Wohnungskündigung aber falsche Adresse?
Hi
folgender Fall:
Familie x wohnt in einer Dienstwohnung und das Arbeitsverhältnis wird aufgelöst durch einen Vergleich.
Die Dienstwohnungen befinden sich auf dem Gelände des Betriebes sind aber 2 verschiedene Häuser.
In dem steht das Familie X zu einem bestimmten Termin ausziehen muss.
Familie X wohnt aber in dem vom Vergleich genannten Objekt nicht ( hier Hausnummer 21) sondern
in Hausnummer 21.b. Dies wurde in 2 Schreiben mit der Hausnummer 21 zugestellt.
Auch die Anwälte der Gegenpartei formulieren das mit " Hausnummer 21".
Handelt es sich hierbei um einen Formfehler und die Kündigung wäre damit unwirksam?
Danke für eure Antworten
8 Antworten
Nein, eine Willenserklärung ( und eine Kündigung ist eine solche ) wird ausgelegt. Für beide Parteien ist klar, was gemeint ist und es ist objektiv zu verstehen, worauf sich die Kündigung bezieht. Daher ist diese auch mit einem solchen kleinen Fehler gültig.
Die Kündigung kann sich nur auf eine vermietete Wohnung beziehen, daher ist es auch so klar, was gemeint ist. Und das reicht .
In einem Fall, wo es kürzlich auch um die richtige Hausnummer und evtl. Verwechslungsmöglichkeit ging, entschied das Gericht ganz eindeutig, dass gar keine Verwechslungsmöglichkeit besteht, weil die Verhältnisse klar sind.
Das dürfte in Deinem Fall auch zutreffen, denn der Unterschied zwischen der Hausnummer 21 und dem vermutlich daneben stehenden Haus 21 b ist so unbedeutend, dass jeder vernünftige Mensch weiß, was gemeint ist, wenn nur Hausnummer 21 angegeben ist.
Die Kündigung ist als wirksam anzusehen.
Achtung: Ich mache hier keine Rechtsberatung. Wenn Du ganz sicher gehen willst, solltest Du zu einem Rechtsanwalt gehen und das ggf. von einem Gericht klären lassen. Der RA freut sich über das Mandat und das Gericht freut sich weniger...
Klingt plausibel.
Das Haus steht nun nicht unmittelbar daneben aber ich weiß was du meinst.
Ich denke, die Kündigung, wäre wegen einer falschen Hausnummer, nicht unwirksam. Es liegt ja auf der Hand, welche Wohnung gemeint ist und da kann es ja gar keine Verständnisprobleme, seitens des Gekündigten geben, bzw. wird trotzdem klar, welche Wohnung der Vermieter meint.
Nun in dem Haus 21b gibt es mehrere Wohnungen die von Personal bezogen wird während in Haus 21 eben nur 2 Zimmer sind.
Ich denke du hast hier gute Antworten bekommen. Wenn du denkst, es gäbe eine Chance, dass die Wohnungskündigung durch den fehlenden Buchstaben "b", bei der Hausnummer unwirksam ist, dann geh zu einem Anwalt und frag den. Aber der wird das wohl auch verneinen.
In dem Personalhaus gibt es 5 Wohnungen dieses Haus ist 21b
Die Kündigung bezieht sich aber auf Haus 21 da gibt es nur 2 Personalzimmer
Das ist egal. Oder wohnt im anderen Haus jemand, der den selben Namen trägt?
Nein
In analoger Anwendung von §319 ZPO würde ich in diesem Fall von einer offenbarer Unrichtigkeit ausgehen, die jederzeit berichtigt werden kann und keinerlei Rechtsfolgen hat.
frag den mieterbund oder deinen anwalt, sofern der mieterbund nicht für dienstwohnungen zuständig ist
Im ersten schreiben ist von 2 "zusammenhängenden Zimmern" die Rede und im anwaltlich aufgesetzten Schreiben der gegenseite eben von Wohnung. Und diese Wohnung befindet sich nicht an der Adresse sondern in einem anderen Haus.