Darf ich meinem Mitbewohner verbieten, in seinem Zimmer zu rauchen?
Hallo! Ich bin der Hauptmieter einer Zweieinhalbzimmerwohnung und habe das zweite Zimmer untervermietet. Vor Einzug habe ich bereits darauf hingewiesen, dass in der Wohnung nicht geraucht werden darf. Der Gestank zieht immer durch die ganze Wohnung, auch wenn bei geöffnetem Fenster geraucht wird, ja dann sogar ganz besonders: weil sein Zimmer direkt neben meinem liegt, zieht der Rauch immer zu mir hinein, wenn ich mein Fenster ebenfalls geöffnet habe (was im Sommer eigentlich durchgehend der Fall ist). Mein Mitbewohner hätte die Gelegenheit, im Treppenhaus zu rauchen, was er aber nicht tut. Er meinte, in seinem Zimmer zu rauchen sei sein gutes Recht und ich könne da nichts gegen tun. Stimmt das? Habe ich als Hauptmieter nicht das Recht, eine Hausordnung aufzustellen? Besonders weil mich der Qualm wirklich stark belästigt und es zum Treppenhaus nur wenige Schritte wären, halte ich seine Weigerungshaltung für unangemessen. Was kann ich tun, um den Gestank loszuwerden? Kann ich meinen Mitbewohner deswegen vielleicht sogar die Kündigung aussprechen? Ich möchte mir diese Frechheit nicht gefallen lassen, schließlich bin ich der Hauptmieter.
5 Antworten
Du hattest doch vollkommen klargestellt: Deine Wohnung ist eine Nichtraucher-Wohnung - es darf NICHT geraucht werden.
NICHT heißt NICHT heißt GAR NICHT !
.
SCHMEISS IHN RAUS !
Lies dies:
Passivrauchen
https://de.wikipedia.org/wiki/Passivrauchen
und dies:
Nikotin - Krebserregender Wohngilb
http://www.focus.de/gesundheit/gesundleben/nichtrauchen/nikotin-krebserregender-wohnungsgilb_aid_478252.html
Auch wenn Dein feiner Untermieter auf dem Flur raucht, zieht es in Deine Wohnung. Und falls Du nicht in einem Einzelhaus wohnst, zieht der Qualm auch in die anderen Wohnungen. Flure sind auch keine Raucherräume.
Dann google mit
mietrecht untermieter kündigen
Und lass Dich nicht belatschern mit, er würde sofort mit dem Rauchen aufhören - Süchtige versprechen alles, machen's / können's aber nicht.
Wenn Du Hilfe brauchst, geh zum Mieterverein.
Oder frage bei der
Nichtraucherinitiative Deutschland (NID)
https://www.nichtraucherschutz.de/
ob sie Dich dabei unterstützen können.
Das Gute ist: Untermieter sind deutlich leichter zu kündigen als andere Mieter, zumal Du ihm ja nicht die ganze Wohnung vermietet hast, Du wohnst dort ja auch.
Frage bei der NID, wie Du es künftig vermeiden kannst, an einen verlogenen Raucher unterzuvermieten, also wie Du das schriftlich fixierst, was Du Dir dann unterschreiben lässt.
Viel Erfolg - auf dass Du den Stinkstiefel schnell wieder los bist und Du Dein Wohnen wieder genießen kannst!
Danke fürs Sternchen - ҉ •✿⊱ (¯`'•.¸(¯`'•.¸ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ¸.•'´¯)¸.•'´¯) ⊰✿• ҉
freue mich sehr darüber ‹(•‿•)›
@Markus, Du brauchst keinen Anwalt. In den Infos findest Du unterschiediche Kündigungsfristen für Untermieter, die ein leeres Zimmer oder ein möbliertes Zimmer gemietet haben. - Du weißt ja, wie Du das Zimmer vermietet hast.
schick ihm die Kündigung des Zimmers per Einschreiben mit Rückschein (auch wenn's teurer ist, damit hast Du enen Nachweis, dass er die Kündigung erhalten hat). - Wenn Du noch zusätzlich etwas Sicheres tun willst, bitte einen Freund / Freundin, Dich zur Post zu begeiten, und lass diese Begleitperson sehen, wie Du die Kündigung in den Briefumschlag steckst, den Du dann am Schalter abgibst.
Damit hast Du einen Zeugen dafür, dass Du dem Untermieter keinen leeren Briefumschlag geschickt hast, sondern tatsächlich die Kündigung des Zimmers.
A n f a n g
Absender, Datum
Adressat
Betreff Kündigung Untermietvertrag
Sehr geehrter ... / Hallo ...
hiermit kündige ich Ihnen / Dir das Untermietverhältnis zum ...
Mit freundlichem Gruß
Deine Unterschrift
E n d e
Warum hast du an einen Raucher untervermietet ? hat er bei Vertragsabschluss gelogen ( Nichtraucher ) wäre das ein Kündigungsgrund. Sollte aber auch im Vertrag stehen.
Das reine Raucher sein wäre kein Kündigungsgrund auch nicht bei Lüge im Vertragsabschluss, erst wenn jemand sich als Nichtraucher ausgibt und dann trotzdem in der Wohnung raucht ist es ein Kündigungsgrund.
das habe ich gemeint mit lügen.
Die Frage beginnt mit:
Hallo! Ich bin der Hauptmieter einer Zweieinhalbzimmerwohnung und habe das zweite Zimmer untervermietet. Vor Einzug habe ich bereits darauf hingewiesen, dass in der Wohnung nicht geraucht werden darf.
Das kommt darauf an, was in dem Vertrag steht, den du mit Ihm geschlossen hast.
Der Qualmer ist Untermieter - und der ist schnell draußen.
mmmh das weiss ich nicht. Auch für Untermieter gilt das Mietrecht.
das ist natürlich schlecht, ich bin auch Nichtraucher. So lüftet dieser sicherlich wie dieser Rentner wieder in den Gemeinschaftsflur.
Letztendlich wurde die fristlose Kündigung dieses Rentner wieder fallen gelassen. Der hat aber auch ins Treppenhaus gelüftet & hat die Ascher nicht geleert.
Im Treppenhaus sollte auch Rauchverbot herrschen. Die Komiker rauchen sogar im Trockenraum, da kannste gleich nochmal waschen
Das würde ich auch nicht hinnehmen. Wenn Du dann gesagt hast, daß er nicht rauchen darf, würde das gelten.
Wie werde ich meinen WG Bewohner los ? Guckst Du hier mal beim WG Ratgeber :)
Der Qualmer-Rentner war Hauptmieter - hier geht es um einen Untermieter, und der ist sehr schnell draußen.
das mit dem Rentner war auch nur ein Beispiel, das ja bundesweit bekannt wurde
Naja, bei Fragen wie dieser müssen wir ja unterscheiden. Denn so ein Untermieter, wenn der Hauptmieter dort auch wohnt, ist schnell draußen und darf dann woanders qualmen - aber nicht mehr in dieser Wohnung.
Hast du nicht vor Monaten das Beispiel des Kettenrauchers in den Medien mitbekommen. Dein Rauchverbot beschneidet die Grundrechte und kann nicht erteilt werden. Daher ist das auch kein Kündigungsgrund.
Ob du Chansen hast ihn wegen arlistigem Vertrauensbruch oder so was in der Richtung kündigenzu können können wir nicht beantworten und dürften das auch nicht. Weil wir keine Rechtsberatung machen dürfen. Also frag einen REchtsanwalt.
Ja, das habe ich mitbekommen und darauf beruft er sich ja auch. Unterschied: Er ist mien UNTERmieter, nicht mein Mieter. Ich lebe in der selben Wohnung, im Zimmer direkt nebenan und bin dem Rauch direkt ausgesetzt. Meine Gesundheitsbeeinträchtigung dürfte ja wohl schwerer wiegen als sein Recht, sich persönlich auszuleben - zumal er dazu ja im Treppenhaus, vor der Tür oder draußen im Garten absolut die Gelegenheit hätte und es egal zu welcher dieser Gelegenheiten nur ein paar Schritte aus der Wohnung heraus wären. Ich mute ihm da nicht zu viel zu, ganz bestimmt nicht, er macht mir mit seinem Gequalme aber das Leben zur Hölle! Meine ganze Wohnung stinkt wie eine Kneipe.
Würde ich das Geld dazu haben, würde ich ja einen Anwalt fragen - aber ich will kein Geld ausgeben, wenn mein Mitbewohner tatsächlich Recht hat und ich nichts gegen ihn in der Hand habe - dann ist der Rat eines Anwalts Geldverschwendung. Nur zur Vororientierung wollte ich auf GF einen ersten Rat einholen, dazu ist diese Plattform ja da! Und es gibt einige hilfsbereite Nutzer, die sich mit der Thematik auskennen und vielleicht schon eigene Erfahrungen mit so etwas haben.
@Markus, Du brauchst keinen Anwalt, das kannt Du allein. - Erst wenn's Probleme gibt, er also nicht auszieht, könntest Du einen brauchen. Möglicherweise hilft Dir dann aber auch der Mieterverein. - Dazu musst du dann dort Mitglied werden, wenn Vereine dürfen nur Mitglieder rechtlich beraten. - Der Beitrag dürfte aber icht sooo teuer ein. Außerdem fragst Du ja vorher, ob an Dir in dieser Angelegenheit helfen kann.
Die Kündigung allein wuppst Du so. - Siehe Kommi unter meiner Antwort.
@Tabaluga, so wie Markus schon schreibt, ist es ein großer Unterschied, ob jemand Hauptmieter oder Untermieter ist. - Ich gehe mal davon aus, dass Du die Frage sorgfältig gelesen hattest. Weil dies ja eine rechtliche Frage ist, ist es vor dem Schreiben der Antwort sinnvoll, sich im Internet schlau zu machen, wie es denn bei Untermieterträgen so ist (wenn man das nicht schon weiß).
Die Fragenden verlassen sich doch auf unsere Antworten. Und würde ein Fragender aufgrund einer solchen Antwort einknicken und den Stinker nicht vor die Tür setzen, wäre das doch sehr, sehr traurig.
Lies Dich mal durch die Infos - ich meine, für die Kündigung eines Untermietverhältnisses musst Du noch nicht einmal einen Grund angeben. Diskussionen über die Qualmerei ersparst Du Dir somit.