dessen bevollmächtigter Vertreter. Sind Personenmehrheiten auf der anderen Vertragsseite, muß, wenn kein einzelner bevollmächtigter Vertreter bekannt ist, die Kündigung allen Mitgliedern der Personenmehrheit gegenüber erfolgen, im Zweifelsfall sind also mehrere Personen anzuschreiben.

Quelle http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/kuendigung.html

ich möchte ihn auflaufen lassen und die Kündigung einfach ignorieren. Geht das?

Ja.

Die Kündigung ist für Dich nicht wirkungslos, wenn auch Deiner Frau keine Kündigung zugegangen ist, bist Du jedenfalls gekündigt worden, wenn weiter die Kündigung in Ordnung ist mit Fristsetzung usw. Wenn Du nicht ausziehen willst, mußt Du der Kündigung widersprechen.

XtraDry  18.07.2011, 15:51

Diese Antwort ist zu 100 % falsch...

Trilobit  18.07.2011, 15:50

Ein Vertrag mit zwei Hauptmietern kann nicht von nur einem der beiden allein gekündigt werden, beide müssen unterschreiben.

Der Vermieter dagegen kann selektiv einen kündigen und den anderen behalten?


Ehepartner benötigen meines Wissens keine Genehmigung, um mit einzuziehen - faktisch würde sich daher doch ohnehin nichts ändern, denn selbst im Falle einer gültigen Kündigung könnte seine Frau den gekündigten Ehemann weiterhin "bei sich" wohnen lassen?

XtraDry  18.07.2011, 15:52
@Trilobit

Nein, das kann er natürlich auch nicht, eine Kündigung muss immer von einer gesamten Mietpartei kommen und an die andere gesamte Mietpartei gerichtet sein...

Aber auch dies ist eben ein Mietrechtsmärchen, das sich hartnäckig hält...

Er hat dir gekündigt nicht deiner Frau.

XtraDry  18.07.2011, 15:45

Ja, das schrieb der Fragesteller, schön dass Du es nochmals wiederholt hast...

Ich gehe - als Laie - davon aus, dass eine aus formalen Gründen unwirksame Kündigung auch ohne jede Reaktion deinerseits unwirksam bleibt - einfach ein niedliches Schriftstück, das sich zum Abheften eignet. Dies allerdings ist wichtig, damit dein Vermieter nicht nachträglich behaupten kann, sie sei formal einwandfrei gewesen.

Wie das immer wieder ist, gibt es auch hier sicher Ausnahmen: War dem Vermieter z.B. bekannt, dass ihr beide unterschrieben habt? Manchmal gehen solche Infos inklusive der Verträge z.B. bei Eigentümerwechseln verloren.