Muss in einer Mietwohnung ein Spiegel im Badezimmer sein?
Ich habe gestern meine Wohnungsschlüssel übergeben. Beim Vermieter zu Hause, nicht in der Wohnung. Er fragte immer nur ob was wäre.. Als ich einzog, hing ein Spiegel im Bad. So ein ganz schlichter. Ich habe diesen abgehängt, tapeziert und meinen eigenen Spiegelschrank aufgehängt. beim Auszug habe ich nur den Spiegelschrank abgenommen.
Der ursprüngliche Spiegel steht im Wandschrank, existiert also noch.
Als ich meinen Vermieter dies mitteilte, meinte er, "wer hängt den jetzt an die wand? Ich nicht. Dann muss ich jemanden kommen lassen das kostet wieder 50 Euro."
Weiterhin meinte er, er müsste im Bad einen Spiegel zur Verfügung stellen.
Ist das so? In meiner vorherigen Wohnung war keiner und ich hab das auch noch bei keinem Freund beim Umzug gesehen. Es war das erste Mal, dass da einer hing, was mich sehr verwundert hatte.
Und was bringt es, wenn der nächste ebenfalls was eigenes hat? Sind nur wieder unnötige Löcher in der Wand..
Aber kann der mir jetzt noch was im Nachhinein?
Kaution habe ich schon bekommen und bei den Nebenkosten habe ich ebenfalls ein größeres Guthaben.
15 Antworten
Wie kommst Du aus der Nummer am besten raus, wenn der Vermieter schon will, dass Du den Spiegel wieder aufhängst?
Schreibe ihn an und biete ihm 3 Termine zur Auswahl an. Er soll Dir mitteilen, wann Du in die Wohnung kommst, um den Spiegel zu montieren. Am besten per Einwurfeinschreiben hinschicken.
Damit hast Du dann angeboten, den "Mangel" selbst zu beheben und wenn er dann trotzdem jemand anders für 50 € kommen läßt, kann er das Dir nicht von der Kaution bzw. von der Rückzahlung abziehen.
Antwortet er nicht, ist alles ok. Gibt er Dir die Gelegenheit an einem der 3 Termine den Spiegel zu montieren, machst Du es und alles ist i. O.
Bitte, die Antwort war wenigstens konstruktiv.
Danke für die Auszeichnung.
kann er das von dir unter angemeserer Fristsetzung erledigt verlangen
auch wenn ich den Schlüssel nicht mehr habe? Oder habe ich da jetzt quasi Pech gehabt? Oder kann er es trotzdem verlangen und ich kann mir die Schlüssel noch mal holen und den Spiegel eben anbringen?
Auf meinen Vorschlag, das erstmal mit dem Nachmieter zu besprechen, bevor er jemanden kommen lässt ist er nicht eingegangen.
Hey Leute, danke für die Antworten. Ich habs mittlerweile verstanden, dass ich ihn hätte aufhängen müssen. Da hilft mir die 10. gleiche Antwort auch nicht mehr weiter ;)
Und ja, ich Ärger mich das ich nicht dran gedacht habe.
Mich würde aber noch interessieren, da ich die Schlüssel schon abgegeben habe, ob der Vermieter das jetzt direkt auf meine Kosten machen lassen kann, und wenn ja, kann ich verlangen, dass die Rechnung auf meine Adresse lautet?
Oder muss er erst mir nochmal sie Möglichkeit geben, dies zu erledigen?
Die Nachfrage hat bisher noch keiner beantwortet.
Moin faiblesse,
wenn Du die Wohnung mit einem montiertem Spiegel übernommen hast, kann der Vermieter erwarten, dass er beim Auszug auch wieder dort hängt.
Hast Du nun keine Möglichkeit mehr, den abgehängten Spiegel wieder anzubringen, kann der Vermieter ihn wieder anbringen lassen. Die dafür anfallenden Kosten für Material und den Handwerker musste natürlich übernehmen. Neue Löcher müssen nicht sein, weil die alten ja noch vorhanden sind (übertapeziert),
Wenn der Vermieter meint, einen Spiegel beim Einzug zur Verfügung zu stellen, so ist das seine Sache. In vielen Wohnungen wird das ebenso gehändelt, teilweise, um dort hinter liegend verborgene Wasseruhren zu verdecken.
Verrechnen wird er die Kosten vermutlich mit der Nebenkostenabrechnung.
Grüße
Also kann er das jetzt quasi einfach machen lassen und ich muss das Zahlen? Er muss mir nicht noch mal die Möglichkeit geben? Es gab kein übergabeprotokoll.. auch nicht beim Einzug. Also kann er doch gar nicht nachweisen, dass er da hing..
Ich weiß, dass ich hier im Unrecht bin, aber ich würde ja lieber selber 2 Nägel in die Wand hauen.
Ich habs halt total verpeilt.
Aber auf den Hinweis ob er nicht mal erst mit dem Nachmieter Sprechen will, ob er den Spiegel überhaupt will, ist er gar nicht eingegangen. Hat einfach das Thema gewechselt. Hat auch nicht gesagt, dass ich das noch eben machen könnte.. Sind ja keine Entfernungen.
Klar kann der Vermieter das von dir verlangen. Es ist erstens sein Eigentum und zweitens wäre das der Urzustand, wie du die Wohnung übernommen hast.
Da ist es egal ob der nächste Mieter auch wieder etwas "Eigenes" hat oder nicht.
Ich würde mir da auch nicht so einen Kopp drum machen und den Spiegel da schnell mal aufhängen und fertig. Wenn du da nicht machst, wird er dir sicherlich eine Rechnung schicken und das kann dann schnell mal über 50 Euro werden.
Ich glaub dir das du das nicht böswillig gemeint hast.....Aber du siehst ja, dass es immer wieder Menschen gibt, die sich auch mal gerne an "kleinen Sachen" aufgeilen und das dann ausarten lassen. Wäre ich der Vermieter, wäre mir das vermutlich egal und ich würde das Loch schnell selber bohren und den Spiegel aufhängen.
Geh mal zu dem hin und bitte um den Schlüssel für eine halbe Stunde, damit du das erledigen kannst. Dann hast du deine Ruhe und er seinen Spiegel an der Wand.
Hm ja ok. War ja auch nicht böswillig von mir. Ich hab da eher praktisch gedacht. Und denke auch jetzt eher, man sollte ne Lösung finden, die für beide Seiten günstig ist. Hätte ja auch kein Problem damit, den Schlüssel noch mal zu holen, und das eben selbst zu machen.
Vielleicht hat der das auch schon wieder vergessen, dass wir darüber gesprochen haben..
Hab ihm zB schon 4 mal gesagt, dass ich bereits im Dezember ausgezogen bin, und trotzdem schmeißt er Post in den Briefkasten. Ebenfalls hab ich ihm schon 2 mal meine neue Adresse mitgeteilt, und trotzdem fragt er danach.
Das ist mühselig.
Und klar Ärger ich mich, dass ich nicht dran gedacht hab